Die 2010er Jahre waren geprägt durch erbitterte Kontroversen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen um den Risikostrukturausgleich (RSA). Mit dem zum 1. April 2020 in Kraft getretenen Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) trat dann für kurze Zeit Beruhigung ein.
Die Krankenkassenbeiträge werden steigen; auch der sozialen Pflegeversicherung drohen demnächst weitere Erhöhungen. In den aktuellen Haushaltsbeschlüssen zeigt sich jedoch, dass diese Themen auf der Bundesebene keine Priorität genießen. Gleichwohl arbeitet der Gesundheitsminister an teuren Reformen für das Gesundheitswesen und verspricht Leistungsverbesserungen in der Pflege. Die dabei wie ein Mantra angekündigten Einsparungen durch Effizienzgewinne sind reine Phantasie oder verlieren sich in der Zukunft.
Angesichts der – vor allem am Gegenstand der RKI-Protokolle – neu aufgeflammten Diskussion über die „Pandemie-Aufarbeitung“ muss man in der Rückschau sorgfältig unterscheiden. Was waren die tatsächlichen Entwicklungen, was war Gesetzgebung, was war auf dieser Basis Regierungshandeln auf den verschiedenen Ebenen Bund, Länder und Kommunen? Wenn es nicht in erster Linie um politische Schuldzuweisungen und Rechthaberei geht, müsste sich die Aufarbeitung auf die Gesetzgebung und das Regierungshandeln konzentrieren.[1] Ob dabei eine Enquête-Kommission oder ein Bürgerrat zielführend wären, soll zunächst noch offen bleiben. Dabei ist einzuräumen, dass es für die Regierung – vor allem in der Anfangszeit – schwierig war, bei den Maßnahmen das richtige Augenmaß zu finden.
Die CDU bereitet sich auf den Wahlkampf vor. Das ist z.B. spürbar an ihren Bemühungen um eine „Neue Grundsicherung“[1]. Das gilt aber auch für das Grundsatzprogramm, dessen Entwurf vor wenigen Wochen vorgestellt wurde[2]. Es ist das vierte in der Parteigeschichte und soll beim 36. Parteitag (6. bis 8. Mai 2024) in Berlin beschlossen werden. Zur Sozial- und Gesundheitspolitik gibt es darin nur gut dreieinhalb Seiten (S. 53ff. von insgesamt 74 Seiten).
Reklame für den Gesundheitskiosk wird immer mit seinen Zielen gemacht: Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitswesen und die Beseitigung bestehender Zugangsschwellen für benachteiligte Personengruppen zu den Versorgungsangeboten. Wer könnte da schon dagegen sein?
Das beginnende Jahr sollte Anlass sein, den Blick über die aktuelle Phase der Gesundheitspolitik hinauszuheben und die allgemeinen Trends über einen längeren Zeitraum zu betrachten. Vielleicht relativiert sich dabei die Kritik an den Einzelgesetzen, und die Performance der letzten 14 Jahre (von der 17. bis zur laufenden 20. Legislaturperiode des Bundestages) [1] stellt sich positiver dar als erwartet? Der Transformationsbedarf für viele Teile des Gesundheitswesens jedenfalls ist unbestritten.
Das Krankenhaustransparenzgesetz hat nicht geringe Chancen, im Februar unverändert durch den Bundesrat zu kommen. Die „große“ Krankenhausreform dagegen ist ins Stocken geraten. Die Länder werden wohl erst dann wieder zu ernsthaften Verhandlungen bereit sein, wenn das Transparenzgesetz (mit oder ohne Änderungen) endgültig beschlossen ist. Dann ist jedoch mit weiteren Verwässerungen des ursprünglichen Konzepts zu rechnen.
Man erinnert sich noch gut an die Präsentation der Vorschläge der Regierungskommission, die sich Minister Lauterbach am Nikolaustag 2022 ohne Einschränkungen zu eigen gemacht hat. Die „Revolution“ wurde ausgerufen, und die krankenhauspolitischen Reformansätze in Nordrhein-Westfalen (NRW) und Niedersachsen wurden als viel „zu wenig radikal“ zur Seite gewischt. Nun wird gerade mit den Ländervertretern an einem „Vor-Arbeitsentwurf“[1] gewerkelt, der genau dem Vorbild der NRW-Reform folgt und bei den „sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ (bzw. den ursprünglichen Level Ii-Krankenhäusern) das niedersächsische Konzept der regionalen Gesundheitszentren (RGZ) aufgreift.
Nach dem umfangreichen Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit (SVR) ist immer noch nicht alles zum Thema gesagt.[1] Im Gegenteil: Es muss immer wieder daran erinnert werden, dass und welche Konsequenzen für das Gesundheitswesen aus der Pandemie-Krise und anderen Entwicklungen (vor allem Stichwort: Klima) gezogen werden müssen. Dabei geht es um die Notwendigkeit grundlegender, tiefgreifender und langfristiger Veränderungen; stattdessen steckt die Gesundheitspolitik schon wieder im Tagesgeschäft fest.
Die Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung steckt – für jeden sichtbar – in der Krise. Eine grundsätzliche Diskussion über die möglichen Lösungen wäre dringend erforderlich. Trotzdem hat sich die Ampel schon vor den eigentlichen Koalitionsverhandlungen zu diesem Thema einen Maulkorb verpasst. Dabei geht die Auseinandersetzung z.B. zur „Bürgerversicherung“ untergründig weiter. Andererseits wird das System der Umlagefinanzierung generell kritisiert.
Die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen, die mit Stichtag 31. Mai abgeschlossen wurden, ist insgesamt von knapp über 30 (im Jahr 2017) auf rund 22 Prozent gesunken. Die Wahlergebnisse wurden am 23. Juni in einer Pressekonferenz durch den Bundeswahlbeauftragten, Peter Weiß, offiziell bekannt gegeben. Dabei stellte Weiß die richtigen Fragen, die auch immer wieder von den Wahlberechtigten an ihn herangetragen worden seien. Was macht diese Selbstverwaltung eigentlich? Was sind das für Personen auf den Listen? Wie unterscheiden sich die Listen?
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen wurde im Mai 2022 die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eingerichtet. Sie soll Empfehlungen vorlegen und Ziele für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung formulieren. So heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)[1]. Nach mehreren Veröffentlichungen der Kommission weiß man inzwischen nicht mehr so recht, was das für ein Gremium ist.