Direkt zum Inhalt springen

Alle Artikel von Dr. Matthias Gruhl

Dr. Matthias Gruhl

Dr. Matthias Gruhl

Kommentare: Da fehlt noch was im Notfallreformgesetz

Am 25. März soll das Kabinett den Regierungsentwurf für die geplante Notfallreform beschließen. Der Referentenentwurf geht in die richtige Richtung – bleibt unter anderem aber an einer entscheidenden Stelle unvollständig. Darauf weist ein aktuelles Positionspapier der Bertelsmann Stiftung[1] hin. Für in der Versorgung weniger dringlicher Notfälle existieren heute zwei parallel arbeitende aufsuchende Dienste – der kassenärztliche Notdienst und der Rettungsdienst. Beide behandeln häufig dasselbe Krankheitsspektrum, stimmen sich jedoch kaum ab.

Dr. Matthias Gruhl

Politische Analysen: Notfallreform, die vierte!

Nach 2019, 2020 und 2024 wird jetzt im BMG ein weiterer Versuch gestartet, diese überfällige Reform auf den Weg zu bringen. Dabei war man 2024 schon so weit: Es lag ein Kabinettsbeschluss vor. Diese etwas stümperhafte Fassung wurde mit einem ergänzenden Änderungsantrag, der die schlimmsten Fehler ausbügelte und neue Ansätze einfügte, am 06.11.2024 im Bundestags-Gesundheitsausschuss angehört.

Dr. Matthias Gruhl



Kommentare: Ist weniger mehr als nichts?

Man reibt sich die Augen, wie einfach es plötzlich war, ein in der Vergangenheit mühsam mäanderndes Gesetzgebungsverfahren durch einen ministeriellen Federstrich zu ersetzen. In Anlehnung an neue US-amerikanische Gepflogenheiten wird das BIÖG per Dekret, das hier Minstererlass heißt, kurz vor Ablauf der Legislaturperiode inauguriert.

Dr. Matthias Gruhl


Kommentare: KHVVG reloaded?

Besteht eine reale Chance, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) über den nächsten Koalitionsvertrag noch einmal aufzuschnüren? Eigentlich schien nach dem Bundesratsbeschluss vom 22. November 2024 die Debatte abgeschlossen. Doch nach dem jähen Ende der Ampel und mit den anstehenden vorgezogenen Wahlen beginnt die Diskussion über Nachbesserungen erneut. Egal, welche Koalition in der kommenden Legislatur ans Ruder kommt: Es sollte nicht zu viel erwartet werden.

Dr. Matthias Gruhl



Kommentare: Der Entwurf eines Notfallgesetzes: nur Bruchstück einer Reform

Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) ist der dritte Versuch nach 2019 und 2020 zur Neuformulierung der Notfallgesetzgebung. Während die beiden Vorläufer mutige sektorübergreifende Ansätze beinhalteten, kommt der neue Entwurf mit deutlich geringerer systemischer Veränderungsbereitschaft daher. Nachvollziehbar, wenn man sich das Scheitern der ersten Vorstellungen vergegenwärtigt. Dafür sollte der dritte Versuch aber sitzen.

Dr. Matthias Gruhl


Kommentare: Notfallreform wieder auf der Agenda

Die Reform der Notfallversorgung dominierte die gesundheitspolitische Agenda der letzten Woche. Die Initiative dafür kam jedoch nicht aus dem Bundesministerium für Gesundheit, sondern vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, in dem bei den Koalitionären die Ungeduld und auch die Zweifel wachsen, ob eine Notfallversorgungsreform in dieser Legislaturperiode noch zu realisieren ist.

Dr. Matthias Gruhl

Kommentare: … leider wieder nicht umsetzbar

Schon der erste Versuch der Regierungskommission vom März, sich der Reform der Notfallversorgung zu nähern, ging bisher folgenlos in der gesundheitspolitischen Diskussion unter. Er ließ zu viele Fragen offen.[1] Leider gilt das Gleiche für die nunmehr vorgelegte neunte Stellungnahme zum Rettungswesen und dessen Finanzierung.

Dr. Matthias Gruhl