Kommentare: Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) erfordert Nachbesserungen
RISG heißt jetzt IPReG. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich wohl angesichts der vehementen Proteste der vielen Interessensvertreter von Menschen mit Beeinträchtigungen entschlossen, den Gesetzentwurf kurzerhand umzubenennen. Am 13. Februar wurde das IPReG im Kabinett beschlossen. Vorweg: In diesem Gesetzentwurf, der die Rahmenbedingungen in der außerklinischen Intensivpflege und in der Rehabilitation neu ordnet, stecken weitaus mehr Chancen als Risiken. Aber auch die nach mehrfachen Nachbesserungen verbliebenen Risiken müssen restlos ausgeräumt werden.
Dr. Elisabeth Fix
