Alle müssen einen angemessenen Beitrag leisten, Pharma verdient blendend und wurde beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) geschont. Das ist das gängige Pharma-Spar-Narrativ, wie es in vielen Medien zu lesen oder Talkshows zu hören ist – doch es greift zu kurz. Dieser Beitrag unterzieht das Pharma-Spar-Narrativ einem Faktencheck.
Schon John-Meynard Keynes, der wohl einflussreichste Ökonom des 20. Jahrhunderts, wusste von der Bedeutung der Ideen im politischen Raum: „Die Ideen von Ökonomen und politischen Philosophen, seien sie richtig oder falsch, sind mächtiger als üblicherweise angenommen.“ Heute werden Ideen gerne in Narrativen verpackt, also in sinnstiftenden Erzählungen, die Einfluss auf die Art und Weise haben, wie Menschen ihre Umwelt wahrnehmen. Gelingt es, die eigenen Geschichten in den Köpfen der Medienschaffenden, der Wählerinnen und Wähler und der Politikerinnen und Politiker zu verankern, bestehen gute Chancen, die eigenen politischen Ideen durchzusetzen – „seien sie richtig oder falsch“.
Das Pharma-Spar-Narrativ
Die dominierende politische Erzählung über den Markt für innovative Arzneimittel in Bezug auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) lautet sinngemäß in etwa so:
(1) Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung ist so groß, dass alle Akteure im Gesundheitswesen einen angemessenen Beitrag leisten müssen. Dabei soll es fair zugehen.
(2) Da „die Pharma“ „glänzend“ verdient, sind Auswirkungen auf die Versorgung oder die Investitionen nicht zu befürchten, wenn sie ihren angemessenen Beitrag leistet.
(3) Tatsächlich ist jedoch gerade die pharmazeutische Industrie im BStabG (zu) gut weggekommen bzw. wurde geschont.[1]
Diese Erzählung klingt auf den ersten Blick überzeugend und war deshalb politisch erfolgreich. Aber ist sie auch korrekt? Um dies zu prüfen, werden die einzelnen Elemente des Narrativs hier einem Fakten-Check unterzogen.
(1) Jeder muss einen angemessenen Beitrag leisten
Der Ansatz, dass jeder Akteur einen anteiligen, adäquaten, seiner Leistungsfähigkeit entsprechenden Beitrag leisten muss, ist aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive nicht überzeugend. Warum?
Zunächst ist das BStabG im Wesentlichen keine Strukturreform, sondern ein Spargesetz. D.h. die im System bestehenden Strukturprobleme und Fehlanreize, die zu einer ineffizienten Leistungserbringung führen, bleiben weitgehend bestehen. Wird nun Geld eingespart, muss dies, sofern die Akteure im Gesundheitswesen nicht in großem Stil entgegen ihren wirtschaftlichen Interessen handeln, nach der ökonomischen Logik zu Leistungskürzungen führen. Sparen ohne Effizienzsteigerungen führt daher immer zu Kosten: Patienten warten länger auf Behandlungen, die Versorgung verschlechtert sich oder bestimmte Arzneimitteltherapien sind nicht (mehr) verfügbar. Unsere Gesellschaft als Ganzes trägt Kosten durch Produktivitäts-, Wachstums- und Wertschöpfungsverluste infolge einer ungesünderen Bevölkerung.
Darüber hinaus behandelt dieser Ansatz Institutionen, die in komplexe und interdependente Systeme eingebettet sind, so, als handele es sich hier um natürliche Personen. Da die Kosten des Sparens nicht in jedem Bereich des Gesundheitswesens gleich sind, wird diese personalisierte Perspektive der Komplexität des Themas nicht gerecht. Natürlich ist es mühsam und auch nicht trivial zu prüfen, in welchem Bereich die Kosten von Einschnitten besonders groß sind und ob der Nutzen des Sparens jeweils die Kosten für unsere Gesellschaft tatsächlich übersteigt. Eine solche Betrachtung macht es notwendig, das Gesundheitssystem nicht als nutzlosen Kostenblock zu begreifen, der sich wie ein Fremdkörper in unserer Volkswirtschaft befindet, sondern – richtig eingesetzt – als ein Instrument zur Erhöhung von Wohlstand und Wachstum unserer Gesellschaft (Jäcker 2026a; Klimke und Polyakova 2026; Penske 2026). Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat diesen Gedanken bei der Vorstellung des neuen Gesundheitsministers Carsten Linnemann sehr treffend formuliert: „Der gesamte Gesundheitssektor, den wir leider viel zu häufig als reinen Kostenfaktor betrachten, ist ein ganz wesentlicher Teil unseres gesellschaftlichen Lebens.“ (Merz 2026)
Markt für innovative Arzneimittel: Kosten des Sparens > Nutzen?
