Wie sollte man das deutsche Gesundheitswesen stark, effizient und zukunftssicher gestalten? Wenn man sich etwas wünschen dürfte, käme eines dabei nicht heraus: das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Warum? Weil es das deutsche Gesundheitswesen weder stark noch effizient noch zukunftssicher machen wird.
Bereits heute setzen viele unterschiedliche Professionen im deutschen Gesundheitssystem ihre Kompetenzen dafür ein, Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Die interprofessionelle Zusammenarbeit wird ein Schlüssel dafür sein, eine gute und effiziente Versorgung auch zukünftig gewährleisten zu können. Eine Kultur, in der interprofessionelle Zusammenarbeit eine Selbstverständlichkeit darstellt, muss daher das Ziel der Bemühungen aller Akteure im Gesundheitswesen sein.
Und jährlich grüßt das Murmeltier… Jedes Jahr im Spätsommer veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit ihren Entgeltaltas mit Informationen über die Gehälter aller sozialpflichtig Beschäftigten, sortiert und gegliedert nach Merkmalen wie Region, Beruf oder Geschlecht. Berechnet wird darin auch der Median der Bruttoarbeitsentgelte der einzelnen Berufe. Für ambulante Physiotherapeuten liegt dieser im aktuellen Betrachtungszeitraum bei 2.740 Euro. Was nicht sehr viel erscheint, ist auch nicht sehr viel. Denn die Physiotherapeuten werden in der offiziellen Klassifikation der statistischen Bundesämter als sogenannte „Spezialisten“ eingestuft.
Fragt man Inhaber einer Physiotherapiepraxis nach den derzeit größten Problemen, kommt immer häufiger das Thema „Personalrekrutierung“ zutage. Noch vor gut 15 Jahren konnten Physiotherapiepraxen, die eine Stelle zu besetzen hatten, rein rechnerisch zwischen fünf arbeitslosen Physiotherapeuten aussuchen.
Die Lage in der Physiotherapie ist seit langem angespannt: Überbordende Bürokratie und schlechte Vergütung erschweren die Arbeit der Physiotherapeuten. Auch beim Fachkräftemangel ist noch lange keine Besserung in Sicht. Das im Frühjahr 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte sich diesen Baustellen annehmen und den Weg für zahlreiche Verbesserungen für die Rahmenbedingungen der Physiotherapie ebnen.
Die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) bringt das Dilemma deutlich zutage: Der Ertrag, den ein Praxisinhaber am Ende des Monats im Jahr 2018 durchschnittlich erzielte, lag weit unter einem angemessen Unternehmerlohn. Die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen ermöglichte keine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung. Auf Basis des Gutachtens und unter Berücksichtigung der Vergütungs- und Kostenentwicklung der letzten Jahre fordert der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) deutliche Vergütungserhöhungen vom GKV-Spitzenverband. Die künftigen GKV-Preise müssen es möglich machen, sowohl den Ertrag der Praxisinhaber als auch das Gehalt der Angestellten auf ein leistungsgerechtes Niveau anzuheben.
Digitale Angebote nutzen, um die Versorgung der Patienten zu verbessern und gleichzeitig die Arbeit der Leistungserbringer vereinfachen – das soll das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) leisten. Bundesgesundheitsminister Spahn hat es sich zum Ziel gesetzt, einen Paradigmenwechsel in der Gesundheitsversorgung einzuleiten. Wie stellt sich die Situation für die Therapieberufe dar?