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Bleibt alles anders?!

Das GDAG und der Umbau der gematik zur Digitalagentur

Melanie Wendling, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V.

Die Ampel von SPD, Grünen und FDP ist zwar Geschichte, aber der Bundestag arbeitet erstmal weiter. Am Montag befasst sich der Gesundheitsausschuss in einer Anhörung von Sachverständigen mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz. Zwei Tage später steht das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz auf der Agenda des Ausschusses. Für Melanie Wendling, Geschäftsführerin des bvitg, Grund genug, den Umbau der gematik zur Digitalagentur näher zu beleuchten.

Jetzt also Digitalagentur! Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) soll die gematik zu einer Digitalagentur für Gesundheit ausgebaut werden. Das erinnert ein bisschen an einen Schokoriegel, der seinen Namen geändert hatte mit dem Slogan: „Sonst ändert sich nix“.

Verlässliche Zuständigkeiten werden vermischt

Ganz so lapidar ist die Namensänderung der gematik aber nicht zu sehen. Denn in dem Gesetz sind – gut verpackt und für den ein oder anderen als glitzernde Verheißungen einer schnelleren und besseren Digitalisierung des Gesundheitswesens zu lesen – auch tiefgreifende Veränderungen in den Aufgaben der neuen Agentur enthalten. Die Idee, dass es für eine erfolgreiche digitale Transformation im Gesundheitswesen klarer und stringenter Zuständigkeiten bedarf, ist ebenso überfällig wie nötig. Dazu gehört die Vorgabe von effizienten, sinnvollen und umsetzbaren Vorgaben von Spezifikationen ebenso wie die Konzentration auf die Orchestrierung aller Stakeholder. Allerdings wurde dies nicht konsequent im Gesetz durchgezogen. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen bekommen in einzelnen Bereichen Kompetenzen und können spezifizieren. Somit verwischt der aktuelle GDAG-Entwurf wieder verlässliche Zuständigkeiten.

Nicht berücksichtigt wurde dagegen die langjährige Zusammenarbeit zwischen der Exekutive, der Selbstverwaltung sowie den Experten der industriellen Gesundheitswirtschaft. Es ist bedauerlich, dass die bereits entwickelten Vorschläge zur gemeinsamen Gestaltung eines kompetitiven Marktes mit festgelegten Spielregeln keinen Niederschlag im Gesetzesentwurf finden. Es scheint ein tiefsitzendes Misstrauen gegenüber dem freien Markt und fairen Wettbewerbsbedingungen zu geben. Und das in einem Bereich, der in den vergangenen zwanzig Jahren vor allem geprägt war durch stetige regulatorische Richtungswechsel, ähnlich dem niederländischen EM-Song „Links, rechts, döp“. Nur dass dieses Vorgehen niemanden zum fröhlichen Mitmachen motivierte, sondern vor allem viel Zeit und Geld kostete.

Was angeblich so nicht gemeint ist, aber auch nicht hinreichend klar anders formuliert ist, ist die Rollenvermischung der neuen Digitalagentur. Denn diese wird befugt, Dienste und Anwendungen „die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bilden“ in einem kontrollierten Marktmodell über Ausschreibungsverfahren beschaffen und bereitstellen zu können. Der Zertifizierende wird so gleichzeitig Anbieter – das wäre Wettbewerbsverzerrung und es bestände die Möglichkeit des politisch motivierten Handelns. Denn wenn eine Behörde als Marktteilnehmer agiert und gleichzeitig den Markt reguliert, könnte sie über Vorgaben eigene Standards fördern und Alternativen blockieren, die nicht mit ihrer eigenen Ausrichtung übereinstimmen. Hinzu kommt: Als Regulierer hat eine Behörde Zugang zu detaillierten Informationen über den Markt und die Marktteilnehmenden, die anderen Akteuren oft nicht zur Verfügung stehen. Wenn diese Behörde zugleich am Markt teilnimmt, besteht die Gefahr, dass sie diesen Informationsvorsprung zu ihrem eigenen Vorteil nutzt, indem sie strategische Entscheidungen trifft, die ihre eigene Marktposition stärken. Dies verzerrt den Wettbewerb und benachteiligt private Unternehmen, die auf diese Informationen keinen Zugriff haben. Stattdessen müssen eindeutige Rollen verteilt werden, um stabile digitale Lösungen im Sinne der Interoperabilität in die Gesundheitsversorgung zu bringen. Es muss eine Trennung der Verantwortlichkeiten und klare Spielregeln geben: Wer Anforderungen definiert, Lösungen zulässt bzw. sanktioniert, kann selbst nicht Angebote in den Markt bringen. Dies würde vielen Unternehmen ihrer Innovations- und Leistungsbereitschaft berauben.

Klare Trennung der Aufgaben erforderlich

Eine klare Trennung zwischen Regulierungsaufgaben und Marktteilnahme ist entscheidend, um Wettbewerb, Innovationskraft und Vertrauen in den Markt zu fördern. Nur durch eine unabhängige, unparteiische und transparente Regulierung können gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und langfristig ein dynamischer, fairer Markt gesichert werden.

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