Für den Markt für innovative Arzneimittel gibt es gute Gründe zu vermuten, dass die volkswirtschaftlichen Kosten der ergriffenen Sparmaßnahmen ihren Nutzen bei weitem überschreiten:
Wertschöpfungsverluste: Das BASYS-Gutachten hat eine Erhöhung des Herstellerrabatts auf 16% modelliert, was fast exakt den 15,5% des BStabG entspricht. Es kommt auf Basis der amtlichen Statistik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) und der dort abgebildeten Verflechtungen der Sektoren zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung des Herstellerrabattes volkswirtschaftlich mehr schadet als nutzt. Einer Rabattanhebung von 1 Euro steht ein volkswirtschaftlicher Wertschöpfungsverlust von 2,50 € bis zu 3,80 € gegenüber. Dies entspricht im Zeitraum 2026-2030 einem absoluten Wertschöpfungsverlust von rund 20 Mrd. € bis 36 Mrd. € und einem Verlust von 13.000 bis 21.000 Arbeitsplätzen (Schneider und Kraus 2026).
Weniger Investitionen & weniger Fortschritt: Eine Vielzahl von Studien zeigt, dass Kostendämpfung zu weniger F&E-Investitionen im Arzneimittelbereich führt und damit zu weniger therapeutischem Fortschritt in der Zukunft (Acemoglu und Linn 2004, Philipson und Durie 2021, Filson et al. 2025).
Gesundheit & Demokratie: Eine gute medizinische Versorgung trägt maßgeblich zum Vertrauen in unsere Demokratie bei (Streeck 2025, Menon et al. 2025). Dies haben auch die Parteien am politischen Rand erkannt und versuchen das BStabG dazu zu nutzen, genau dieses Vertrauen in unsere Demokratie zu erschüttern, wie exemplarisch die Aussage des gesundheitspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion in der abschließenden Bundestagsdebatte zum BStabG zeigt: "Jeder, der für dieses Gesetz stimmt, wird Tausende Menschenleben auf dem Gewissen haben." (Deutscher Bundestag 2026a)
Anteil therapeutischer Fortschritt vs. Anteil Kosten: Den Beitrag, den Arzneimittelinnovationen zum medizinischen Fortschritt und zum Wachstum unserer Volkswirtschaft beitragen, ist oft wenig bekannt und wird stark unterschätzt. Diverse Studien zeigen, dass der Anteil von Arzneimittelinnovationen an der Lebensverlängerung der letzten Jahre im Bereich von 35% bis 75% liegt (Buxbaum 2020, Lichtenberg 2022, Jäcker 2026b), Patentarzneimittel inklusive Mehrwertsteuer und Vertriebsmargen aber nur bei gut 9% der GKV- Gesamtausgaben liegen (PI Bayern 2026). Sie leisten – wie nachstehend einige wenige Beispiele verdeutlichen – auch einen wichtigen Beitrag, zur Verbesserung der Lebensqualität: (a) Bei Multipler Sklerose konnte der Anteil schwerer Behinderungen 15 Jahre nach der Diagnose von 40% auf rund 10% reduziert werden. (b) Bei Hämophilie konnte die Anzahl spontaner Blutungen um 95% reduziert werden. (c) Bei Psoriasis konnte der Anteil der Patientinnen und Patienten, bei denen die Symptome um mehr als 90% zurückgehen, von knapp 15% auf über 90% gesteigert werden. Und, und, und (Beck et al. 2025).
Produktivität / Return On Investment (ROI): Innovative Arzneimittel erlauben es, dass mehr Menschen länger und produktiver arbeiten und länger selbstbestimmt leben. Sie zahlen dadurch mehr Steuern und Sozialabgaben, benötigen weniger Gesundheits- und Pflegeleistungen, etc. Dies erzeugt Wachstum und auch weitere indirekte und induzierte Effekte. Eine Studie von WifOR/Lichtenberg zeigt, dass jeder investierte Euro in innovative Arzneimittel einen gesellschaftlichen ROI von 4,30 € aufweist (Müller et al. 2026).
Risiko des Most Favored Nation Pricing: Sollten die USA das Konzept des Most Favored Nation (MFN) Pricing, wonach der US-Preis nicht höher sein darf als in anderen industrialisierten Ländern, beibehalten und auf alle US-Versicherungssysteme ausweiten, werden Unternehmen in ihren Entscheidungen für Markteinführungen berücksichtigen müssen, dass künftig ein im Verhältnis niedriger deutscher Preis unmittelbar den US-Preis negativ beeinflussen kann, da Deutschland in allen amerikanischen MFN-Modellen (GENEROUS, GLOBE und GUARD) als Referenzland benannt wird. Die im BStabG vorgenommenen Preissenkungen erhöhen das Risiko, dass neue Arzneimittel nicht mehr oder nur verspätet in Deutschland eingeführt werden (Jäcker 2026b).
Alle diese Beispiele zeigen, dass es aus einer volkswirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Perspektive keine gute Idee ist, bei innovativen Arzneimitteln zu sparen. Die Beispiele zeigen, dass dies nicht im Sinne von Wirtschaftswachstum, Gesundheit und Wohlstand ist und daher nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten oder unserer Gesellschaft als Ganzem.
