Direkt zum Inhalt springen

Einheitsbewertungen gefährden die Versorgungsqualität

Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes

Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem Patienten unmittelbar Zugang zu allen neuen zugelassenen Arzneimitteln haben. Die Nutzenbewertung, die mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz 2011 eingeführt wurde, ist somit die einzige Möglichkeit, innovative und gute Arzneimittel heraus zu filtern und angemessene Preise zu verhandeln. Europäische Einheitsbewertungen, wie die EU-Kommission sie derzeit plant, würden dieses effektive Instrument aushebeln.

Einheitsbewertungen gaukeln eine Vergleichbarkeit der medizinischen Behandlung zwischen den EU-Staaten vor, die es in der Realität nicht gibt. Bei der Nutzenbewertung geht es darum, ob ein neues Medikament oder Medizinprodukt besser ist als das bisher auf dem Markt vorhandene, sprich der bisherigen Standardbehandlung. Doch der Vergleich mit einer Standardbehandlung kann in verschiedenen Gesundheitssystemen in der EU unterschiedlich ausfallen. Viele Produkte, die es in Deutschland für alle gesetzlich Versicherten gibt, stehen in anderen Ländern gar nicht zur Verfügung oder müssen privat gezahlt werden. Darüber hinaus wird in Deutschland erst von einem Zusatznutzen gesprochen, wenn es Patienten mit dem neuen Produkt tatsächlich besser geht; in anderen Staaten werden oft Laborwerte oder andere Faktoren für den Zusatznutzen herangezogen – auch wenn es dem Patienten damit nicht nachweislich besser geht. Die unterschiedlichen Gesundheitssysteme in Europa lassen heute keine Einheitsbewertung eines Arzneimittels zu. Diese Tatsache ändert auch der geplante Zwang der EU-Kommission zu einer Einheitsbewertung nicht.

Natürlich sollen die EU-Länder ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bewertung neuer Medikamente und Medizinprodukte intensivieren. Nachvollziehbar ist auch, dass Länder, die bisher gar keine Kapazitäten hatten, um den tatsächlichen Nutzen von neuen Produkten zu bewerten, jede europäische Initiative auf diesem Gebiet begrüßen. Deswegen arbeitet Deutschland schon seit mehreren Jahren intensiv an einer Harmonisierung der Nutzenbewertung in Europa. Diese Arbeit ist sinnvoll und sollte, wie bisher, auf freiwilliger Basis fortgesetzt und intensiviert werden. Alle Patienten in Europa würden von einer besseren Versorgungsqualität profitieren und für Pharmafirmen könnten unnötige Reibungsverluste zwischen Bewertungen auf EU- und nationaler Ebene beseitigt werden. Doch dabei darf die hohe Versorgungsqualität, die in Deutschland geschaffen wurde, nicht zur Disposition gestellt werden.

Wer den unmittelbaren Zugang zu allen neuen Arzneimitteln in Deutschland erhalten will, muss die Nutzenbewertung im IQWiG erhalten. Ansonsten drohen mittelfristig andere Maßnahmen, um die Erstattung neuer Arzneimittel zu erschweren und wie in anderen Ländern zu reglementieren.

Das könnte Sie auch interessieren

Thomas Eisenreich © Home Instead GmbH, Frechen
© Home Instead GmbH, Frechen

Kommentare: Pflegeplätze sichern statt wegregulieren

Die stationäre Pflege steht vor einer doppelten Herausforderung: Die Kosten steigen weiter, während zugleich die Zahl verfügbarer Pflegeplätze sinkt. Daraus entsteht eine Pflegelücke, die Pflegebedürftige, Angehörige, Träger und Kommunen gleichermaßen belastet. Die Bundesarbeitsgruppe Pflege des Wirtschaftsrats der CDU hat sich dieser Frage bewusst aus unternehmerischer Perspektive angenommen: Wie lässt sich Versorgung sichern, ohne ein ohnehin immer teurer werdendes System lediglich mit zusätzlichem Geld zu stabilisieren? Denn genau das kann nicht die Lösung sein.

Thomas Eisenreich

Prof. Dr. med. Jürgen Windeler

Kommentare: Digital-Aktionismus im Blindflug

Sie scheinen sich zum magischen Allheilmittel für Probleme im Gesundheitssystem zu entwickeln: Digitalisierung und Prävention in aller Munde. Angefangen von den Diskussionen über Zucker-, Alkohol- und Tabaksteuer vergeht kaum ein Tag, an dem nicht neue Vorschläge, Initiativen und Kampagnen ins Gespräch gebracht werden, so auch eine „Präventionsoffensive“ mit „Mentalitätswandel“ aus dem BMG. Und in diese Überlegungen hinein platzt eine Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV): „Datengestützte Prävention wirkt“! In einem ergänzenden Ergebnispapier werden „erste Erkenntnisse“ aus der Anwendung des § 25b SGB V präsentiert.

Prof. Dr. Jürgen Windeler

Cara Müting
Rosemarie Wehner

Kommentare: Betriebsmodell Gesundheitssystem grundlegend neu ordnen

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Finanzen stabilisieren. Doch ohne ein übergeordnetes Zielbild für ein nachhaltiges und solidarisches Versorgungssystem zahlen wir den Preis an anderer Stelle.

Cara Müting, Rosemarie Wehner