Management / Trends: Chancen und Limitationen der Vertragstransparenzstelle nach § 293a SGB V
Selektivverträge stehen zum Teil im Verdacht, Anreize zur Manipulation der Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu liefern. Um dem entgegenzuwirken, wurden mit der letzten RSA-Reform im März 2020 die gesetzlichen Voraussetzungen für ein zentrales Register zur Erfassung von Selektivverträgen geschaffen. Ziel der Vertragstransparenzstelle ist es, die Landschaft dieser Vertragsformen sowohl für das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als auch für die Öffentlichkeit transparenter, nachvollziehbarer und informativer zu gestalten. Bereits sechs Monate nach Schaffung der Rechtsgrundlage ging die Basisausführung eines frei verfügbaren Online-Verzeichnisses auf der Website des BAS ans Netz und wurde nach dem ersten Betriebsjahr um verschiedene Vertragsangaben erweitert. Fast zwei Jahre Laufzeit markieren nun einen guten Zeitpunkt, um Struktur, Inhalt und Nutzeroberfläche dieses Werkzeugs etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, und mit den Zielvorgaben des Gesetzgebers abzugleichen.
Imen Urukova, Dipl.-Pol. Benjamin Berndt