Einwand: Es könnte eingewandt werden, dass alle Leistungserbringer gute Argumente haben, warum gerade bei ihnen nicht gespart werden dürfe. Würde man dem nachgeben, dann würden die Beiträge immer weiter steigen mit der Folge des weiteren Verlustes der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Ein häufig Kurt Schumacher zugeschriebenes Zitat lautet: „Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit.“ Das heißt, es kann der Politik nicht erspart werden zu prüfen, welche Gruppen die besten und validesten Argumente für ihre Sache ins Feld führen können. Und wenn alle Gruppen gute Argumente vorbringen können, muss abgewogen werden, wo Sparen die größten negativen Folgen hat. Auch sollte geprüft werden, ob es alternative Maßnahmen gibt, die zu geringeren volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden führen. Dabei gilt es, den Blick über den Gesundheitsbereich hinaus zu weiten (Klimke und Polyakova 2026).
So besteht bei Experten nahezu Einigkeit, dass gemäß dem finanzwirtschaftlichen Äquivalenzprinzip versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben, aus Steuergeldern und nicht aus Beitragsgeldern bezahlt werden sollten (Ulrich und Wille 2021, Albrecht und Ochmann 2025). Ein Verstoß gegen dieses Prinzip widerspricht mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sogar geltendem Recht (Schlegel 2026).
Auch das Argument, dass im Bundeshalt nicht genügend Geld vorhanden sei, greift nicht, denn es gibt genug Ausgaben im Haushalt, deren Überprüfung lohnend erscheint. So schreibt beispielsweise der Sachverständigenrat Wirtschaft in seinem Jahresgutachten 2025/2026 folgendes: „Um den Bundeshaushalt nachhaltig zu stabilisieren und kurzfristig zu konsolidieren, sollten fragwürdige Maßnahmen wie die Ausweitung der Mütterrente, die Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie, die Anhebung der Entfernungspauschale und die Wiedereinführung der Agrardiesel-Subventionen unterbleiben. Flankierend kann eine konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung die Einnahmenbasis stärken. […] Ein Verzicht auf diese Ausgaben würde den gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo für das Jahr 2027 um 11,3 Mrd. Euro senken.“ (SVR-Wirtschaft 2025). Der Ökonom Marcel Fratscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), schätzt, dass der deutsche Staat jährlich mehr als 58 Milliarden Euro durch die Streichung steuerlicher Privilegien mobilisieren könnte (Fratscher 2025).
Dies zeigt, dass die Sparpolitik der Bundesregierung im Gesundheitsbereich nicht alternativlos ist. Es gäbe andere Wege, die teils auch von renommierten Ökonomen vorgeschlagen werden, die ggf. Wachstum, Wohlstand, Gesundheit und Gerechtigkeit in unserem Land besser fördern würden als der gewählte Pfad. Es bedürfte einer inhaltlichen Diskussion, die Politikalternativen in einem größeren Kontext betrachtet. Der Auftrag an die FinanzKommission Gesundheit („Erarbeitung konkreter und kurzfristig finanzwirksamer Maßnahmen für Beitragssatzstabilität ab 2027“ – BMG 2025) war jedoch von vornherein so beschränkt, dass eine holistische inhaltliche Diskussion kaum erfolgen konnte.
Wenn als Notoperation dieser Weg begangen werden soll, wäre es zumindest sinnvoll gewesen, Sparmaßnahmen zu befristen, bis die geplanten Strukturreformen (BMG 2025) ihre effizienzsteigernde Wirkung zeigen können. Eine Befristung würde auch den notwendigen politischen Druck erzeugen, die Strukturreformen nun auch endlich konsequent anzugehen.
(2) Verdient Pharma glänzend?
Wenn „die“ Firmen „glänzend“ verdienen, so die Logik hinter diesem Narrativ, dann können sie von diesem Geld etwas abgeben, ohne Investitionen in Forschung und Entwicklung einschränken zu müssen (AOK BV 2025). Dieses Narrativ arbeitet mit der weitverbreiteten Skepsis gegenüber Gewinnen und dem Vorurteil, dass die Renditen in der pharmazeutischen Industrie (zu) hoch seien. Geschickt bedient es sich einer ungenauen Sprache, denn wann sind Gewinne eigentlich „glänzend“?
Vergessen wird dabei, dass das Gewinnprinzip wichtige Funktionen in wettbewerblich organisierten, marktwirtschaftlichen Systemen wie etwa der Soziale Marktwirtschaft erfüllt. Gewinne setzen die Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) und führen so zu Beschäftigung, Wachstum und Wohlstand. Infolge von großen Fortschritten kann es zu „schumpeterschen Vorsprungsgewinnen“ kommen – einem besonderen Anreiz zur Innovation. Langfristig werden die Gewinne durch den Wettbewerb begrenzt und auf ein normales Maß zurückgeführt (Aghion et al. 2021; Steutel 2021; vbw 2026).
