Mit dem Inkrafttreten des reformierten Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz - MTBG) im Januar 2023 wurde ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Ausbildung von Medizinischen Technologinnen und Technologen (MTL) vollzogen. Der Gesetzgeber hat damit ein Berufsbild gestärkt, das für die medizinische Diagnostik unverzichtbar ist und einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen leistet.
Mit fast drei Jahren Praxiserfahrung nach Inkrafttreten des MTBG zeigt sich allerdings: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine wachsende Lücke. In der täglichen Praxis kämpfen viele Labore mit unzureichender Refinanzierung der Ausbildungskosten, unnötigen Hemmnissen in der Organisation der Ausbildung und einer Bürokratie, die insbesondere den Zugang ausländischer Fachkräfte erschwert. Ohne zügige Nachbesserungen drohen Ausbildungsabbrüche, Schulschließungen und langfristig ein gefährlicher Engpass in der labordiagnostischen Versorgung.
Labordiagnostik verlangt Fachkräfte und Verlässlichkeit
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist längst angespannt: Schon heute bleiben zahlreiche MTL-Stellen unbesetzt. Zugleich steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften weiter – getrieben durch demografische Entwicklungen, zunehmende Krankheitslast und die wachsende Komplexität medizinischer Indikationen und diagnostischer Verfahren.
Niedergelassene, fachärztlich geführte Labore tragen dabei einen erheblichen Teil der Ausbildung. Sie investieren in moderne Lehr- und Trainingsstrukturen, übernehmen Verantwortung für Qualität und Nachwuchs – und stoßen dennoch an finanzielle Grenzen. Denn anders als Krankenhauslabore erhalten sie bislang keine Refinanzierung ihrer Ausbildungskosten. Diese Ungleichbehandlung gefährdet die Ausbildungskapazitäten und damit die Versorgungssicherheit.
Eine faire, bundesweit einheitliche Finanzierung ist daher dringend erforderlich. Ausbildung darf nicht vom Träger abhängen – sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die politisch gewollt ist und verlässlich abgesichert werden muss.
Auch bei der inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung zeigt sich Nachsteuerungsbedarf. Die in der MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV) verankerten Regelungen werden in den Bundesländern unterschiedlich interpretiert. Das betrifft nicht nur Prüfungsmodalitäten oder die praktische Ausbildung, sondern auch die Qualifikation der Lehrkräfte und Praxisanleitenden in den Laboren vor Ort. Die Folge sind Rechtsunsicherheiten, erhebliche Unterschiede in der Ausbildungsqualität und erhöhte Frustration.
Bundeseinheitliche Curricula, klare Qualifikationsanforderungen und eine erleichterte Anrechnung verwandter Berufsausbildungen (z. B. Biologisch- oder Chemisch-technische Assistent:innen) auf dem Weg zur MTL-Qualifikation sind daher zentrale Forderungen. Wer bereits eine einschlägige Ausbildung absolviert hat, darf nicht bei null anfangen müssen. Wir brauchen flexible und zugleich qualitätssichernde Strukturen, die vorhandene Kompetenzen anerkennen und Weiterbildung fördern – nicht verhindern.
Teilqualifikationen und neue Wege in der Ausbildung
Der Fachkräftemangel verlangt neue Wege. In vielen Laboren arbeiten längst qualifizierte Fachkräfte, die – etwa als Biologisch- oder Chemisch-technische Assistent:innen – über umfangreiche Kompetenzen verfügen, ohne den formalen MTL-Abschluss zu besitzen.
Eine gezielte Öffnung des Gesetzes in Form von MTL-Teilqualifikationen und MTL-Zertifizierungsmodellen würde es ermöglichen, vorhandenes Know-how besser zu nutzen, rechtssicher in die Versorgung einzubinden und gleichzeitig gute Anreize für eine individuelle Weiterqualifizierung setzen. Wir dürfen vorhandene Potenziale nicht ungenutzt lassen. Wer nachweislich qualifiziert ist, sollte im Rahmen klar definierter Teilzulassungen eingesetzt werden können – selbstverständlich unter ärztlicher Verantwortung und Qualitätssicherung.
