Kommentare: Die CSRD-Gesetzgebung und andere Bürden der Bundesregierung
Die CSRD-Richtlinie der EU, die eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen ab 2024 und für kapitalmarktorientierte KMUs ab 2025 vorschreibt, muss in nationales Recht umgesetzt werden. Auch Gesundheitseinrichtungen sind von der CSRD-Richtlinie betroffen sein, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Prof. Dr. Bertram Häussler