Trotz bzw. wegen des Patentschutzes bei innovativen Arzneimitteln ist der Innovations-Wettbewerb stark. Die Unternehmen konkurrieren intensiv darum, Gewinnerwartungen aus Innovationen zu verwirklichen, indem sie ihre Ausgaben für F&E erhöhen. Am Ende dieses Prozesses bleiben nur noch dem Investitionsrisiko entsprechende Gewinne übrig (Scherer 2010). Eine Vielzahl empirischer Studien zeigt, dass dieser Prozess nicht nur in der Theorie logisch, sondern in der Praxis beobachtbar ist: Die Gewinne der forschenden pharmazeutischen Industrie entsprechen im langjährigen Durchschnitt der erwarteten risikoadjustierten Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Steutel 2021).
Verwirrung stiften hier oft herangezogene Daten von vermeintlich überhöhten Umsatzrenditen (oft als EBIT-Margen „getarnt“) im Vergleich zu anderen Branchen (Thiede M. et al 2025): „Viele führende Hersteller weisen seit Jahren EBIT- Margen deutlich über 20% aus – teils um 25 bis 30% –, deutlich mehr als in vielen anderen Industriezweigen und insbesondere auch als in anderen Bereichen der Arzneimittelversorgungskette […].“. Allerdings ist der Vergleich von Umsatzrenditen nicht sachgerecht, da großen Unterschieden in den Umsatzrenditen dieselbe Kapitalrendite zugrunde liegen kann. Dies gilt insbesondere beim Vergleich zwischen Branchen mit grundsätzlich unterschiedlichen Betriebsstrukturen und Geschäftsmodellen. Die hohen Umsatzrenditen in der pharmazeutischen Industrie sind daher kein Ausweis hoher oder überhöhter Profitabilität, sondern Ausdruck eines hohen Investitionsbedarfs zur Erzielung von Umsätzen. Wer seriös argumentieren möchte, sollte daher Umsatzrenditenvergleiche unterlassen (Kirst 2023).
(3) Wird „die Pharma“ geschont? Leistet sie ihren „fairen“ Beitrag?
Wie oben ausführlich gezeigt, ist die „personalisierte“ Frage, ob alle Akteure ihren „fairen“ Beitrag leisten und ob „die Pharma geschont“ wird, falsch gestellt: Es kommt vielmehr darauf an zu prüfen, welche negativen volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und gesundheitliche Folgen Sparmaßnahmen haben, um die zu wählen, die diese Folgen minimieren. Oder auf manche Sparmaßnahme ganz zu verzichten, wenn ihre volkswirtschaftlichen Kosten größer als ihr Nutzen sind. Allerdings wird selbst diese falsche Frage, in der öffentlichen Diskussion meist falsch beantwortet.
Wie wird der „Schonungs-Mythos“ begründet? Er wird damit gerechtfertigt, dass die Finanzkommission Gesundheit (FKG) in absoluten Zahlen insgesamt noch viel höhere Einsparungen für den Arzneimittelbereich vorgeschlagen habe. Die FKG hat jedoch selbst klargemacht, dass sie sich nicht als Referenzrahmen für das BStabG sieht, sondern absichtsvoll mehr Sparvorschläge erarbeitet hat als nötig sind, um der Politik die freie Entscheidung zu geben, welche Maßnahmen sie umsetzen möchte (FKG 2026): „Das Finanzvolumen der von der FKG empfohlenen Maßnahmen […] übersteigt die prognostizierte Deckungslücke bei Weitem. Die Politik hat damit einen großen Ermessensspielraum und kann entscheiden, welche Empfehlungen umgesetzt werden sollen.“ Daher kann aus einem Vergleich der Finanzvolumina im BStabG mit den Vorschlägen der FKG nicht hergeleitet werden, ob die pharmazeutische Industrie „geschont“ wurde.
Aber selbst rein numerisch argumentiert steht das „Schonungsargument“ auf wackeligen Beinen:
Werden die von der FKG vorgeschlagenen Einsparsummen im Bereich innovativer Arzneimittel addiert – die Kommission hat nur Schätzungen für die Einzeljahre 2027 und 2030 veröffentlicht –, ergeben sich für das Jahr 2027 in Summe 2,7 Mrd. €[2]. Für das Jahr 2030 addieren sich die von der FKG genannten Einsparungen auf 7,85 Mrd. €[3] (FKG 2026).
Im Kabinettsentwurf betrugen die vergleichbaren Einsparungen in Jahr 2027 1,2 Mrd. €[4] und für das Jahr 2030 6,8 Mrd. €[5] (Deutscher Bundestag 2026b).
Im verabschiedeten Gesetzesentwurf ergaben sich für das Jahr 2027 Einsparungen von 4,1 Mrd. €[6] und für das Jahr 2030 5,5 Mrd. €[7] (Deutscher Bundestag 2026c).
