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Daniel Dröschel

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Kommentare: GDNG: Plädoyer für mehr Vertrauen in Krankenkassen

Krankenkassen erhalten mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) die Möglichkeit, ihre Versicherten auf Gefährdungspotenziale hinzuweisen, sofern sie sich aus Abrechnungsdaten ergeben. Sebastian Hofmann sieht dies in seinem Beitrag im Observer Gesundheit – in Anlehnung an einen ähnlichen Artikel von Jürgen Windeler – kritisch und beschreibt es als eine „Methode mit hohem Risikopotenzial“.

Dr. h. c. Helmut Hildebrandt, Daniel Dröschel