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Hans-Jürgen Müller

Hans-Jürgen Müller

Kommentare: Innungskrankenkassen für gestaffelte Mutterschutzfristen bei Fehlgeburten

Unstrittig ist, dass eine Fehl- oder Totgeburt zu den traumatischsten Ereignissen im Leben einer Frau gehört. Doch obwohl in Deutschland rund 26.000 Schwangerschaften jährlich in einer Fehlgeburt enden, ist das Thema in der Öffentlichkeit weitgehend mit einem Tabu belegt, und die Frage des Schutzbedarfs der betroffenen Frauen wurde lange ignoriert. Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir uns diesem Thema stellen und den Handlungsbedarf anerkennen.

Hans Peter Wollseifer, Hans-Jürgen Müller

Kommentare: Krankenkassen vs. Kliniken – wo bleibt das Recht?

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Heizungsanlage durch einen Handwerker erneuern lassen. Nach Abnahme der Arbeit und Bezahlung stellen Sie fest, dass die eingebaute Heizung nicht den Normen entspricht. Sie wollen Ihr Geld zurück, doch der Handwerker weigert sich. Drei Jahre hat man nach Paragraf 195 BGB Zeit, sein Geld zurückzuholen. Bei den Krankenhausrechnungen hat die Politik jetzt die Verjährungsfrist für Rückforderungen der Kassen wegen fehlerhafter Rechnungen der Krankenhäuser mit einem Federstrich von vier auf zwei Jahre verkürzt, und das auch rückwirkend! Auslöser waren verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). Exekutive und Legislative wollen damit die Wirksamkeit des Rechtsspruchs verhindern und haben sich damit schlichtweg über die Judikative hinweggesetzt. Das verstößt eindeutig gegen die Gewaltenteilung und damit Grundprinzipien des Rechtsstaates.

Hans-Jürgen Müller


Kommentare: Ein Minister setzt sich über ein höchstrichterliches Urteil hinweg – ist das Demokratie?

Was soll geschehen, wenn ein aussichtslos kranker Mensch, der unendlich leidet, nicht mehr leben will? Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2017 soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf todbringende Mittel prüfen. Mehr als einhundert Anträge wurden bisher gestellt, 57 abgelehnt. Über die anderen ist noch nicht entschieden, aber die Nichtbewilligung ist gesetzt. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat jetzt öffentlich erklärt, dass die Bundesregierung der Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils nicht folgen wird. Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, sagt Spahn. Hier stellt sich die Frage der Gewaltenteilung: Die Exekutive beschwert sich, dass sich die Judikative über die Legislative hinwegsetzt, und ignoriert eine Entscheidung des Gerichts.

Hans-Jürgen Müller