Dadurch, dass die FKG nur Schätzungen für die Einzeljahre 2027 und 2030 publiziert hat, ist ein Vergleich der Belastungshöhen erschwert. Berechnungen des vfa zeigen, dass sich der Gesetzgeber den Verzicht auf die Dynamisierung des Herstellerrabattes mit 4,6 Mrd. € Mehrbelastungen von den forschenden Arzneimittelherstellern hat „bezahlen“ lassen (vfa 2026). Weiter zeigen die obigen Zahlen, dass zwischen der maximalen finanziellen Belastung der FKG-Optionsvorschläge (10,55 Mrd. €) und der Einsparhöhe im beschlossenen Gesetz (9,6 Mrd. €) kein maßgeblicher Unterschied in der Größenordnung besteht. Das gilt umso mehr, wenn bedacht wird, dass der den FKG-Einsparungen zugrundeliegende dynamische Herstellerrabatt exponentiell steigt und daher im Jahr 2030 sehr hohe, zuvor jedoch niedrigere Einsparbeträge liefert. Die Umstellung im Gesetzgebungsverfahren von einem dynamischen auf einen fixen Herstellerrabatt hat dazu geführt, dass die Gesamteinsparungen der Industrie im Zeitraum 2027-2030 gestiegen sind. Der Sparbeitrag pro Jahr war 2027-2029 jeweils höher als beim dynamischen Herstellerrabatt (vfa 2026a). Das Fehlen von Schätzungen für 2028 und 2029 im FKG-Bericht überschätzt daher den Unterschied der Einsparsummen. Schon rein numerisch liegt also keine „Schonung“ vor. Nach dieser rein numerischen Logik müssten offenbar andere Akteure „geschont“ worden sein.
Nun wird als nächstes vorgebracht, dass der Verzicht auf die Dynamisierung eine „Schonung“ darstelle und die Industrie ab dem Jahr 2031 „entlastet“ werde (vdek 2026): „Und auch die Pharmaindustrie kommt mit ihren ‚Sparbeitrag‘ sehr gut davon. Da der Herstellerrabatt nun nicht mehr dynamisiert werden soll, sondern sofort und auf dauerhaft auf 15,5 Prozent festgelegt werden soll, reduziert sich der Sparbetrag der Pharmaindustrie über die Jahre erheblich.“ Dieses Argument mag numerisch stimmen. Es ersetzt jedoch eine komplexe inhaltlichen Diskussion über Maßnahmen durch eine emotionale Personalisierung der von Sparmaßnahmen betroffenen Institutionen.
Zurück zur inhaltlichen Diskussion: Der dynamische Herstellerrabatt war nicht nur völlig fehlkonstruiert und hätte jede Investitionssicherheit zerstört, sondern er hätte nach Schätzungen bis zum Jahr 2040 zu Rabattsätzen in Höhe von bis zu 50% führen können (Rosz 2026a und 2026b). Selbst das WIdO, das nicht im Verdacht steht, der Pharmaindustrie nach dem Munde zu reden, kam zu einem kritischen Urteil (Thiede et al. 2026): „Die vorangegangenen Kapitel haben gezeigt, dass der Mechanismus erhebliche technische, systematische und politische Fragilitäten aufweist. Insbesondere die komplexe Berechnungslogik, die unklare Bemessungsgrundlage, die zahlreichen Ausnahmetatbestände sowie die potenzielle Eskalationsdynamik des Abschlags werfen erhebliche Fragen hinsichtlich der langfristigen Praktikabilität des Instruments auf.“ Der Verzicht auf den dynamischen Herstellerrabatt war schlicht sachlich gerechtfertigt. Er wäre nie dauerhaft durchhaltbar gewesen. Die dahinterstehende Idee der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik ist zudem – zumindest auf mittlere Sicht – nicht überzeugend (Jäcker 2026a, Klimke und Polyakova 2026).
Hinsichtlich der Frage einer „fairen“ Belastung scheint es sachgerechter zu sein, dass alle gemäß ihres Kostenanteils „angemessen“ belastet werden. Dann ist zu betrachten, welchen Anteil an den Einsparungen der Leistungserbringer die Hersteller innovativer Arzneimittelhersteller haben und diesen mit ihrem Anteil an den GKV-Kosten zu vergleichen. Dabei ergibt sich folgendes Bild:
Im Gesetzgebungsverfahren erhöhte sich der Sparbeitrag der innovativen Pharmaindustrie erheblich: Er stieg für den Zeitraum 2027 bis 2030 von 14,7 Mrd. Euro um rund 4,5 Mrd. Euro. bzw. 31% auf 19,2 Mrd. Euro (vfa 2026).
Die forschende Pharmaindustrie muss in den Jahren 2027 bis 2030 fast ein Viertel (24,5%) der durch das BStabG zu generierenden Einsparungen erbringen.[8]
Ihr Anteil an den Gesamtausgaben der GKV beträgt dagegen 9,2% – inklusive Mehrwertsteuer und Vertriebsmargen. Ohne diese wären es sogar nur rund 7,3% (PI Bayern 2026). Gut 24% Spar-Anteil bei unter 10% Kosten-Anteil – kann da wirklich davon gesprochen werden, dass „die Industrie gut wegekommen ist“ bzw. „geschont“ wurde? Zumindest rein arithmetisch machen diese Aussagen wenig Sinn.
