Kommentare: Ungeregelte Triage-Situationen außerhalb einer Infektionskrankheit
Am 28. Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht seine Triage-Entscheidung veröffentlicht. Geklagt hatten Menschen mit Behinderungen, deren Befürchtung war, aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt zu werden, wenn es zu Triage kommt – also bei der Zuteilung nicht ausreichend verfügbarer Behandlungskapazitäten. Das Bundesverfassungsgericht gab den Klagenden recht, der Gesetzgeber habe gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, „weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt wird.“
Hubert Hüppe
