Kommentare: Bekämpfung von Symptomen zu Lasten der Versicherten
Mit dem jetzt vorliegenden Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes sollen u.a. die Modalitäten der durch die gesetzlichen Krankenkassen durchgeführten oder veranlassten Krankenhausabrechnungsprüfung neu geregelt werden. Zentrale Bestandteile sind die Beschränkung der Einzelfallprüfungen auf 10 % der Fälle eines Krankenhauses pro Quartal im Jahr 2020 und ab 2021 eine quartalsbezogene Prüfquote von 5 % bis 15 %, abhängig vom Anteil der korrekten Abrechnungen eines Krankenhauses. Hintergrund ist eine stetig steigende Prüfquote, welche bei allen Beteiligten einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht und einen Großteil der Tätigkeit der Medizinischen Dienste umfasst. Insoweit ist die Absicht der Bundesregierung, die Anzahl der Krankenhausabrechnungsprüfungen senken zu wollen und die personellen Kapazitäten für die Versorgung bereitstellen zu können, durchaus zu begrüßen.
Hanka Knoche