Völlig unterbelichtet blieb in der politischen Diskussion und vor dem Hintergrund des angeblichen Ziels der Politik, dass jeder seinen „angemessenen“ Beitrag leisten müsse, dass die forschende Pharmaindustrie diesen Beitrag schon seit Jahren längst leistet. Die Rechnung hätte nicht bei der Nulllinie beginnen dürfen: Ihr jährlicher Beitrag zur Stabilisierung der GKV durch Hersteller-, AMNOG- und sonstige Rabatte beläuft sich schon heute auf mindestens 14 Milliarden Euro. Für die gesamte Pharmaindustrie sind es 29 Milliarden Euro (vfa 2026b). Dasselbe gilt für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von 2022, bei dem die forschenden Hersteller rund 75% Prozent der Einsparungen der Leistungserbringer trugen, obwohl in den Jahren 2022 und 2023 die Ausgaben für innovative Arzneimittel real gesunken waren.[9]
Hätte man tatsächlich den Ansatz verfolgt, dass jeder seinen „angemessenen“ Beitrag leisten soll, hätte die pharmazeutische Industrie nicht belastet werden dürfen, da sie ihren Anteil längst erbringt. Wenn die heute gezahlten Beiträge nicht berücksichtigt werden (warum eigentlich?), hätte ein Sparbeitrag von 9,2% (siehe oben) angesetzt werden müssen, was einem Betrag von knapp 7,5 Mrd. € (statt 19,7 Mrd. €) entsprochen hätte.
Zwischenfazit: Narrativ und Wirklichkeit
Es ist eine erstaunliche kommunikative Leistung, dass sich die durch Fakten nicht gedeckte Erzählung der „geschonten Pharmaindustrie“ in den Medien und bei manchen Politikerinnen und Politikern verankern konnte. Tatsächlich wird die pharmazeutische Industrie nicht zum ersten Mal übermäßig belastet. Schon bestehende Sparbeiträge wurden ignoriert. Eine inhaltliche Diskussion, welche Folgen dies für die Versorgung, Investitionen, Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Innovation, Wachstum und Wohlstand haben könnte, fand kaum statt. Stattdessen wurden tiefsitzende Vorurteile („Industrie verdient blendend“) bedient. Es zeigt sich hier, das Narrative einfach und eingängig sein müssen und besonders gut wirken, wenn sie auf bestehenden Vorurteilen aufbauen können. Faktisch richtig müssen sie dagegen nicht sein, um erfolgreich zu sein.
Aber auch die innovative Arzneimittelindustrie muss sich hinterfragen. Wie ist es möglich,
dass sie fast ein Viertel aller Einsparungen der Leistungserbringer und Krankenkassen trägt, bei einem Kostenanteil von unter 10% und bei einem bereits bestehenden jährlichen Sparbeitrag von 14 Mrd. €,
dass ihr Belastungsvolumen im Gesetzgebungsprozess nochmals um 4,5 Mrd. € erhöht wurde, obwohl die Bundesregierung bei jeder Gelegenheit betont, dass sie eine strategische Schlüsselindustrie sei,
und trotzdem in der breiten Öffentlichkeit der Eindruck vorherrscht, sie sei „geschont“ worden?
Dies gilt es ohne Vorbehalte zu analysieren, um zukünftig im Wettbewerb der Ideen und Erzählungen nicht wieder unter die Räder zu geraten. Es braucht offenbar ein alternatives Narrativ, das ebenso überzeugend und nachvollziehbar ist – und dabei noch durch Fakten gestützt ist!
Ein alternatives Narrativ
Die dem BStabG zugrundeliegenden Spar-Narrative halten einer ökonomischen Überprüfung nicht stand. Das wirft die Frage nach einer alternativen Erzählung auf. Diese könnte in etwa so lauten:
„Das Gesundheitssystem insgesamt und die pharmazeutische Industrie im Besonderen stellen ein zentrales Element unseres Wohlstandes dar. Es produziert Gesundheit, reduziert Leid, erhöht Produktivität und erzeugt selbst Wertschöpfung. Leider ist unser System ineffizient und produziert viele medizinische Outcomes zu unnötig hohen Kosten. Um dieses System effizienter und besser zu machen, braucht es Strukturreformen. D.h. beispielsweise: Die ambulante und stationäre Versorgung sowie Hausarzt- und Facharzt-Versorgung etc. müssen besser verzahnt werden. Es muss gelten: digital vor ambulant vor stationär. Es braucht mehr und bessere Prävention (z.B. höhere Zucker-, Tabak- und Alkoholsteuern, bessere Organisation von Vorsorgeuntersuchungen & Impfungen), mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie und Reformen bei der Finanzierung (insb. die Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen).
