Krankenkassen erhalten mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) die Möglichkeit, ihre Versicherten auf Gefährdungspotenziale hinzuweisen, sofern sie sich aus Abrechnungsdaten ergeben. Sebastian Hofmann sieht dies in seinem Beitrag im Observer Gesundheit – in Anlehnung an einen ähnlichen Artikel von Jürgen Windeler – kritisch und beschreibt es als eine „Methode mit hohem Risikopotenzial“.
Es brauche „wenig Phantasie, um sich vorzustellen, was ein Schreiben der Krankenkasse über mögliche Gefahren für die eigene Gesundheit in heimischen Wohnzimmern auslösen kann“. Hofmann fordert das Primat der Evidenz und Qualitätssicherung und eine „freiwillige Selbstkontrolle der Kassen“, allerdings so, dass „die Kriterien für Analysen und Empfehlungen von Medizinischen Fachgesellschaften abgesegnet“ sein müssten. Also doch keine Selbstkontrolle, sondern vorgeschaltet eine Fremdkontrolle.
Auch wenn Kritik an dem Verhalten von Krankenkassen bezüglich der Verwendung von zu formellen und damit unverständlichen Textbausteinen, zu eifrigen Marketings oder des Missbrauchs von Marktmacht durchaus berechtigt sein kann, wird hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Bedenken wir, welches Risiko eine Krankenkasse – nach der vorher vom Gesetzgeber geforderten Information des Verwaltungsrats und der Mitglieder – mit einem unangemessenen, fehlerhaften oder voreiligen Schreiben einginge. Sie würde sich bundesweit zum Narren machen oder Patienten, Ärzte und Verbraucherschützer gegen sich aufbringen. Gleichzeitig würde sie sich selbst massiv schädigen in ihrem Wettbewerb mit anderen Krankenkassen um neue Versicherte, die ja problemlos wechseln können. Denn anders als bei einem Arztbesuch ist ein Patient sehr viel weniger abhängig von einer Krankenkasse, er kann ohne Probleme wechseln.
In unseren populationsorientierten Netzwerken zur Integrierten Versorgung, denen Patienten sich freiwillig anschließen, ist die zielgerichtete Kommunikation mit Patienten und Ärzten schon immer ein wichtiges Thema, und wir konnten in den letzten knapp 20 Jahren lernen, worauf es dabei ankommt.
Hohes Potenzial bei der Arzneimitteltherapie durch Klassifikation
Nehmen wir ein Beispiel: Laut § 25 b Abs 1 Punkt 3 SGB V können Krankenkassen Versicherte bei der Erkennung schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen unterstützen, die möglicherweise durch die Arzneimitteltherapie entstehen. Sie verfügen zeitnah über die Information, welche Wirkstoffe von einem Versicherten in einem gewissen Zeitraum und ggf. in unterschiedlichen Apotheken eingelöst (und möglicherweise von verschiedenen Ärzten parallel verordnet) wurden. Mit einer Positiv-/Negativ-Klassifikation, wie der von Geriatern und Pharmakologen entwickelten FORTA-Lösung, können gerade ältere Patienten mit mehreren chronischen Erkrankungen sowie ihre Ärzte unterstützt werden, entweder durch Information oder ergänzend durch eine Hilfestellung. Apotheker und Patienten wiederum könnten die OTC-Wirkstoffe ergänzen. Die ja oft extrem komplexe Entscheidungssituation kann damit fachlich – mit Hilfe einer speziellen Weiterentwicklung der FORTA-Lösung zu „MyFORTA“, einem Tool, das weitere Parameter einbezieht – erleichtert werden.
Gerade die Medikationszusammenstellung bei Patienten mit mehreren chronischen Erkrankungen ist doch für uns alle von größter Bedeutung, sowohl individuell als auch gesellschaftlich – denkt man zum Beispiel an Schenkelhalsfrakturen nach Benzodiazepin (75,2 Mio. Euro Jahres-Gesamtkosten) und gastrointestinale Blutungen nach NSAID (230,9 Mio. Euro Jahres-Gesamtkosten, beides Schulte et al, 2020) oder insgesamt an arzneimittelinduzierte Krankenhauseinweisungen. Letztere betreffen 200.000 bis 1 Mio. Patient:innen pro Jahr und produzieren Kosten zwischen 940 Mio. Euro und 4,7 Milliarden Euro für das deutsche Gesundheitssystem (Dechanont et al 2014, von Klüchtzner, Grandt 2015, Prados-Torres et al. 2018).
