Das große Digitalgesetz dieser Bundesregierung wirkt in der öffentlichen Wahrnehmung wie eine gesundheitspolitische Randnotiz. Dabei werden mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) in den kommenden Monaten neue Weichen für die Steuerung der Versorgung geschaffen. Zusätzlich stellen sich grundsätzliche Fragen. Ein Beispiel: Früher wusste die Oma, was bei einem fiebernden Kind zu tun ist. Nun soll es die App richten – mit einer „Empfehlung zur Selbstversorgung“.
Man fragt sich: Kann die App das, und wollen wir das? Letztlich ist auch das Einkommen der Gesundheitsberufe betroffen. Digitale Tools steuern die Patienten und – in deren Schlepptau – die Behandlungshonorare. Das Gesetz ist somit weit mehr als eine Randnotiz. Die parlamentarischen Beratungen stehen unmittelbar bevor. Im Folgenden seien daher einige Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen beleuchtet.
Turbulente Vorgeschichte
Das Gesundheitswesen wird schrittweise digital. Zwei schillernde Persönlichkeiten haben dazu ihren Beitrag geleistet. Letztlich ist es den Gesundheitsministern Jens Spahn und Karl Lauterbach zu verdanken, dass aus einer peinlichen Hängepartie der Selbstverwaltung ein Großprojekt zur digitalen Transformation des deutschen Gesundheitswesens wurde. Spahn hatte die zentrale Institution, die gematik, so aufgestellt, dass permanent eine „Ersatzvornahme“ durch das BMG droht. Kann sich die Selbstverwaltung nicht einigen, löst das BMG die Blockade mit der von Spahn verschafften Mehrheit der Gesellschaftsanteile.
Nach fast 20 Jahren Trauerspiel war dieser machtpolitische Eingriff notwendig. Karl Lauterbach ließ die gut etablierte Fachabteilung im BMG in Ruhe arbeiten und störte die Debatte zur Digitalisierung nicht mit Querschüssen aus Talkshows. Das kurze Zeitfenster nach der Pandemie nutzte die Ampel-Koalition geschickt, um die bisher erfolglos vor sich hin dümpelnde elektronische Patientenakte (ePA) auf eine breite Basis zu stellen. Das Opt-out-Prinzip ermöglichte eine grandiose Skalierung – ein digitaler Quantensprung.
Und jetzt geht es weiter. Nina Warken brachte in ihrer kurzen Amtszeit als Gesundheitsministerin das GeDIG auf den Weg. Bisher läuft die politische Debatte fachlich und friedlich. Man fragt sich: Geht Digitalisierung auch ohne Verteilungskampf? Seit das Kabinett den Entwurf für das GeDIG verabschiedet hat, lautet die Antwort: nein. Das Gesetz führt zwei digitale Instrumente zur Steuerung ein. Nach einer „digitalen Bedarfseinschätzung“ soll ein „digitaler Versorgungseinstieg“ möglich sein. Das bedeutet: Das Fell des Bären wird zukünftig digital verteilt. Nur wer digital angesteuert wird, kann mit GKV-Patienten Geld verdienen. Dabei gilt: Der Algorithmus steuert.
Umso erstaunlicher ist es, dass die Aussicht auf neue Weichen für Patientenströme und Geld bisher recht freundlich diskutiert wird. Wer mit Digital-Experten beteiligter Verbände spricht, bekommt den Eindruck: Die Digital-Szene im Gesundheitswesen ist besonders. Man kennt sich, man schätzt sich, und alle fühlen sich eingebunden. Verteilungskämpfe scheinen hier (noch?) keine Rolle zu spielen. Dabei wird das GeDIG die Strukturen im Gesundheitswesen spürbar verändern. Gleichzeitig werden die Grundlagen gelegt für den EHDS, den Europäischen Gesundheitsdatenraum, der die Verwendung von Gesundheitsdaten auf eine spektakuläre Dimension hebt. Alle müssen alles zur Verfügung stellen, damit jeder in einer gesicherten Umgebung an allen Gesundheitsdaten forschen kann. Das deutsche Mantra der Datensparsamkeit ist Geschichte. Gesundheit wird der erste gemeinsame Datenraum der EU, und alle deutschen Datenhalter aus dem Gesundheitswesen sind dabei. Ob sie wollen oder nicht.