Strukturreformen brauchen Zeit, um zu wirken. Höhere GKV-Beiträge verringern die deutsche Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb braucht es begrenzte und befristete Sparmaßnahmen als Notfallakt, um die Kosten zu senken, bis die Strukturreformen wirken. Bis das passiert, wird dort gespart, wo die Kosten des Einschränkens für uns als Gesellschaft am geringsten sind. Um die Kosten des Sparens so gering wie möglich zu halten, werden die versicherungsfremden Leistungen für die Bürgergeldempfänger zukünftig vollständig aus Steuergeldern finanziert. Zur Gegenfinanzierung werden die Einnahmen aus den erhöhten Zucker-, Tabak-, und Alkoholsteuer genutzt sowie vom Sachverständigenrat für Wirtschaft als fragwürdig bezeichnete Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt und Subventionen gekürzt.“
Das „(Pharma-)Spar-Narrativ“ des BStabG ist dagegen auf Sand gebaut und durch Fakten nicht gedeckt. Es gab politische Alternativen, mit denen die Beitragssätze hätten stabilisiert werden können, ohne die hohen Kosten des Sparens zu erzeugen, die jetzt entstehen werden. Das skizzierte Alternativ-Narrativ würde auch nicht die politischen Ränder stärken, sondern mit seinem positiven Ausblick Hoffnung und Aufbruchstimmung erzeugen. Die Befristung würde für den notwendigen politischen Druck sorgen, die Strukturreformen auch wirklich zügig anzugehen.
Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung spätestens mit der Veröffentlichung der Vorschläge der FKG für Strukturreformen auf dieses positivere Reform-Narrativ umsteigt. Reine Kostendämpfung gewinnt keine Zukunft. Sie ist zu teuer.
[1] (1) Dieses Narrativ lässt sich in einer Vielzahl von Medienveröffentlichungen nachweisen. Hier seien nur beispielhaft einige Zitate aus der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes aufgeführt:
Nina Warken: „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag; denn alle profitieren langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung. Wenn wir nichts tun würden, wäre keinem geholfen.“
Dr. Christos Pantazis: „Die notwendigen Beiträge zur Stabilisierung müssen fair verteilt werden. Wer mehr tragen kann, muss mehr Verantwortung übernehmen.
Linda Heitmann: „Gucken wir uns das Gesetz und die Lage im Land an: Während die Pharmaindustrie seit Jahren immer höhere Preise aufruft, wird sie hier weitgehend verschont.“
Dr. Paula Piechotta: „Jedem in diesem Parlament […] der der Meinung ist, er sitze hier, um vor allen Dingen die Interessen der Pharmaindustrie zu vertreten, die wirklich zu der Branche mit den weltweit höchsten Margen gehört, statt für die Versicherten in diesem Land einzutreten – gerade aus der Sozialdemokratie –, muss man sagen: Sie sitzen hier falsch, und Sie haben vergessen, wer Sie in dieses Parlament gewählt hat.
(2) Vgl. auch Warken N. (2026)
(3) Zur Kassenargumentation vgl. Beispielhaft: „Dazu Stoff-Ahnis: „Wir kämpfen seit Jahren mit stark wachsenden Ausgaben. Nun ist es eine Frage der Gerechtigkeit, alle am Sparen zu beteiligen. Das muss auch für die Pharmaindustrie gelten.“ Ihrem Eindruck nach wird die Pharmaindustrie geschont. „Schaut man auf die Pharmaindustrie, muss man sagen, dass der Gesetzentwurf weit hinter das zurückfällt, was die von Frau Warken beauftragte Finanzkommission der Ministerin vorgelegt hat. Auch der Sachverständigenrat Gesundheit und die Wirtschaftsweisen sehen viel größeres Potenzial zum Sparen“, so Stoff-Ahnis in der Wirtschaftswoche.“ Die Pharmaindustrie verdient in Deutschland blendend - GKV-Spitzenverband. „Das darf aber nicht dazu führen, dass die blendend verdienende Pharmabranche von allen Effizienzanstrengungen im deutschen Gesundheitswesen per se ausgenommen wird und keinen Sparbeitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen leistet. Allein die kurzfristige Anhebung des Herstellerrabatts von heute sieben auf 16 Prozent könnte die Branche gut verschmerzen.“ (AOK 2025) Tagesschau vom 12.10.2025: https://www.tagesschau.de/tagesschau_20_uhr/ts-73794.html ab Minute 5:35 geht es um die GKV-Finanzen. Ab Minute 7:10 kommt Kai Behrens, Sprecher des AOK-Bundesverbandes zu Wort: „Wir brauchen einen höheren Herstellerrabatt von der Pharmaindustrie, die glänzend verdient.“).
[2] Dynamischer Herstellerrabatt 2,3 Mrd. €, Preis-Mengen-Regelung 0,0 Mrd. €, Rabattverträge für therapeutisch vergleichbare Patent-Arzneimittel 0,0 Mrd. €, Abschaffung der Orphan Drug Regelung < 0,01 Mrd. €, Impfstoffabschlag 0,4 Mrd. €, die Verlängerung des Preismoratoriums wurde nicht quantifiziert
[3] Dynamischer Herstellerrabatt 5,2 Mrd. €, Preis-Mengen-Regelung 0,9 Mrd. €, Rabattverträge für therapeutisch vergleichbare Patent-Arzneimittel 0,6 Mrd. €, Abschaffung der Orphan Drug Regelung < 0,05 Mrd. €, Impfstoffabschlag 1,1 Mrd. €, die Verlängerung des Preismoratoriums wurde nicht quantifiziert
[4] Dynamischer Herstellerrabatt 1,1 Mrd. €, Preis-Mengen-Regelung 0,0 Mrd. €, Rabattverträge für therapeutisch vergleichbare Patent-Arzneimittel 0,0 Mrd. €, Impfstoffabschlag 0,1 Mrd. €, die Verlängerung des Preismoratoriums wurde nicht quantifiziert.
