Kommentare: Sechs Monate Lagerhaltung
Laut Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) muss jeder Arzneimittelhersteller, der sich um einen Rabattvertrag bewerben will, nunmehr Vorräte für sechs Monate vorhalten. Hört sich gut an, ist es aber nicht. Denn es belastet die oftmals letzten verbliebenen Generikahersteller, blockiert die Produktionsstraßen in Engpass-Situationen und forciert so die Knappheit weiter.
Bork Bretthauer
