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Dr. Elmar Kroth

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Kommentare: „Harter“ Brexit: Die Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung

Am 15. Januar 2019 hat das britische Unterhaus das von Premierministerin Theresa May mit der Europäischen Union (EU) ausgehandelte Abkommen zum Austritt Großbritanniens aus der EU abgelehnt. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass Großbritannien in der Nacht vom 29. auf den 30. März 2019 ohne einen Vertrag und damit ungeregelt aus der EU austritt und gegenüber der EU zum Drittstaat wird. Die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien orientieren sich dann an den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO). Ohne ein Austrittsabkommen wird es auch keine geregelte Übergangsphase geben. Die verbleibenden 27 EU-Mitgliedsstaaten und auch Großbritannien müssen sich spätestens jetzt auf den „harten“ Brexit vorbereiten. Ziel muss es sein, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sowohl in der EU als auch in Großbritannien zu gewährleisten.

Dr. Elmar Kroth