[5] Dynamischer Herstellerrabatt 5,5 Mrd. €, Preis-Mengen-Regelung 0,5 Mrd. €, Rabattverträge für therapeutisch vergleichbare Patent-Arzneimittel 0,6 Mrd. €, Impfstoffabschlag 0,2 Mrd. €, die Verlängerung des Preismoratoriums wurde nicht quantifiziert
[6] Dynamischer Herstellerrabatt 3,2 Mrd. €, Preis-Mengen-Regelung 0,7-1,0 Mrd. €, Rabattverträge für therapeutisch vergleichbare Patent-Arzneimittel 0,0 Mrd. €, Impfstoffabschlag 0,17 Mrd. €, die Verlängerung des Preismoratoriums wurde nicht quantifiziert
[7] Herstellerrabatt 4,2 Mrd. €, Preis-Mengen-Regelung 0,7-1,0 Mrd. €, Rabattverträge für therapeutisch vergleichbare Patent-Arzneimittel 0,6 Mrd. €, Impfstoffabschlag 0,22 Mrd. €, die Verlängerung des Preismoratoriums wurde nicht quantifiziert.
[8] Quellen der Berechnung waren vfa 2026 und Deutscher Bundestag 2026c. Die Minderausgaben die durch die Leistungserbringer, Hersteller und Krankenkassen insgesamt erbracht werden belaufen sich, wenn die Angaben aus Deutscher Bundestag 2026c für die Jahre 2027-2030 addiert werden auf 78,5 Mrd. €. Der Beitrag der Hersteller beläuft sich gemäß vfa 2026 aufaddiert für den gleichen Zeitraum auf 19,2 Mrd. €. Dies entspricht einem Anteil von 24,5%. Im Bericht des Haushaltsausschusses (Deutscher Bundestag 2026d) befinden sich zum BStabG leicht abweichende Zahlen. Hier ergibt sich für den Zeitraum 2027-2023 ein Wert von 80 Mrd. € an Minderausgaben für die Leistungserbringer, Hersteller und Krankenkassen. Dadurch würde der Sparanteil der Hersteller innovativer Arzneimittel auf 24,0% sinken. Die unterschiedlichen Zahlen wurden von der Opposition kritisiert. Für den hier zu klärenden Sachverhalt spielen die Unterschiede in den Angaben keine Rolle.
[9] Eigene Berechnungen auf der Basis Deutscher Bundestag 2022.
Literatur
Aghion P., Antonin C., Bunel S. (2021), The Power of Creative Destruction – Economic Upheaval and the Wealth of Nations, Cambridge.
Acemoglu D, Linn J. (2004), Market Size in Innovation: Theory and Evidence From the Pharmaceutical Industry, in: The Quarterly Journal of Economics, Vol. 119, No. 3 (Aug., 2004), pp. 1049-1090.
Albrecht M, Ochmann R. (2025), Versicherungsfremde Leistungen in der GKV, Study Nr. 102, Dezember 2025, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) / Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.), https://www.boeckler.de/fpdf/HBS-009287/p_imk_study_102_2025.pdf.
AOK-Bundesverband (2025), Reimann: Pharmabranche darf von Effizienzanstrengungen im Gesundheitswesen nicht ausgenommen werden, Berlin, Pressestatement vom 11. November 2025.
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Das große Digitalgesetz dieser Bundesregierung wirkt in der öffentlichen Wahrnehmung wie eine gesundheitspolitische Randnotiz. Dabei werden mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) in den kommenden Monaten neue Weichen für die Steuerung der Versorgung geschaffen. Zusätzlich stellen sich grundsätzliche Fragen. Ein Beispiel: Früher wusste die Oma, was bei einem fiebernden Kind zu tun ist. Nun soll es die App richten – mit einer „Empfehlung zur Selbstversorgung“.
Es ist an der Zeit, die Spaltung in eine soziale und eine private Pflegeversicherung aufzuheben. Dies kann im Rahmen der anstehenden Pflegereform kurzfristig geschehen. Es ersetzt nicht die anderen notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Es wäre aber ein längst überfälliger Schritt in Richtung Beitragsgerechtigkeit. Beamte und Besserverdienende würden Teil des bestehenden SPV-Umverteilungssystems.
Was sind die entscheidenden Trends, die die Gesundheitsversorgung in zehn oder 15 Jahren prägen? Wer werden die entscheidenden Player sein? Der „rechtssystematische Weckruf“ von Dr. Christoph Weinrich bietet Anlass, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen und diesen Beitrag so strategisch einzuordnen.