Die stationäre Pflege steht vor einer doppelten Herausforderung: Die Kosten steigen weiter, während zugleich die Zahl verfügbarer Pflegeplätze sinkt. Daraus entsteht eine Pflegelücke, die Pflegebedürftige, Angehörige, Träger und Kommunen gleichermaßen belastet. Die Bundesarbeitsgruppe Pflege des Wirtschaftsrats der CDU hat sich dieser Frage bewusst aus unternehmerischer Perspektive angenommen: Wie lässt sich Versorgung sichern, ohne ein ohnehin immer teurer werdendes System lediglich mit zusätzlichem Geld zu stabilisieren? Denn genau das kann nicht die Lösung sein.
Ebenso kann es keine Lösung sein, einfach den Einrichtungen die Investitionskosten, also die Gebäudekosten, nicht mehr anzuerkennen, um damit Geld zu sparen. Erforderlich ist vielmehr eine Reform, die Pflegekosten strukturell senkt, Investitionen erleichtert und bestehende Kapazitäten schützt. Nur so lassen sich die Eigenanteile der Pflegebedürftigen und zugleich die wachsenden Belastungen der Kommunen wirksam reduzieren.
Vor diesem Hintergrund lohnt der Blick auf die gesetzlichen Grundlagen und auf die Frage, ob die aktuelle Regulierungspraxis ihrem eigenen Versorgungsauftrag noch gerecht wird.
Länder und Kommunen sind in der Pflicht
§ 8 und § 9 SGB XI beschreiben die politische Verantwortung für eine funktionierende Pflegeversorgung eindeutig. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der Länder, Kommunen, Pflegekassen und Leistungserbringer gemeinsam Verantwortung tragen. Zugleich verpflichtet § 9 SGB XI die Bundesländer, eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur sicherzustellen. Dazu gehören Pflegeplanung, Investitionsförderung und die Vorhaltung einer bedarfsgerechten Infrastruktur. Von immer neuen Vorschriften, deren Kosten auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgerechnet werden steht in den Regelungen nichts. Man gewinnt den Eindruck, Länder und Kommunen gehen davon aus, dass andere, sprich die Pflegebedürftigen, die Rechnungen der verschärften Regulationen bezahlen. Die steigenden Belastungen kommunalen Haushalte aus den Hilfen zur Pflege zeigen, dass diese Strategie nicht (mehr) aufgeht.
Die Realität entwickelt sich somit in die entgegengesetzte Richtung. Statt preiswerter wird es teurer. Immer neue bau-, heim- und ordnungsrechtliche Vorgaben erschweren Investitionen, verzögern Genehmigungen und verteuern Pflegeplätze. Das Positionspapier der Bundesarbeitsgruppe Pflege des Wirtschaftsrats der CDU bringt auf den Punkt, wie föderale Sonderregelungen, starre Strukturvorgaben und sich ständig verschärfende Landesgesetze den Erhalt und Ausbau von Pflegekapazitäten behindern. Die Folgen tragen Pflegebedürftige, Angehörige, Sozialhilfeträger und letztlich die gesamte Solidargemeinschaft.
Bundeseinheitliche Regelungen notwendig
Der Wirtschaftsrat fordert deshalb bundeseinheitliche, entschlackte Mindeststandards für Pflegeimmobilien, um Planungssicherheit zu schaffen und Investitionen zu erleichtern. Unterschiedliche Landesheimgesetze verhindern heute effiziente Bauprozesse und erschweren standardisierte Lösungen bis hin zum seriellen Bauen. Gleichzeitig sollen starre Vorgaben zur Einrichtungsgröße, zu Einzelzimmerquoten oder technischen Ausstattungsmerkmalen stärker an Wirtschaftlichkeit und regionalen Versorgungsbedarfen ausgerichtet werden. Besser ist es, wenn 120 Plätze neu in einer Pflegeeinrichtung geschaffen werden, deren Bau- und Betriebskosten günstiger sind, als in der oft hochgelobten 80-Plätze Einrichtung – die allerdings mangels Finanzierbarkeit erst gar nicht errichtet wird.
Von besonderer Bedeutung ist die Forderung nach einem verlässlichen Bestandsschutz. Nachträgliche Eingriffe in bestehende Einrichtungen, etwa durch neue Einzelzimmerquoten, führen rein gebäudetechnisch zu einem Abbau von Pflegeplätzen, obwohl der Bedarf kontinuierlich steigt. Weniger Plätze bedeuten höhere Investitionskosten pro Bewohner, steigende Betriebskosten und einen zunehmenden wirtschaftlichen Druck auf die Einrichtungen. Gleichzeitig verschärft sich der Fachkräftemangel, weil dieselben Leitungs- und Verwaltungsfunktionen für weniger Bewohner vorgehalten werden müssen. Diese einfache Mathematik wird vom Gesetzgeber negiert. Bund, Länder und Kommunen haben noch nicht mitbekommen, dass in der Regel die Verweildauern zwischen 6 und 12 Monaten liegen. Von einer Lebenswelt für die letzten Jahre ist dies deutlich entfernt.
Eine Prüfung reicht
Ebenso notwendig sind schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren sowie der Abbau von Doppelregulierungen. Wenn Heimaufsichten, Medizinische Dienste und weitere Prüfinstanzen identische Sachverhalte kontrollieren und zum Teil widersprüchlich bewerten, bindet dies Ressourcen, die in der Versorgung fehlen. Ordnungsrecht darf nicht schleichend zu zusätzlicher Qualitätsregulierung werden, wenn hierfür bereits eigene Prüfsysteme existieren.
Richtig ist auch die Forderung, technische Bauvorgaben konsequent auf ihren tatsächlichen Nutzen zu überprüfen. Innovation, Digitalisierung und Energieeffizienz entstehen nicht durch immer detailliertere Vorschriften, sondern durch unternehmerische Freiräume und verlässliche Refinanzierung. Gleichzeitig müssen Investitionskosten vollständig anerkannt werden, damit notwendige Modernisierungen und Neubauten überhaupt wirtschaftlich darstellbar bleiben.
Regulierungsabbau senkt die Kosten – ohne Zusatzkosten
Ein nachhaltiger Ausbau der Pflegeinfrastruktur wird nur gelingen, wenn Politik den Mut hat, ordnungsrechtliche und baurechtliche Übersteuerung konsequent zurückzunehmen. Nicht weitere Detailvorgaben, sondern mehr Vertrauen in die Pflegeanbieter, ein konsequenter Bestandsschutz und die Anwendung des bestehenden Verbraucherrechts sind der richtige Weg. Weniger Regulierung bedeutet mehr Investitionen, mehr Pflegeplätze und effizientere Betriebsstrukturen. Das senkt die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner, reduziert die Belastung kommunaler Sozial-Haushalte und schafft gleichzeitig Spielräume, um die Folgen des Personalmangels zumindest teilweise abzufedern. Wer die Vorgaben des § 8 und § 9 SGB XI ernst nimmt, muss deshalb Bürokratieabbau als Instrument der Versorgungssicherung verstehen.
Das Positionspapier des CDU-Wirtschaftsrates finden Sie hier.
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