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KommentareEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig

Hubert Hüppe MdB, CDU/CSU-Fraktion, Mitglied des Gesundheitsausschusses, zu Triage-Regelungen für Menschen mit Behinderungen

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen unmissverständlichen und dringenden Handlungsauftrag erteilt: Im bestehenden Recht sieht das Gericht keinen ausreichenden Schutz vor dem Risiko einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen in einer Triage-Situation. Der Gesetzgeber muss seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachkommen.

Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes wurde von Klägerinnen und Klägern herbeigeführt, die selbst mit Behinderungen leben. Es ist aus meiner Sicht unverzichtbar, auch bei der anstehenden Gesetzgebung Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Auf Vorschlag der CDU/CSU wird der Gesundheitsausschuss ein Fachgespräch mit Experten durchführen, darunter eine der Karlsruher Klägerinnen.

Der Bundesjustizminister hat angekündigt, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen. Angesichts der berührten grundrechtlichen Fragen liegt es nahe, die Federführung im Bundestag beim Rechtsausschuss anzusiedeln.

Das Gesetz muss sicherstellen, dass in der Triage ausschließlich aufgrund der auf die aktuelle Krankheit bezogenen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird. In dieser Hinsicht lässt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an Klarheit nichts zu wünschen übrig.

 

Verzicht auf Festlegung medizinischer Kriterien seitens der Politik

Nach meiner Auffassung sollte die Politik darauf verzichten, selbst medizinische Kriterien der Triage festzulegen, das wäre zu gewagt. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt ja auch ausdrücklich, den Diskriminierungsschutz durch Verfahrensvorgaben abzusichern im Sinne von Sorgfaltsanforderungen. Das Gericht nennt beispielhaft ein Mehraugenprinzip und besondere Dokumentationspflichten. Entscheidend ist, dass rechtliche Klarheit für Ärztinnen und Ärzte hergestellt und die Schutzlücke geschlossen wird. Klar ist auch, dass das Gesetz nicht allein auf Corona, sondern auch auf andere denkbare Triagesituationen (z.B. Naturkatastrophen oder Terrorangriffe) anwendbar sein muss.

Neben einer Dokumentations- und Meldepflicht bedarf es einer angemessenen Überwachung, dass die Regelungen eingehalten werden. Verstöße müssen angemessenen sanktioniert werden.

In die vom Bund geregelte Ausbildung von Ärzten und Pflegekräften muss Triage aufgenommen werden. Bundeseinheitliche Vorgaben im Landesrecht für Weiterbildung in Medizin und Pflege, besonders des intensivmedizinischen Personals, sollten von der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart werden.

 

Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen unverzichtbar

Den Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium werden wir in den Ausschüssen diskutieren. Mit Sicherheit wird es eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen geben, wobei auch hier die Mitwirkung von Vertretern der betroffenen Menschen mit Behinderungen unverzichtbar ist.

Mit der Inklusion sind wir noch nicht da, wo wir hinwollen. Im Gegenteil, in manchen Bereichen geht es sogar rückwärts, insbesondere in der Bildung. Zu konstatieren ist aber, dass Menschen mit Behinderungen vor dem höchsten Gericht geklagt und Recht bekommen haben.  Ihr Einsatz verdient Anerkennung und setzt ein Signal weit über die Pandemie hinaus.

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