Kommentare: Warum wir ein Patientenrechtegesetz 2.0 brauchen
Das 2013 verabschiedete Patientenrechtegesetz hat für Patienten, Ärzte und Therapeuten Transparenz über ihre bestehenden Rechte und Pflichten geschaffen. Es war ein erster wichtiger Schritt. In den vergangenen Jahren haben sich aber in der täglichen Praxis nicht nur Defizite bei der Durchsetzung der Patientenrechte gezeigt. Es hat sich auch herausgestellt, dass die gesetzlichen Regelungen gravierende Lücken aufweisen. Daher ist es an der Zeit, die Regelungen des Patientenrechtgesetzes weiterzuentwickeln. Zu den Themen, die aktuell nicht ausreichend oder zum Nachteil der Patienten geregelt sind, gehören die Beweislast, die Information über Behandlungsfehler, die Einsichtnahme in die Patientenakte und die Haftpflicht-Regelungen.
Martin Litsch
