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KommentareStart der ePA für alle mit einigen Hindernissen

Es ist zum Kochen zu spät, wenn man auftragen soll (deutsches Sprichwort)

Melanie Wendling, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V.

Der Countdown läuft: Am 15. Januar 2025 startet die elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) liegt zurzeit zwar noch beim Bundespräsidenten zur Ausfertigung, der politische Wille ist aber klar: Am Zieldatum wird nicht gerüttelt!

Nach 20 Jahren vergeblicher Bemühungen, den Versicherten in Deutschland eine bessere Versorgung durch ein digitales und vernetztes Gesundheitssystem zu bieten, treibt der Minister zur Eile. Nichtsdestotrotz können die letzten Jahrzehnte nicht in wenigen Monaten und Jahren aufgeholt werden.

 

Wichtige Zutaten fehlen

Um im Bild des Kochens zu bleiben: Das Gericht ist vorgegeben, doch bevor es ans Auftragen geht, ist auch schon klar, dass wichtige Zutaten des Rezepts weggelassen werden. Ursprünglich sollten Versicherte bereits ab dem 15. Januar 2025 eine Medikationsliste, einen Medikationsplan sowie wichtige Zusatzinformationen in ihrer ePA vorfinden können. Zur Erinnerung: Bereits 2006 sollten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte mit Chip haben, auf der alle verschriebenen Medikamente gespeichert, beim Eintrag eines neuen Präparates automatisch potenzielle Wechselwirkungen analysiert und gegebenenfalls eine Warnung ausgegeben werden sollte.

Klar ist nun, dass lediglich die Medikationsliste in der Startversion der ePA 3.0 enthalten sein wird. Ein halbes Jahr später sollen dann der Medikationsplan und die Zusatzinformationen folgen. Noch entscheidender ist aber, dass kaum Zeit ist, dass Gericht so zuzubereiten, dass es auch denjenigen, denen es vorgesetzt werden soll, schmecken kann. Denn die Testungsphase, die elementar für eine gute Komposition zwischen den verschiedenen Hard- und Softwarekomponenten einer Praxis und die Kundenakzeptanz ist, wird auf drei Monate Zeit begrenzt. Vorausgesetzt, alle Zutaten – Spezifikationen, Patienten-Kommunikation, Rechtsrahmen – sind enthalten, ist das für den ersten Leistungsumfang grundsätzlich machbar. Es sollte aber jedem klar sein, dass kein Drei-Sterne-Gericht zu erwarten ist.

Um sich zu informieren, wie ein erfolgreicher Start der „ePA für alle“ im Januar 2025 trotz der sehr ehrgeizigen Fristen gelingen kann, hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach eine Auswahl von Anbietern von Praxisverwaltungssystemen und Krankenhausinformationssystemen sowie den bvitg zu sich eingeladen. Für den bvitg und seine Mitgliedsunternehmen konnten wir darstellen, dass wir alle Bemühungen unterstützen, den Start der „ePA für alle“ so erfolgreich und störungsarm wie möglich zu gestalten.

 

Schnellimbiss statt Sterneküche

Allerdings gehört eine offene und ehrliche Kommunikation in alle Richtungen unbedingt dazu. Wie gesagt: Der Start am 15. Januar 2025 ist zu schaffen, aber es wäre unehrlich zu versprechen, dass ab dann die ePA reibungslos funktioniert. Denn oft steckt der Teufel bekanntlich im Detail, und Fehler zeigen sich erst im Realbetrieb. Das wird gerade den Ärzten in der Versorgung nicht schmecken, denn diese erwarten, dass die ePA ihren Praxisalltag nicht behindert, sondern ihn unterstützt. Gelingen kann der erste Schritt nur, wenn alle, die mit der ePA arbeiten müssen bzw. die diese entwickeln, gemeinsam an einem Tisch sitzen, Verantwortung für das Gelingen übernehmen und die richtige Erwartungshaltung für den ersten Schritt geschaffen wird. Nur so kann verhindert werden, dass keine Enttäuschung entsteht, wenn man statt in der Sterneküche plötzlich im Schnellimbiss steht.

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. gestaltet mit seinen rund 110 Mitgliedsunternehmen seit knapp 30 Jahren die digitale Zukunft des Gesundheitswesens.

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