Kritische Anmerkungen oder Schwachstellenanalysen über das deutsche Gesundheitswesen erzeugen schnell Konsens und Zustimmung, visionäre Zielbilder („Gesundheit neu denken“, „Wir brauchen eine Komplettreform des SGB V!“) garantieren Applaus aus jedem Auditorium. Was (fast) immer fehlt, ist eine Vorstellung über den notwendigen Transformationsprozess.
Eine Symptombeschreibung, die zwar meist richtig, jedoch keinesfalls neu ist. Sie ist ergänzt durch eine Ideensammlung aus teilweise wieder Aufgewärmtem und Wolkenkuckucksheimen. Doch die Vorstellung fehlt, wie man die Reform umsetzen kann. So lassen sich die Vorschläge der Regierungskommission zur lang erwarteten Reform der Notfallversorgung (NFV) auf den Punkt bringen. Die Reaktionen sind nicht euphorisch.
Mindestens 20 Prozent der hausärztlichen Krankenhauseinweisungen benötigen bei abgesicherter Pflege und Überwachung keine stationäre Hochleistungsmedizin. Besonders in Folge von Krankenhauskonzentrationen im ländlichen Raum, aber auch in sozial benachteiligten urbanen Gebieten können kurzstationäre Interimskliniken für die Grund- und Übergangsversorgung (kGÜv) eine angemessene und patientenfreundliche Behandlung ermöglichen.
Nun also doch: Kurz vor dem Ende des Ferienmonats August stellt der Bundesminister sein angekündigtes Sommerprojekt vor: die Eckpunkte für eine flächendeckende Einführung von Gesundheitskiosken. Dazu wählt er publizistisch die Bühne des Hamburger Modellprojektes. Also: Mission accomplished?
Gibt es wirklich kein vorrangigeres Thema in der Gesundheitspolitik, als sich in dem angekündigten sommerlichen Zwischenspurt auf ein vermeintliches Nischenthema wie die Gesundheitskioske zu kaprizieren? Sicherlich bieten sich drängendere Fragen an, aber Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weiß, dass diese zu kompliziert für den Sommerblues sind. So greift er mit der Umsetzung von Gesundheitskiosken eine Forderung des Koalitionsvertrages auf, die unscheinbar daherkommt, aber nicht weniger ist als die Einführung eines Missing Link zwischen der gesundheitlichen Primärversorgung einerseits und der sozialen Dimension von Gesundheit und Krankheit anderseits.
Noch gibt es bis auf den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag keine sichtbaren Aktivitäten zur Reform der Notfallversorgung – die Pandemie ist unverändert das alles beherrschende Thema. Aber das wird sich – hoffentlich, und auch wahrscheinlich – demnächst ändern. Lockern ist angesagt. Dann könnte, glaubt man den Worten des Bundesgesundheitsministers, die Notfallversorgung ziemlich weit oben auf der Agenda stehen. Sie würde sich auch als erster Schritt für die allseitig geforderte große Strukturreform der stationären Versorgung anbieten und darstellen lassen.
Selten gab es im Vorfeld einer neuen Legislaturperiode einen solch einmütigen gesundheitspolitischen Konsens über die Notwendigkeit einer Krankenhausreform. Parteien, Krankenkassen oder Interessensvertretungen sind sich an dieser Stelle erstaunlich deckungsgleich. Es bedürfe eines „gemeinsamen Kraftaktes“[1], eines „lagerübergreifenden Impulses“[2], um die Krankenhausversorgung neu aufzustellen, die DKG fordert gleich eine Bund-Länder-Zukunftskommission[3].
Sieht man von den tagesaktuellen, meist Corona-bedingten Themen und den üblichen rückblickenden Analysen auf das Geschehen der letzten Legislaturperiode im Gesundheitswesen ab, dominiert in der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte die Positionierung für die nächste Legislaturperiode. Dabei werden vorrangig die finanziellen Perspektiven für die gesetzliche Krankenversicherung, die Notwendigkeit einer grundlegenden Krankenhausreform und die weitere Digitalisierung benannt. Ebenso häufig finden sich Bekenntnisse zum Aus- und Aufbau einer sektorenübergreifenden Versorgung. So weit, so konsensual. Aber hinter dem Begriff einer „sektorenübergreifenden Versorgung“ (süV) werden völlig unterschiedliche Erwartungen, teilweise in Form eher grundlegender Vorstellungen, teilweise aber auch bereits in detaillierter Ausarbeitung, subsumiert. Es ist von daher an der Zeit, diese Vielfalt etwas zu ordnen und zu kategorisieren, um mehr Klarheit über das Gewollte herzustellen .
Vor zwölf Monaten war alles noch deutlich klarer: Deutschland hatte die erste Welle im internationalen Vergleich gut überstanden, das Gesundheitswesen stand heldenhaft da und wurde beklatscht. Der Gesundheitsminister gab auf dem Höhepunkt seiner Beliebtheit Interviews in amerikanischen Zeitschriften über den „Wonderful German Way“, und alle waren bereit, über die Lehren aus der Pandemie zu sprechen.[1]
Am 22. April 2021 verkündete der Bundesgesundheitsminister das Ende der Priorisierung bei Impfungen gegen SARS-Cov-2 für Anfang Juni. Bis dann sollte die Priorisierungsgruppe 3 (im Wesentlichen Personen über 60 Jahren) komplett einen Impftermin erhalten haben. Dann könnte jeder sich um einen Impftermin ohne weitere Kriterien bemühen.
Dr. Helmut Hildebrandt charakterisiert diese Managementgesellschaften in seinem Diskussionsbeitrag im Observer Gesundheit „als die Akteure, die für einen möglichst großen Teil GKV-Versicherter in einer Region den gesamten Entwicklungsprozess von Gesundheit und Versorgung … organisieren. Sie sollen den koordinierenden, motivierenden und auch investierenden Akteur darstellen, der an der Optimierung der Verhältnisse ein eigenes unternehmerisches Ergebnisinteresse hat.“ Mit anderen Worten, ohne diese Schaltstellen ist die Einlassung von Hildebrandt und dem Autorenteam für eine regionale integrative Versorgung nicht umsetzbar. Dies rechtfertigt, ihre Funktion, Steuerung, Position und Verantwortung für die Gesundheit einer Region noch einmal genauer zu beleuchten und dabei die Chancen, aber auch Risiken, zu diskutieren.
Es erschien so einfach, eine Reform der Notfallversorgung schnell und unkompliziert in dieser Legislaturperiode umzusetzen: Nach zahlreichen Studien und Defizitbeschreibungen aus den vorangehenden Jahren sowie einer auffordernden Beschlussfassung der Gesundheitsministerkonferenz finalisierten sich die Vorbereitungen für eine Reform der Notfallversorgung in einem Vorschlag des Sachverständigenrates von 2017, der im darauffolgenden Jahr auch in dessen Gutachten Eingang fand. Darin sprach sich der Sachverständigenrat für eine umfassende Neuordnung der „Dreifaltigkeit der Notfallversorgung“ (vertragsärztlicher Notdienst, Notfallambulanzen der Krankenhäuser und Rettungsdienst) aus.