Krankenkassen brauchen keine neuen Fesseln
Bei unseren Gesprächen mit Krankenkassen erfahren wir, dass diese äußerst vorsichtig und sensibel an die Nutzung des GDNG herangehen und größten Wert auf eine hohe fachliche Expertise sowie eine vorsichtige und sinnvolle Kommunikation legen. Es stellt sich doch die Frage, wer sonst Patienten so umfassend unterstützen kann und auch das entsprechende Interesse und Investment für eine derartige Beratung und Unterstützung aufbringt. Dass Krankenkassen nicht leichtfertig mit dem Instrument GDNG umgehen, können wir aus unseren Gesprächen nur bestätigen. Und nebenbei bemerkt: Die allzu große Resilienz des Gesundheitssystems und die lähmend langsamen Vorwärtsschritte der Akteure beklagen wir alle, die wir um die Brisanz der auf uns zukommenden Probleme wissen, doch immer gemeinsam. Jetzt wollen Krankenkassen endlich einmal mutig nach vorne gehen, und gleich wieder werden alle möglichen Beschränkungen gefordert, in diesem Fall, dass zunächst die Fachgesellschaften die Kriterien für Analysen und Empfehlungen absegnen sollen. Wir können doch schon voraussehen, wie lange es dann dauern wird, bis ein erstes Schreiben einen Patienten erreicht. Ein wenig mehr Mut, dass die Verantwortlichen schon vorsichtig genug handeln werden, auch um eigenen Schaden abzuwehren, würde uns guttun.
Literatur:
Dechanont S, Maphanta S, Butthum B, Kongkaew C. Hospital admissions/visits associated with drug-drug interactions: a systematic review and meta-analysis. Pharmacoepidemiol Drug Saf. 2014 May;23(5):489-97. doi: 10.1002/pds.3592. Epub 2014 Mar 10. PMID: 24616171
von Klüchtzner W, Grandt D. Influence of hospitalization on prescribing safety across the continuum of care: an exploratory study. BMC Health Serv Res. 2015 May 13;15:197. doi: 10.1186/s12913-015-0844-x. PMID: 25962594; PMCID: PMC4494641
Prados-Torres, A; Poblador-Plou B; Gimeno-Miguel, A; Calderón-Larrañaga, A; Poncel-Falcó A; Gimeno-Feliú, L A; González-Rubio, F u. a. „Cohort Profile: The Epidemiology of Chronic Diseases and Multimorbidity. The EpiChron Cohort Study“. International Journal of Epidemiology 47, Nr. 2 (1. April 2018): 382–84. https://doi.org/10.1093/ije/dyx259.
Schulte T, Rabenberg A, Gröne O, Hildebrandt H, Wehling M. Mit patientenindividueller Analyse die optimale Medikation finden. In: Welt der Krankenversicherung 2020, 9(12): 308-312
Bundesgesundheitsministerin Warken hat am 14. April öffentlich angekündigt, drei Viertel der Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit (FKG) umsetzen zu wollen. 20 Milliarden Euro sollen 2027 eingespart werden, um Lohnnebenkosten zu senken.
Nun hat die FinanzKommission Gesundheit also ihren sehnlichst erwarteten ersten Bericht vorgelegt. Sie schlägt darin ein Bündel von insgesamt 66 Maßnahmen vor, um die GKV-Finanzen im Jahr 2027 zu stabilisieren. Welche Richtung wird damit vorgegeben?
Die Vorschläge der Finanzkommission mögen kurzfristig die GKV-Bilanzen entlasten. Trotzdem sind sie kurzsichtig. Denn langfristig treiben sie Investitionen, Arbeitsplätze und Arzneimittelversorgung aus Deutschland heraus.