Die Einbindung internationaler Fachkräfte ist ein weiterer Schlüssel, um dem Mangel an MTL langfristig zu begegnen. In der Praxis dauern Anerkennungsverfahren in Deutschland jedoch häufig sechs bis zwölf Monate – zu lang, um im globalen Wettbewerb um Talente bestehen zu können. Andere EU-Länder zeigen, dass es schneller und unbürokratischer geht. Zentrale Anlaufstellen, digitale Verfahren, klare Fristen und eine auskömmliche Personalausstattung in den zuständigen Behörden würden auch hierzulande für mehr Effizienz sorgen. Neben einem modernen Einwanderungsrecht braucht es ein flächendeckendes digitalisiertes, transparentes Anerkennungssystem mit einheitlichen Sprach- und Qualifikationsstandards. Auch gezielte Sprach- und Integrationsprogramme, die auf die Arbeit im Labor abgestimmt sind, würden helfen, internationale Fachkräfte dauerhaft zu gewinnen und zu halten.
Qualität bleibt ärztliche Verantwortung
Trotz aller technischen Fortschritte in Automatisierung und Robotik bleibt eines klar: Qualitätssicherung und Patientensicherheit hängen entscheidend vom Menschen ab. Medizinische Technolog:innen und Fachärzt:innen arbeiten Hand in Hand – jede Probe ist ein Stück ärztlicher Verantwortung. Das MT-Berufegesetz muss diese Verantwortung widerspiegeln, indem es praxisgerechte Rahmenbedingungen für Ausbildung, Weiterbildung und Berufszugang schafft. Nur so bleibt die labordiagnostische Qualität, die täglich Millionen ärztlicher Entscheidungen ermöglicht, auf höchstem Niveau gewährleistet.
Mit dem Positionspapier möchte der ALM e.V. den Dialog mit der Politik gezielt vertiefen. Zuständig sind dabei mehrere Ausschüsse des Deutschen Bundestages – neben dem Gesundheitsausschuss insbesondere der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die vorgeschlagenen Anpassungen sind keine Detailfragen, sondern Grundvoraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit des MTL-Berufs und die Stabilität der Versorgung.
Eine praxisnahe Weiterentwicklung des MTBG ist daher ein Gebot der Vernunft – im Interesse von Auszubildenden, Laboren, Patient:innen und nicht zuletzt der medizinischen Versorgung in Deutschland. Nur wenn Ausbildung, Anerkennung und Finanzierung zusammen gedacht werden, kann die Labordiagnostik auch künftig ihren Beitrag zu einer patientenzentrierten und qualitätsorientierten Medizin leisten.
Die stationäre Pflege steht vor einer doppelten Herausforderung: Die Kosten steigen weiter, während zugleich die Zahl verfügbarer Pflegeplätze sinkt. Daraus entsteht eine Pflegelücke, die Pflegebedürftige, Angehörige, Träger und Kommunen gleichermaßen belastet. Die Bundesarbeitsgruppe Pflege des Wirtschaftsrats der CDU hat sich dieser Frage bewusst aus unternehmerischer Perspektive angenommen: Wie lässt sich Versorgung sichern, ohne ein ohnehin immer teurer werdendes System lediglich mit zusätzlichem Geld zu stabilisieren? Denn genau das kann nicht die Lösung sein.
Sie scheinen sich zum magischen Allheilmittel für Probleme im Gesundheitssystem zu entwickeln: Digitalisierung und Prävention in aller Munde. Angefangen von den Diskussionen über Zucker-, Alkohol- und Tabaksteuer vergeht kaum ein Tag, an dem nicht neue Vorschläge, Initiativen und Kampagnen ins Gespräch gebracht werden, so auch eine „Präventionsoffensive“ mit „Mentalitätswandel“ aus dem BMG. Und in diese Überlegungen hinein platzt eine Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV): „Datengestützte Prävention wirkt“! In einem ergänzenden Ergebnispapier werden „erste Erkenntnisse“ aus der Anwendung des § 25b SGB V präsentiert.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Finanzen stabilisieren. Doch ohne ein übergeordnetes Zielbild für ein nachhaltiges und solidarisches Versorgungssystem zahlen wir den Preis an anderer Stelle.