Kommentare: Lückenschluss und Brückenbau bei der NUB-Lücke
Der Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) sieht eine Nachregelung für den Ausgleich von Mehr- oder Mindererlösen der Krankenhäuser bei zusätzlichen Entgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vor. Hier bedarf es aus Sicht des vfa allerdings einer weitergehenden Regelung als derzeit vorgesehen, um die Finanzierung insbesondere von neuartigen Therapien (ATMP) und Reserveantibiotika im Krankenhaus abzusichern. Eine Antwort auf den Vorschlag von Prof. Josef Hecken, G-BA, vom 29. Mai 2021.
Han Steutel