Format oder Agent – die neue Steuerung per App
Mit dem GeDIG wird eine Entwicklung ausgerollt, die mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) begonnen hatte: Die digitale Anwendung wird zum Akteur. Ursprünglich standen Formate im Mittelpunkt der Transformation: Die Daten werden in einheitlichen Formaten gespeichert (z.B. FHIR) und verarbeitet (z.B. eMedikationsplan) sowie auf digitalen Kanälen kommuniziert (z.B. Telemedizin). Mit DiGA wurde in 2020 ein weiterer Schritt vollzogen: Digitale Anwendungen machen aktiv Therapie (z.B. Psychotherapie). Mit dem GeDIG ist ein weiterer Schritt geplant: Apps sollen nun die Steuerung der Versorgung übernehmen. Ein großer Schritt, der in mehreren Teilschritten vollzogen wird.
Der Versicherte á la GeDIG soll über die ePA seinen (akuten) Behandlungsbedarf ermitteln und anschließend – falls erforderlich – einen Termin bei einem geeigneten Vertragsarzt erhalten. Für beides dient ein „digitaler Versorgungseinstieg“. Die Bündelung der zwei zentralen Funktionen (Bedarf ermitteln und Termin buchen) spiegelt das politische Kalkül wider: Die Bürger dürften eine strikt am Bedarf orientierte Steuerung eher akzeptieren, wenn damit auch die leidige Suche nach einem Facharzttermin erledigt ist. Damit sollen zwei zentrale Probleme gemeinsam gelöst werden – mit einem ambitionierten Zeitplan.
Die erste Stufe startet am 1.2.2028. Dann soll gelten: Die Krankenkassen bieten auf der ePA eine entsprechende Funktion an, dafür ermöglicht die KBV eine (direkte?) Buchung von Terminen bei Haus- und Fachärzten, weswegen die Vertragsärzte nur noch Systeme mit einer Schnittstelle nutzen. Auch E-Überweisungen sind in der neuen Funktion verfügbar – „sobald diese zur Verfügung stehen“ (Regierungsentwurf zum GeDIG, § 345a SGB V neu).
Für die Steuerung der Versorgung ist die Ermittlung des individuellen Bedarfes zentral. Dabei wird vorerst weiter auf das Verfahren SmED zurückgegriffen, auf dessen Grundlage die Servicestellen der KVen bereits jetzt Termine vergeben. Federführend bei dem Tool zur digitalen Ersteinschätzung war das wissenschaftliche Institut der KVen (Zi). Dort wird berichtet: SmED hat sich bereits bewährt in über zwei Millionen Akutfällen, die über die 116117 beim ambulanten Bereitschaftsdienst der KVen angelandet sind. Vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) war SmED eigentlich auch vorgesehen für die Notaufnahmen der Krankenhäuser, um dort die Fälle nach Dringlichkeit zu sortieren.
Soweit kam es jedoch nicht; der Beschluss des G-BA wurde vom BMG beanstandet und konnte nicht in Kraft treten. Beim Zi ist man weiterhin von SmED überzeugt, sieht aber auch Grenzen. Originär wurde das Tool konzipiert, um am Wochenende zu entscheiden, wie schnell und wo ein Patient versorgt werden muss. Das Programm ist also eine Entscheidungshilfe für den Bereitschaftsdienst und taugt nicht für die Steuerung jedweden Versorgungsbedarfes, z.B. bei chronischen Erkrankungen. Das aber ist politisch gewollt.
Das Ziel: der digitale Alleskönner
Im GeDIG erhält die KBV den Auftrag, ab 2031 ein System für eine „digitale Bedarfseinschätzung" bereitzustellen. Stand bisher die Triage von Akut- und Notfällen im Vordergrund, soll jetzt die gesamte Versorgung digital gesteuert werden, also auch chronische Erkrankungen. Dieser hohe Anspruch wird aus der Begründung des Gesetzes deutlich:
„Mit der digitalen Bedarfseinschätzung soll für die Patientinnen und Patienten umfassend die Möglichkeit geschaffen werden, ihren medizinischen Behandlungsbedarf auch jenseits des Not- und Akutfalls standardisiert und strukturiert, digital gestützt bestimmen zu lassen und, soweit ein entsprechender medizinischer Versorgungsbedarf ermittelt wird, auf dieser Grundlage einen Behandlungstermin zu buchen.“ (Begründung zu § 360b SGB V, S. 205)
Das wirkt wie das ganz große Rad und soll deshalb gründlich vorbereitet werden. KBV und GKV-Spitzenverband bekommen ein Jahr Zeit, um die Anforderungen an eine digitale Bedarfseinschätzung zu vereinbaren. Zahlreiche Verbände sind eingebunden, haben allerdings keine Entscheidungs- oder Beteiligungsrechte – was naturgemäß nicht überall auf Zustimmung trifft. Der Steuerungsauftrag birgt zusätzlich ein grundsätzliches Problem. In der Begründung spricht das Gesetz von einer „Empfehlung zur Selbstversorgung durch die Versicherten und die diesbezügliche Unterstützung zur Selbsthilfe, beispielsweise durch digital verfügbare Informationen“.
