Bundesgesundheitsministerin Warken hat am 14. April öffentlich angekündigt, drei Viertel der Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit (FKG) umsetzen zu wollen. 20 Milliarden Euro sollen 2027 eingespart werden, um Lohnnebenkosten zu senken.
Die „Patient Journey“ startet immer häufiger auf der heimischen Couch, mit dem Smartphone in der Hand. Krankenkassen und Gesundheitspolitik wollen das fördern. Sie knüpfen daran hohe Erwartungen für eine bessere Steuerung der Inanspruchnahme.
In seinem Handbuch für gute Regierungsführung rät schon der italienische Philosoph und Diplomat Niccolo Macchiavelli, notwendige Einschnitte oder gar Grausamkeiten unmittelbar nach Regierungsantritt vorzunehmen. Im Anschluss daran könne der Fürst Wohltaten verteilen, an die sich das Volk dann erinnern werde.
Die Reform der Notfallversorgung befindet sich nach der Krankenhausreform auf der parlamentarischen Zielgeraden. Am kommenden Mittwoch beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages während einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf. Kritik gibt es zahlreich – vor allem, seitdem klar ist, dass auch die Reform des Rettungsdienstes dort integriert werden soll. Für unseren Autor Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Anlass, das Wesentliche der Reform zu beleuchten und wo nachgeschärft werden muss.
Handstreichartig ist am 24. Mai im Gesundheitsausschuss des Bundestages im Rahmen der Änderungsanträge zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) auch über eine Änderung des gesetzlichen Auftrags an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 120 Abs. 3b SGB V abgestimmt worden. Damit wird das Ziel einer verbesserten Patientensteuerung in der Notfallversorgung zur Entlastung der Notaufnahmen überraschend geschwächt.
Nach Erkenntnissen der vergleichenden Gesundheitssystemforschung befinden wir uns in den Industrieländern seit einigen Jahren in einer auf Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit der Gesundheitssysteme zielenden Reformära. Dazu passt der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, das Versorgungsangebot in Deutschland um 1.000 Gesundheitskioske zu ergänzen.
Der erfolgreiche Kampf gegen das COVID-19-Virus hat viele Väter: persönliches Engagement, organisatorisches Vermögen, finanzielle Mittel. Und das auf vielen Ebenen: in Politik und Verwaltung, in der Wissenschaft, im öffentlichen Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung. Erfolgreich getriggert werden diese Elemente jedoch erst, so scheint es, durch einen weiteren Faktor: Daten.
„Soll ich etwas verordnen?“ Diese Frage gehört zum täglichen Brot aller klinisch tätigen Mediziner und hat nun eine völlig neue Komponente: Digitale Gesundheitsanwendungen. Während zurecht noch über Nutzenbewertung und Erstattung von DiGA in der GKV debattiert wird, braucht die Ärzteschaft schnell ein praxistaugliches Tool, um die neuen therapeutischen Möglichkeiten (be-)greifbar zu machen und das ständig wachsende Angebot im Überblick zu behalten. In dieser Verantwortung haben wir mit Blick auf die klinische Praxis ein neues Portal entwickelt und dabei gelernt: Der Bedarf ist groß und die Aufgabe ambitioniert. Wir wünschen uns, dass das Thema in allen Versorgungsbereichen proaktiv angegangen wird. Denn: Wer handlungsfähig bleiben will, benötigt Überblick.
Aktuell mehren sich die Hinweise aus der ambulanten und stationären Versorgung, dass viele Patientinnen und Patienten aus Sorge vor einer COVID-19-Infektion Arztbesuche verschoben haben. Hier dürften in Kürze erhebliche Nachwirkungen dieser Unterschätzung konkurrierender Gesundheitsrisiken zu sehen sein. Es ist wichtig, die Relationen im Auge zu haben: Laut Robert-Koch-Institut (RKI) gab es am 5. Mai 2020 nur noch rund 22.000 aktiv COVID-19-Infizierte. Zum Vergleich: An einem normalen Tag werden rund 3,9 Millionen Menschen in der vertragsärztlichen Versorgung behandelt. Von diesen sind ein Drittel älter als 75 Jahre, über die Hälfte davon leiden an mindestens einer oder mehreren aufwändig längerfristig behandlungsbedürftigen oder chronischen Krankheiten. Eine geordnete Rückkehr zur Normalität unter Wahrung besonderer Vorsichts- und Hygienestandards ist im Gesundheitswesen daher eine medizinische Notwendigkeit.
Der Referentenentwurf zielt auf eine klare Arbeitsteilung zwischen Akut- und Notfallversorgung. Dazu sollen zwei neue Arten von Institutionen geschaffen werden: Gemeinsame Notfallleitsysteme (GNL) der Rettungsleitstellen und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) der KVen und der Krankenhäuser.