Kommentare: Evidenzbasierte Medizin und Politik: Die neuen Spielregeln
Mit dem Entwurf einer Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Methodenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) schließt Gesundheitsminister Spahn seine Neuordnung der Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Innovationen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Vom Vorschlag des Ministers von Anfang 2019, dass künftig er selbst über die Aufnahme neuer Leistungen entscheiden kann, ist auf den ersten Blick nichts geblieben. Eine vertiefte Analyse zeigt aber, dass der Minister faktisch seinem Ziel sehr nahegekommen ist. Scheinbar werden jetzt nur Verfahrensfragen neu geregelt. Inhaltlich bleibt von der evidenzbasierten Medizin im Sozialrecht aber nur eine Fassade stehen, die keine maßgebliche Gestaltungskraft für die Definition des Leistungskataloges mehr entfalten kann.
Sven Wunderlich