Damit wird ein Fass aufgemacht. Die App soll offensichtlich ohne jede Kontrolle eines Heilberuflers beraten. Das ist heikel. Gesundheitsinformation für die Selbstversorgung können von Experten, z.B. beim IQWiG, zur Verfügung gestellt werden – wenn eine Diagnose vorliegt. Eine gesicherte Diagnose ist die zentrale Voraussetzung für die individuelle „Empfehlung zur Selbstversorgung“ durch eine App. Alles andere wäre unverantwortlich. Damit stellt sich jedoch die Gretchen-Frage: Soll der Algorithmus auf der Kassen-App auch Diagnosen stellen? Das muss politisch beantwortet werden, bevor man eine „Unterstützung zur Selbsthilfe“ ins Gesetz schreibt. Inhaltlich stellt sich dabei die Frage: Was kann eine Steuerungs-App überhaupt leisten? Beim Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung sieht man das zuversichtlich und verweist auf erfolgreiche Vorbilder, z.B. in Skandinavien. Gleichzeitig wundert man sich beim SVDGV, dass ein digitales Architekturprojekt wie die Bedarfseinschätzung (für jeden und alles) öffentlich bisher nicht diskutiert wird. Auch bei der digitalen Steuerung lohnt sich daher die Suche nach internationalen Vorbildern – einschließlich ihrer Grenzen.
Es droht die Überfrachtung
Das GeDIG ist eng verwoben mit dem großen Vorhaben, die Steuerung der Versorgung durch ein Primärversorgungssystem zu verbessern. Es wirkt sinnvoll, die Vorhaben gemeinsam anzugehen. Steuerung und Digitales lassen sich heutzutage kaum noch trennen. Parallel dazu läuft jedoch ein anderer Trend: Die Gesundheitspolitik orientiert sich wieder an der Erkenntnis „es muss gespart werden“. Daher ist es sicherlich kein Zufall, dass sich die Finanzkommission Gesundheit inzwischen auf Einsparpotenziale der „Digitalen Transformation“ konzentriert. Ihre Befragung der Krankenkassen (Juli 2026) atmet die diffuse Hoffnung, mit Digitalisierung müsse sich doch irgendwie Kosteneffizienz erreichen lassen. Das ist verständlich, kommt aber zu früh. Die konkreten Auswirkungen der digitalen Transformation scheinen noch viel zu unwägbar, um sie als generelle Kostenbremse zu nutzen.
Zwei Beispiele: Eine Studie aus den USA untersucht, welche Auswirkungen das Angebot von Videosprechstunden (rund um die Uhr, mit Nurse Practicioners) auf die Patientenkontakte insgesamt hat. Die Studie zeigt: Nach Einführung der Videosprechstunde steigt die Gesamtzahl aller Arztkontakte um 28 Prozent. Die Wissenschaftler Ludwig Kuntz und Annica Münch analysieren in ihrem Beitrag im Observer Gesundheit „Entlasten Videosprechstunden die Versorgung?“ die Ergebnisse aus den USA und kommen zu dem Schluss: „Videosprechstunden sind kein Selbstläufer zur Entlastung, aber ein wirksames Instrument, um Zugangsbarrieren abzubauen und bislang unversorgten Bedarf zu erschließen – vor allem bei chronischen Erkrankungen und in unterversorgten Regionen. Wenn digitale Angebote weiter ausgebaut werden, muss klar sein, dass damit tendenziell mehr statt weniger Versorgungskontakte entstehen. Das ist kein Konstruktionsfehler der Digitalisierung, sondern ihr eigentlicher Zweck – nur eben nicht der, mit dem sie in der aktuellen Debatte beworben wird.“ Sparen lässt sich damit also nichts.
