Kommentare: Intersektorale Leistungen: Konzept einer sektorenübergreifenden Versorgung
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht grundlegende Änderungen an der Schnittstelle ambulant/stationär vor. Erste Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „sektorenübergreifende Versorgung“ machen deutlich, dass der Versorgungsauftrag für Krankenhäuser ausgeweitet werden und die Versorgung patientenzentrierter erfolgen soll. Die historisch gewachsene starre institutionelle Trennung von ambulanter und stationärer Leistungserbringung muss im Sinne der Patienten überwunden werden.
Dr. med. Axel Schroeder
