Die politische Analyse zum „Kompendium der Governance des deutschen Gesundheitswesens“ von Prof. Dr. Andreas Lehr und Dr. Ines Niehaus, veröffentlicht im Observer Gesundheit vom 3. Mai 2025, hat in der Fachwelt große Resonanz erzeugt. Neben Einschätzungen wie „interessant“ und „sehr aufschlussreich“ wurde insbesondere die Vielfalt der Perspektiven hervorgehoben – etwa der medienbezogene Blick über den institutionellen Rahmen des Gesundheitswesens hinaus.
Seit Jahrzehnten wird stets, wenn die Krankenkassen ins Defizit abrutschen und Beitragsanhebungen drohen, von einigen Ökonomen und Publizisten die Unbezahlbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschworen. Vor vierzig Jahren schwadronierte der Ökonom Walter Krämer von einer „Fortschrittsfalle der modernen Medizin“ und rechnete aus, dass im Jahre 2019 fast das gesamte Wertschöpfungspotenzial unserer Volkswirtschaft von den Gesundheitsausgaben aufgefressen werde, wenn deren Wachstum nicht durch drastische Kürzungen der GKV-Leistungen gestoppt werde.
Die Ampel-Regierung drückt sich in ihrem Koalitionsvertrag um zentrale Probleme im Gesundheitswesen herum. Auf die zwangsläufig steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und drängende Strukturprobleme hat sie keine Antwort. In der Pflegeversicherung werden „moderate Beitragserhöhungen“ angekündigt. Die will man in der GKV vermeiden, weiß aber nicht wirklich, wie das gehen soll.
Seit 2011 liegen die Krankenkassenbeiträge konstant bei durchschnittlich 15,5 Prozent, einschließlich Zusatzbeitrag. Diese Stabilität hängt mit steigenden Löhnen, einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung und der Verjüngung der Bevölkerung durch die Zuwanderung zusammen. 2019 brach dieser Trend, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verzeichnete einen Fehlbetrag von 1,9 Mrd. Euro. Der war aber angesichts komfortabler Reserven von fast 20 Mrd. Euro verkraftbar. Sie werden auch in den nächsten Monaten bei den meisten Krankenkassen noch reichen, um eine Anhebung des Zusatzbeitrages zu vermeiden. Aber danach drohen auf breiter Front deutliche Beitragssatzsteigerungen.
Heinrich Walter kritisiert in seinem im Observer 4.0 am 20. Dezember 2017 nicht nur Karl Lauterbachs Informationspapier zur Bürgerversicherung, sondern auch andere Positionen wie etwa die einer Arbeitsgruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), der ich angehört habe. Ich werde mich nicht im Detail mit Walters Papier auseinandersetzen und beschränke mich hier zunächst auf zwei falsche Behauptungen. Die eine betrifft die angeblich „späte Einsicht“ der FES-AG bzw. von Sozialdemokraten, dass die Bürgerversicherung nur schrittweise eingeführt werden kann. Herr Walter scheint sich erst seit kurzen mit dem Thema befasst zu haben. Sonst wüsste er, dass die aktuelle Diskussion über die Bürgerversicherung die Neuauflage einer vor 15 Jahren im Zusammenhang mit der Agenda 2010 und der Rürupbzw. Herzog-Kommission geführten Debatte ist. Schon damals war allen Anhängern einer Bürgerversicherung aus SPD, Grünen, PDS und Gewerkschaften klar, dass deren Einführung eine mehrstufiger, sich über diele Jahre hinziehender Prozess sein wird. Alles andere wäre ja auch Traumtänzerei gewesen. Schließlich hat man in den Niederlanden 20 Jahre gebraucht, um ein einheitliches Versicherungssystem aufzubauen. Der zweite Punkt betrifft die Behauptung, Lauterbach gehe auf das zentrale Rechtsproblem nicht ein, dass die Bürgerversicherung das Grundrecht auf freie Berufsausübung verletze. Diese These vertreten auch, nun ja, konservative Staatsrechtler wie Peter Sodan oder Rupert Scholz. Zu der Auffassung kann man nur unter Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kommen. Die gibt der Politik bei der Ausgestaltung des Solidaritätsprinzips einen breiten Spielraum. Dabei werden zwangsläufig auch Geschäftsinteressen der PKV berührt, aber die haben keinen Verfassungsrang. Die Berufsfreiheit der PKV wäre nur dann betroffen, wenn man ihr das Geschäft mit der Zusatzversicherung verbieten würde. Aber wer will das? Hier wird ein Popanz aufgebaut. Auf andere Argumente in Walters Papier werde ich nur punktuell eingehen. Der nachfolgende Text ist die ergänzte Fassung von Anmerkungen zu Karl Lauterbachs Informationspapier, das ich vor einer Woche an interessierte Kolleginnen und Kollegen geschickt habe.