Politische Analysen: Von der Regierungsbildung im Bundestag bis zur Corona-Zäsur
Die Gesundheitspolitik bis zum März dieses Jahres ist mit der Corona-Epidemie fast in Vergessenheit geraten. Gesetzentwürfe und Verordnungen durchlaufen seitdem im Eiltempo die notwendigen politischen Regularien, auch bestehendes Recht wird ausgehebelt, um der Situation Herr zu werden. Zwar gelten sie nur für einen befristeten Zeitraum. Doch schon heute ist klar – was Bundestag und Bundesministerium für Gesundheit nach zwei Jahren Regierungstätigkeit auf den Tisch legen bzw. entscheiden, wird anders sein als jene beschlossenen Maßnahmen vor Corona. Man kann deshalb von einer Corona-Zäsur der Regulierung sprechen, ausgelöst durch die exogene Schockwirkung der Epidemie auf das gesamte Gesellschafts-, Wirtschafts- und Politiksystem. Ein Vergleich zu den vorher getroffenen gesundheitspolitischen Entscheidungen ist also unumgänglich. Nur so ist es möglich, sie realistisch einzuordnen und zu bewerten. Das notwendige Fundament hierzu schafft die hier vorliegende Maßnahmenanalyse der Regulierung der 19. Legislaturperiode im Bereich Gesundheit und Pflege. Die Auswertung beginnt mit der Regierungsbildung im Bundestag am 14. März 2018 und endet exakt nach zwei Jahren am 13. März 2020 – kurz bevor man die Corona-Zäsur unter dem Gesichtspunkt gesundheitspolitischer Regulierung auf den 23. März 2020 datieren kann aufgrund der an diesem Tag gefassten Kabinettsbeschlüsse zur ersten großen Gesetzgebungswelle mit weitreichenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Epidemie, auch im Bereich Gesundheit und Pflege. Die zeitliche Koinzidenz bzw. Abfolge der hier veröffentlichten Zweijahresanalyse mit der Corona-Zäsur ist rein zufällig, wie auch dieses Projekt zu einem Zeitpunkt gestartet wurde, als noch niemand mit dieser tiefgreifenden Krise rechnete.
Prof. Dr. Andreas Lehr, Fina Geschonneck, Dr. Ines Niehaus, Sebastian Hofmann