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Renate Künast MdB

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Kommentare: Sterbehilfe: Die Selbstbestimmung muss gesichert sein

Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 ein grundlegendes Urteil zur Sterbehilfe gefällt. Es spricht jedem das Recht zu, über seinen Tod selbst zu bestimmen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält aber wie vor dem Gerichtsbeschluss bereits an seiner Anweisung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fest, Anträge von Suizidwilligen abzulehnen. Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP und Linke sowie die Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Katja Keul haben nun zwei Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe erarbeitet. Im Bundesgesundheitsministerium wiederum ist dazu ein Arbeitsentwurf erstellt worden. Grundlage sind nach Aussage des Sprechers Stellungnahmen von verschiedenen Organisationen zu dieser Thematik. Man wolle auf „die absehbare Diskussion“ vorbereitet sein. Renate Künast nimmt hier zu ihrem Gesetzentwurf Stellung.

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