Das zweite Beispiel stammt aus dem deutschen Versorgungsalltag. Elena Bickert stellt die Frage: „Was bleibt von der Krankenhausrechnungsprüfung im Zeitalter der KI?“ im Observer Gesundheit. Bickert erläutert: Bisher galt die ärztliche Dokumentation als unabhängige Referenz für Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD). Wenn jedoch KI-gestützte Programme die Dokumentation optimieren, um bei späteren Abrechnungsprüfungen keine Angriffsfläche zu bieten, dann müsse das Prüfkonzept angepasst werden. Ihre These: Es brauche mehr Zugriff des MD auf „Primärinformationen“. Wie eine Bestätigung dieser These wirkt ein Bericht aus der vertragsärztlichen Praxis: In Bayern fordert der MD einen Vertragsarzt auf, persönliche Notizen zu einem Patienten („Karteikarte“) herauszugeben – zur Prüfung eines psychiatrischen Gutachtens zum Krankengeldbezug.
Der Arzt ist zwar nicht verpflichtet, Notizen aus Patientengesprächen herauszugeben. Tun er dies nicht, verweigert die Krankenkassen die Leistung – wegen mangelnder Mitwirkung des behandelnden Arztes. Sollten solche Übergriffe Schule machen, wird dies unweigerlich zu Schutzreaktionen führen. Dann wird nur noch dokumentiert, was dem MD in die Hände fallen darf. Der Griff des MD nach „Primärinformationen“ wird schlicht durch Verzicht auf Notizen vorweggenommen. In Zeiten von KI braucht es daher ein neues Konzept für MD-Prüfungen. Ein digital gestütztes Wettrüsten von Prüfer und Geprüften führt nur zu wütenden Ärzten. Auch damit lässt sich auf Dauer nichts sparen.
Beide Beispiele zeigen: Digitale Veränderungen haben Auswirkungen, die nicht vorhersehbar sind. Es macht daher wenig Sinn, aktuelle Sparpolitik mit digitalen Trends verknüpfen zu wollen. Man sollte die digitale Transformation nicht mit Erwartungen an Einsparpotenziale überfrachten. Frustrierende Misserfolge scheinen sonst vorprogrammiert.
Akteure und ihre (Markt-)Macht
Interessant ist der Blick auf eine Schlüsselbranche. Früher standen die Systemanbieter für Krankenhäuser (KIS) und Praxen (PVS) meist am Rande der Reformpolitik. Heute sind sie oft der entscheidende Faktor bei der Umsetzung struktureller Reformen. Beim Rollout der ePA lautete stets die Frage: Was machen die IT-Anbieter? Schaffen sie die Umstellung? Es geht in dieser Branche nicht mehr um die Verwaltung einzelner Leistungserbringer, sondern um den Fortgang der Digitalisierung allgemein. Die Branche ist zu einem zentralen Player geworden, wenn auch weitgehend unbemerkt. Beim Branchenverband der Gesundheits-IT kann man gut damit leben, dass die Unternehmen bei der Reformdebatte (noch) nicht im Mittelpunkt stehen. Kritisch sieht der bvitg jedoch die neue Rolle der gematik. Diese erhält mit dem GeDIG zusätzliche Rechte, die große Auswirkungen auf den Markt der IT-Systeme haben dürfte. In der Einleitung zum Gesetz heißt es:
„Die gematik soll eine stärker steuernde Rolle übernehmen, um die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur zu verbessern. Dazu soll sie Komponenten und Dienste im unmittelbaren Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur zentral ausschreiben, bündeln, betreiben oder betreiben lassen sowie betriebliche Pflichten direkt gegenüber den tatsächlich verantwortlichen Betreibern durchsetzen können.“ (Gesetzentwurf, Einleitung)
Das bedeutet: Wenn die gematik etwas besonders wichtig findet, kann sie es zukünftig selbst regeln – ohne eine Ausschreibung im Markt durchzuführen. Die Politik will damit verhindern, dass viele (auch unzuverlässige) Anbieter ihre Produkte einbringen, und der Ausfall einer einzigen Komponente ein ganzes System lahmlegt. Die Rationale: Weniger ist mehr. In einer Branche, die stark vom Wettbewerb geprägt ist, stößt dies naturgemäß auf Misstrauen. Zusätzlich zu ihren hoheitlichen Aufgaben wird die gematik nun zu einem Anbieter ohne Wettbewerb. Aus ordnungspolitischer Sicht eine abenteuerliche Konstruktion. Experten geben außerdem zu bedenken: Mit der freihändigen Vergabe eines Auftrages an (nur) einen Anbieter sinkt das Tempo. Es fehlt der wettbewerbliche Run um die beste Lösung.
