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Die Zeche zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Lars Grein, Benjamin Plocher, Franziska Seidel

Schaut man sich die Zahlen aus dem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht 2019 vom Bundesministerium für Wirtschaft an, könnte man meinen, es läuft. Die deutsche Wirtschaft wächst; das schon 10 Jahre lang. Die Arbeitslosenquote soll dieses Jahr voraussichtlich auf 4,9 Prozent sinken und die Zahl der Beschäftigten auf 45,2 Millionen steigen. Aber ganz offensichtlich sind die fetten Jahre vorbei.

Für 2019 sieht das Unionsgeführte Bundeministerium für Wirtschaft das Wirtschaftswachstum in Deutschland bei 1,0 Prozent. Bislang ging man von 1,8 Prozent aus. Zudem erwartet der Bundesminister für Finanzen Olaf Scholz (SPD) bis 2023 eine Haushaltslücke infolge von Ausgabensteigerungen und schwächeren Steuereinnahmen von fast 25 Mrd. Euro, wie die FAZ in ihrer Ausgabe vom 4. Februar 2019 schreibt.

40-Prozent-Marke bei Sozialabgaben fraglich

Ob dann die im Koalitionsvertrag vereinbarte 40-Prozent-Marke bei den Sozialabgaben zu halten ist, ist fraglich. Bislang sind die Sozialversicherungskassen gut gefüllt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen liegen Rücklagen von 21 Mrd. Euro, die die Politik durch die Senkung der Zusatzbeiträge abbauen will.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Ausgabensteigerungen werden hierbei aber außer Acht gelassen. So entfaltet beispielsweise das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, unter dem damaligen Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe 2015 beschlossen, nach wie vor seine Ausgabenwirkung. 2019 verursachen allein die gesundheitspolitischen Gesetze aus der vergangenen Legislaturperiode Kosten in Höhe von rund 3,2 Mrd. Euro. Hinzu kommen mit den bereits beschlossenen Gesetzen aus der jetzigen Legislaturperiode, wie dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, und den aktuellen Gesetzesvorhaben zusätzliche Ausgaben von rund 2,6 Mrd. Euro. Insgesamt sprechen wir also von Gesamtkosten von 5,8 Mrd. Euro für 2019. Da es sich nicht nur um einmalige Ausgabenposten handelt, laufen auch diese Kosten die nächsten Jahre weiter. Somit werden die derzeitigen Rücklagen von 21 Mrd. Euro sukzessiv durch die ausgabenwirksamen Gesetze bereits in 2022 abgebaut (siehe Tabelle).

Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zusätzlich belasten

Viele Krankenkassen, die nur über geringe Rücklagen verfügen, müssen ihren Zusatzbeitrag viel früher erhöhen, um die laufenden Ausgaben zu finanzieren. Demzufolge steigen auch die Kosten auf Seiten der Arbeitgeber, umso mehr nach Wiedereinführung der Parität. Die Politik sollte demnach bei allen weiteren zukünftigen Beschlüssen die Auswirkungen auf die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer vor Augen haben und beide Seiten nicht zusätzlich belasten.

 

Lars Grein
Vorstandsvorsitzender der IG BKV e.V.

Benjamin Plocher 
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der IG BKV e.V.

Franziska Seidel 
Referentin für Politik der IG BKV e.V.

 

Die Kunden der Observer Datenbank 4.0 finden die detaillierte Auflistung der Mindereinnahmen und Mehrausgaben der GKV-Gesetzgebung in Tabellenform im Monitor Finanzierung GKV (Datumsfeld 18.2.19)

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