Direkt zum Inhalt springen

Laptop und Lederhose auch in der Gesundheitspolitik?

Ein Blick in das neue CSU-Grundsatzprogramm

Robin Rüsenberg, Lehrbeauftragter am Institute of Comparative Politics and Public Policy an der TU Braunschweig

Noch nicht ganz im Fokus der breiten Öffentlichkeit ist – neben der großen Schwester CDU – auch die CSU dabei, sich ein neues Grundsatzprogramm zu geben. Titel: „Für ein neues Miteinander“. Mit Stand vom 17. April 2023 liegt nun eine Beschlussvorlage vor.

Die CSU gibt sich – stark vereinfacht – jedes Jahrzehnt ein neues Grundsatzprogramm, nur die 1980er Jahre wurden ausgelassen. Die gültige Version von 2016 behandelt das Politikfeld Gesundheit und Pflege recht knapp. Das absehbare neue Grundsatzprogramm gibt der Gesundheitspolitik schon mehr Raum. Wohin könnte die gesundheitspolitische Reise gehen?

Mehr Raum für Gesundheitspolitik

Die Partei bleibt sich dabei in den wesentlichen Zügen treu, d. h. etwa freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie Therapiefreiheit, Freiberuflichkeit der Ärzte, flächendeckende Versorgung als Ziel, Eigenverantwortung ohne den Einzelnen zu überfordern oder alleinzulassen, etc. Dazu ein paar regionale Spezifika, zuvorderst natürlich Lob der bayerischen Kurorte, Heilbäder sowie Rehabilitationseinrichtungen. Bei der Finanzierung ging die CSU immer schon einen dritten Weg zwischen Bürgerversicherung („Einheitsversicherung“) und „Kopfpauschale“, die übrigens genauso auch in dem Entwurf genannt wird – beide werden abgelehnt. Rolle des Bundeszuschusses? Wird nicht erwähnt. Außerdem steht man zu gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Effizienzgewinne könnten zudem durch Bürokratieabbau, intersektorale und interdisziplinäre Zusammenarbeit erreicht werden. Soweit alles klassisch CSU.

Ein Update gibt es aber doch: Resilienz steht auch bei den Christsozialen hoch im Kurs, konkret bei (Kinder-) Arzneimittel- und Schutzausrüstungssicherheit. Der Klimawandel und seine Auswirkungen werden erwähnt. Außerdem soll das Potenzial der Telemedizin ausschöpft werden. Und die Partei bekennt sich zu innovativer Arzneimittel- und Medizinprodukteversorgung, effizienter Nutzung von Gesundheitsdaten und natürlich zum „Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland mit seinen innovationsstarken Unternehmen“. Hier wird der nicht unwichtige Pharmastandort Bayern mitgedacht (siehe auch die jüngsten Initiativen zum Thema von Gesundheitsminister Holetschek). Wie weit diese gesundheitswirtschaftliche Ausrichtung am Ende geht, wird man sehen müssen. Denn es gilt auch: „Die Krankenversorgung darf nicht primär der Generierung von Gewinnen dienen. … Wir sind gegen die Kommerzialisierung im Gesundheitswesen.“ Außerdem wird die Stabilität der Sozialversicherungsbeiträge erwähnt. In der Tagespolitik wird hier womöglich ein Austarieren notwendig werden.

Bemerkenswerterweise wird in dem Entwurf zum neuen Grundsatzprogramm gar nicht auf die Länderkompetenzen im Bereich Krankenhausplanung gepocht, was vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Lauterbachsche Krankenhausreform ein wenig überrascht. Auch die Hausärzteschaft, die sich beim § 73b SGB V auf die CSU verlassen konnte, wird nicht hervorgehoben. Dafür erfahren die Pflegekräfte Wertschätzung. Ihre Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden.

