Kommentare: BSG-Urteil bestätigt fehlende Rechtsgrundlage von Exklusivausschreibungen
In einigen KV-Regionen Deutschlands finden noch immer Exklusivausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen statt. Dabei schließen die Krankenkassen nur mit dem Ausschreibungsgewinner einen Rabattvertrag über die dortige Belieferung mit Kontrastmitteln (Exklusivvertrag). Wie das Bundessozialgericht nun in einem Urteil feststellte, gibt es dafür allerdings keine Rechtsgrundlage (Urteil vom 21. September 2023, Az: B 3 KR 4/22 R ).
Chakib Lemzouri