Forschung ist bald nicht mehr sekundär
Eine große Veränderung wird von der EU vorgegeben. Im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) öffnen sich die Tore für die Verwendung von Gesundheitsdaten. Der ehemals sekundäre Zweck der Forschung wird zum primären Ziel eines schier unglaublichen Vorhabens: Nahezu alle Daten mit Gesundheitsbezug müssen jedem, der einen zulässigen Zweck (wie z.B. die Forschung) verfolgt, zur Verfügung gestellt werden. Nicht zum Mitnehmen und Behalten, sondern (nur) zum Verarbeiten in einem geschützten Raum. Die Daten fallen nicht vom Himmel, sondern müssen geliefert werden – wohlgemerkt von allen, die irgendwelche Gesundheitsdaten „halten“. Die Grundvoraussetzungen für die nationale Umsetzung müssen bis März 2027 geschaffen werden. Das heißt, wenigstens die Regeln müssen bis dann klar sein. Die praktische Umsetzung erfolgt schrittweise bis 2031. Neben Anwendungen für die Versicherten, wie z.B. die Patientenkurzakte in allen EU-Landessprachen, entsteht für die Forschung eine sensationelle Datenbasis. Von der Arztpraxis bis zur Pharmaforschung stehen alle Daten zur Verfügung. Die rechtliche Basis schafft das GeDIG.
Von der Pflicht zur Datenlieferung gibt es wenige Ausnahmen. Die forschende Industrie ist geschützt, wenn Betriebsgeheimnisse oder Patente in Gefahr sind. Darüber entscheidet die Zugangsstelle zum EHDS, die beim BfArM eingerichtet wird. Zusätzlich sind bereichsspezifische Zugangsstellen möglich als sog. domänenspezifische Health Data Access Bodies (dHDAB). Also Zugangsstellen für besondere Bereiche, die von der nationalen Zugangsstelle beauftragt werden.
Das weckt Begehrlichkeiten. Der vfa hat sich bereits mit dieser Möglichkeit befasst. Ein Vorschlag: Der Verband könnte den Zugang zu Daten seiner Mitglieder selbst organisieren. In einer vom vfa beauftragten Institution würde dann die Lieferung von guten (eigens aufbereiteten, interoperablen) Industrie-Daten sichergestellt. Zusätzlich könnten dort die Fälle mit Betriebsgeheimnissen identifiziert werden. Solche Speziallösungen müssen eigentlich bis März 2027 geregelt sein. Von außen betrachtet wirkt ein Sondermodell für die kommerzielle Forschung durchaus sinnvoll. Eine Insellösung (nur für vfa-Mitglieder) dürfte bei der Politik aber wenig Unterstützung finden. Es forschen schließlich viele. Sollte der Verband zunächst nicht erfolgreich sein, ließe sich evtl. mit einem Vorschlag für die ganze Branche nachlegen. Regeln lassen sich auch nach 2027 noch ergänzen.
Analog bleibt Pflicht
Zum Schluss noch ein Aspekt aus der drögen Realität. Die Digitalisierung bringt faszinierende neue Möglichkeiten mit sich. Dafür gibt es aber eine Bedingung: Es braucht analoge Alternativen. Warum ist das so? Voraussetzung für den Wechsel zum Opt-out bei der ePA war die Möglichkeit zu widersprechen. Dieses Patientenrecht darf nicht nur pro forma bestehen. Auch ohne ePA muss eine gute Versorgung möglich sein. Andernfalls würde die ePA faktisch zum Zwang und damit datenschutzrechtlich unzulässig. Es braucht daher ein wachsames Auge, ob analoge Lösungen für Versicherte mit Opt-out notwendig sind. Viele Fragen sind noch unbeantwortet, z.B. zum Medikationsplan: Wie wird der Anspruch auf einen Medikationsplan umgesetzt – mit einem Ausdruck aus der ePA? Wie erhalten Versicherte ohne ePA einen Medikationsplan? Braucht es dafür eine analoge Fassung?