Schnittmengen zum CDU-Grundsatzprogramm

Zum Verhältnis zum neuen CDU-Grundsatzprogramm, das sich ja ebenfalls in der Mache befindet: Dass es zwischen den beiden Schwesterparteien auch gesundheitspolitisch ruckeln kann, ist bekannt. Mit Angela Merkels Gesundheitsprämie ist die CSU nie warm geworden, Horst Seehofer trat einst als stellvertretender Fraktionsvorsitzender deswegen zurück. Auch auf die Hausarztverträge ­– ein weiteres Beispiel – hatte man andere Sichtweisen (insofern interessant, dass ausgerechnet die CDU diese nun im neuen Grundsatzprogramm positiv erwähnt). Am Ende hat man sich aber immer geeinigt (notfalls gab es zum gemeinsamen Wahlprogramm eben noch einen zusätzlichen "Bayernplan", so etwa 2017 und 2021). Und die große Schwester verzichtet ja nun wahrscheinlich ohnehin auf die „Kopfpauschale“. Prävention, Eigenverantwortung, Gesundheitswirtschaft, etc. – die Schnittmengen sind natürlich auch grundsatzprogrammatisch vorhanden. Ein Punkt fällt aber auf: Die CDU will das Versorgungsgeschehen künftig stärker steuern (keine freie Arztwahl, ggf. Praxisgebühr). Das sehen die Christsozialen ganz offenbar anders (s. o.).

Fazit

Eine gesundheitspolitische Revolution steht bei den Christsozialen nicht ins Haus. Für Grundsatzprogramme typisch definiert der Entwurf auch eher Ziele und weniger schon konkrete Maßnahmen. Das neue Grundsatzprogramm soll auf dem Parteitag am 6. Mai 2023 beschlossen werden.

 

Der Autor vertritt seine private Meinung. 

 

Weitere Beiträge von Robin Rüsenberg zur Programmatik von Parteien und Koalitionen: 

„CDU-Gesundheitspolitik back to the future?“, Observer Gesundheit, 20. April 2023,

„Wie drei ungleiche Parteien sich auf Gemeinsames einigen“, Observer Gesundheit, 14. Februar 2022,

„Ampel-Schaltung: Wie geht es jetzt bei den Koalitionsverhandlungen weiter“, Observer Gesundheit, 27. Oktober 2021,

„Was erwartet Deutschland bei einer Ampel-Koalition“, Observer Gesundheit, 1. Oktober 2021.

Das könnte Sie auch interessieren

Dr. Robert Paquet

Politische Analysen: Wie kann aus Versatzstücken ein sinnvolles Ganzes werden?

Im Sommer soll der Referentenentwurf für das geplante Primärarzt- bzw. Primärversorgungssystem vorliegen, so die Ankündigung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Mit dem Vorhaben sollen die ambulante Versorgung besser gesteuert und Wartezeiten auf Facharzttermine verkürzt werden. Doch zentrale Fragen sind immer noch nicht beantwortet, etwa: Wie soll dieser Anspruch eingelöst werden, wenn viele Hausarztpraxen bereits heute keine neuen Patienten mehr aufnehmen, und wer garantiert den Zugang zur Primärversorgung sowie zu fachärztlichen Terminen in angemessener Frist?

Dr. Robert Paquet

Prof. Stefan Scholtes, Cambridge Judge Business School
David Champeaux
Meni Styliadou

Politische Analysen: Warum Gesundheitsdaten nicht fließen

Wer heute in London oder Paris ein Taxi ruft, kann dafür problemlos ein deutsches Mobiltelefon verwenden. Das erscheint selbstverständlich – ist es aber nicht. Vor dreißig Jahren arbeiteten die Länder mit inkompatiblen Mobilfunkstandards: C-Netz in Deutschland, TACS in Großbritannien, Radiocom 2000 in Frankreich, NMT in den nordischen Ländern, AMPS in den Vereinigten Staaten und mehreren weiteren Systemen.

Prof. Dr. Stefan Scholtes, David Champeaux, Meni Styliadou

Robin Rüsenberg

Politische Analysen: Der Urschleim des BStabG

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), dessen öffentliche Anhörung am 22.6. im Bundestag stattfindet, erlebt ein sperriger Begriff eine Renaissance: die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Schlicht, aber wirkungsvoll sei die Maßnahme, so Ministerin Nina Warken (2026) im Table-Media-Interview – künftig solle nur noch so viel ausgegeben werden, wie eingenommen wird.

Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg