Kommentare: Datenschutz versus Datennutzung?
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert; es wurde durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts direkt aus den Grundgesetzartikeln zur Würde des Menschen und zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit abgeleitet. Informationen über die eigene Gesundheit gehören zweifelsohne zu den sensibelsten personenbezogenen Daten und unterliegen daher besonders hohen Schutzanforderungen. Beim Thema „Gesundheit“ ist aber auch ein anderes relevantes Schutzgut der Verfassung zu berücksichtigen: die körperliche Unversehrtheit.
Dr. Stefan Etgeton