Solche und ähnliche Fragen werden sich zu allen ePA-Anwendungen stellen. Die Aufgabe, für gute Alternativen zu sorgen, scheint aber nicht auf dem politischen Radar zu sein. Ein Beispiel: Als Nina Warken im Juli 2026 den Regierungsentwurf für das GeDIG den Medien vorstellte, erklärte sie als Ziel, die ePA solle ein Begleiter im Alltag werden. Das mag für einen Großteil der Versicherten möglich sein, aber sicher nicht für alle. Die ePA auf dem Handy ist unbrauchbar bei bestimmten Beeinträchtigungen, etwa wenn die Finger zittern oder das Verständnis für digitale Tools fehlt. Im GeDIG wird oft darauf verwiesen, dass alle Rechte einem Vertreter übertragen werden können. Das reicht aber nicht. Es braucht eine vollwertige Alternative zur ePA. Das ist ein großes Thema, für das es eigentlich eine Task Force „analoge Zukunft“ bräuchte – auch, wenn das furchtbar langweilig klingt.
Ausblick
Wie geht es nun weiter? Die digitale Transformation im deutschen Gesundheitswesen dürfte sich in Zukunft eng am Zeitplan zum EHDS orientieren – mit Auswirkungen auf alle Beteiligten. Die Hersteller von Systemen und Anwendungen z.B. brauchen einen klaren Plan. Für sie ist die Harmonisierung der Zeitpläne wichtig. Bei der DKG dagegen bedauert man, dass der Krankenhaus-Entlassbrief in der ePA hinter die Integration von Labordaten verlegt wurde. Grund dürfte sein, dass die Labordaten im EHDS bis 2031 geliefert werden müssen. Europa gibt das Tempo vor. Die DKG hatte andere Prioritäten. Beim Entlassbrief heißt es nun Warten wegen Europa.
Unter Zeitdruck stehen dagegen die Abgeordneten im Bundestag. Das parlamentarische Verfahren zum GeDIG steht ins Haus. Zentrale Player sind die Abgeordneten Matthias Mieves (SPD) und Thomas Pauls (CDU). Beide sind Mitglieder im Gesundheits- und Digitalausschuss und haben sich zum GeDIG bereits positioniert. Pauls wirft dabei die Frage auf, ob für E-Verordnung, E-Überweisung und die Anbindung weiterer Bereiche an die ePA weiterhin ein schrittweises Vorgehen notwendig ist. Inzwischen sollte es möglich sein, „diese Wege parallel (zu) gehen statt nacheinander“, so Pauls gegenüber dem Observer. Auch Matthias Mieves zeigt sich ungeduldig. Er möchte die ePA für die Versicherten attraktiv machen und sieht dabei den digitalen Impfpass als geeignetes Tool. Mieves fordert, dass „der eImpfpass möglichst schnell Realität wird“. Zusätzlich bittet Mieves auf LinkedIn um Input: „Was muss sich im GeDIG noch dringend ändern?“. An politischem Gestaltungswillen im Parlament scheint es wahrlich nicht zu mangeln.
Das ist auch gut so, denn mit dem GeDIG werden Tatsachen geschaffen. Zukünftige Regierungen können das Gesetz nutzen, um eine Steuerung nach ihren jeweiligen Vorstellungen zu gestalten. Was zukünftig geht, wird jetzt entschieden. Umso wichtiger wäre es, dass die Debatte im Herbst an Fahrt gewinnt. Bisher wirkt die Szene mit wenigen Ausnahmen wie im Schlafwandel. An einem disruptiven Prozess wie der Digitalisierung sollten sich eigentlich alle beteiligen. Falls nicht, ist das GeDIG bei den Digitalexperten in guten Händen. Die schlafen bekanntlich fast nie.
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Dr. Andreas Meusch, Dr. Katja Gehrke: „Gemeinsam besser versorgen“, Observer Gesundheit, 26. August 2026,
Dr. Christoph Weinrich: „Ein rechtssystematischer Weckruf“, Observer Gesundheit, 30. Juli 2026,
Prof. Dr. Jürgen Windeler: „Digital-Aktionismus im Blindflug“, Observer Gesundheit, 20. Juli 2026.