Beim KZBV-Frühjahrsfest merkt man jedes Jahr aufs Neue: Spargel ist die eigentliche Konstante im Gesundheitswesen. Während sich Reformpläne und Gesetzesvorhaben gefühlt im Wochentakt ändern, bleibt eines verlässlich: Irgendwo zwischen Weißwein und Hollandaise wird sehr grundsätzlich über die Zukunft der Versorgung gesprochen.
Gesprächsstoff gab es reichlich. Im Mittelpunkt der Reden stand der aktuelle Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze. Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, fand dafür deutliche Worte. Weder stimme die Diagnose für die vertragszahnärztliche Versorgung noch die daraus abgeleitete Therapie. Die Zahnärzteschaft habe in den vergangenen Jahren bei rückläufigen Krankheitslasten und verbesserter Mundgesundheit zugleich Kosten gesenkt. Möglich geworden sei das durch neue Versorgungskonzepte, die von Zahnärzten selbst entwickelt und mit großem Engagement etabliert worden seien. Reformen lehne man nicht grundsätzlich ab, sagte Hendges – aber bitte nicht auf Grundlage dieser Vorschläge. Vor allem die geplante Pauschalisierung greife massiv in eine funktionierende Versorgungsstruktur ein, ohne ein reales Einsparpotenzial zu belegen.
Besonders kritisch sieht Hendges den vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagenen „Fachzahnarztvorbehalt“ in der Kieferorthopädie. Die Folgen für die Versorgung würden dabei offenbar kaum mitgedacht. Ganze Existenzen kieferorthopädisch tätiger Zahnarztpraxen stünden auf dem Spiel, massive Versorgungsengpässe könnten die Folge sein. Für Hendges ist das „grob fahrlässig“.
Auch Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer, sparte nicht mit Kritik. Sie fühle sich gesundheitspolitisch inzwischen wie auf einer Achterbahnfahrt: erst Lob für die Präventionserfolge bei der Kariesbekämpfung, dann wieder Sparvorschläge, die am Ende zu Versorgungsengpässen führen würden. Der neue Gesetzentwurf habe bei vielen Kollegen regelrechte Schockwellen ausgelöst. Würden die Regelungen zur Kieferorthopädie umgesetzt, drohten längere Wartezeiten und ein schlechterer Zugang zur Behandlung. Ein Viertel der kieferorthopädischen Behandlungen könnte auf einen Schlag wegfallen. Zahnärzte seien ein einheitlicher Heilberuf und damit grundsätzlich auch für kieferorthopädische Leistungen qualifiziert, betonte Ermler. „Ein pauschaler Ausschluss wäre unverhältnismäßig.“ Für viele Betroffene wirke der Eingriff „wie ein Berufsverbot“. Ein Gutachten der Bundeszahnärztekammer solle nun die Verfassungsmäßigkeit prüfen.
Tino Sorge, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, versuchte an diesem Abend, der scharfen Kritik etwas entgegenzusetzen. Noch sei „nicht aller Tage Abend“, sagte er mit Blick auf die Kieferorthopädie. Gleichzeitig machte er deutlich: „Wir können keinen Bereich auslassen.“ Sorge sprach dabei auffallend häufig vom „Strukturgesetz“ – und erntete dafür nicht wenige irritierte Blicke. „Wovon redet der Mann eigentlich?“, fragte ein Gast trocken.
Und dann wollte Sorge noch über den „weißen Elefanten im Raum“ sprechen. Vermutlich ist ihm das Wort „weiß“ einfach mit hineingerutscht – gemeint war offenbar der berühmte „Elefant im Raum“, zu dem aber das Attribut „rosa“ gehört. Es ging um die Frage, warum die Behandlungskosten für Grundsicherungsempfänger überwiegend von den Beitragszahlern getragen werden. „Ordnungspolitisch und in der Sache“ halte er es nicht für zielführend, dass eine bestimmte Gruppe gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanziere, sagte Sorge. Große Worte – ob er das wohl mit seiner Ministerin abgestimmt hatte?
Während KZBV- und BZÄK-Spitze ihrem Ärger spürbar Luft machten, blieb der Staatssekretär an diesem Abend eher bei politischen Formeln. Dem Spargel schadete das allerdings nicht. Es wurde reichlich nachgenommen, intensiv diskutiert und lange zusammengestanden. Eben ein KZBV-Frühjahrsfest, wie man es kennt.
Fina Geschonneck