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Die prekäre Lage der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) während Corona

Katharina van Bronswijk, Psychotherapeutin in Ausbildung, Vertreterin des Bündnisses des PiA-Politik-Treffen

Diese Pandemie ist auch eine Hochsaison für die Psychotherapie und Psychologie. Psychologische Seelsorge am Telefon ist deutlich gefragter; das Thema: Corona. Expert*innenmeinungen zum Umgang mit „social distancing“, oder, wie Frau Merkel in ihrer Ansprache an die Nation sagte: Abstand als „Ausdruck von Fürsorge“ sind gewünscht. Das zeigt sich auch in den Regelungen, die unser System für die Aufrechterhaltung der psychotherapeutischen Grundversorgung getroffen hat: Videosprechstunden, Abrechnungsmöglichkeiten für Telefonziffern, ein Schutzschirm für niedergelassene Psychotherapeut*innen. Dann wird doch alles gut, oder? Wen haben wir vergessen?

PiA sind versorgungs-systemrelevant

Ein guter Teil der psychotherapeutischen Versorgung im stationären und ambulanten Setting wird jedoch auch von Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) im Rahmen ihrer praktischen Tätigkeit (am Anfang der Ausbildung) und ihrer praktischen Ausbildung (am Ende der Ausbildung) gestemmt. Die Psychotherapeut*innen-Ausbildung dauert mindestens drei Jahre: 1,5 Jahre praktische Tätigkeit und 600 Behandlungsstunden in der praktischen Ausbildung (auch mindestens 1,5 Jahre).

Einige Zahlen und Fakten:

  • Es gibt etwa 47.000 approbierte psychologische Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut*innen (KJP) in Deutschland (Quelle).
  • Davon arbeiten etwa 28.000 in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung (Quelle).
  • Weitere ca. 7.400 approbierte Psychotherapeut*innen (PP/KJP) arbeiten in den etwa 780 psychiatrischen/psychosomatischen Krankenhäusern und Fachabteilungen.
  • PiA in der praktischen Tätigkeit werden in den Statistiken nicht unbedingt erfasst, weil sie noch in Ausbildung sind.
  • Etwa 2400 PiA absolvieren jährlich das Staatsexamen (Quelle), das heißt mindestens genauso viele sind auch jeweils in der praktischen Tätigkeit und der praktischen Ausbildung tätig.

Das noch immer unter prekären Arbeitsbedingungen: stationär in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken häufig in Praktikumsverträgen, ohne Sozialversicherung, für eine Vergütung weit unter dem Mindestlohn. Ambulant ohne ausreichende finanzielle Absicherung in Honorartätigkeiten – Krankenkassen und Ausbildungsinstitute schließen Verträge, PiA werden an den gezahlten Honoraren in unterschiedlicher Höhe beteiligt. Ich zum Beispiel wurde in meiner praktischen Ausbildung an den vermutlich rund 100-Euro-Honorar (gemäß EBM) für eine therapeutische Behandlungsstunde mit 21 Euro pro Stunde beteiligt.

PiA fallen durch die Löcher im Schutzschirm

PiA sind in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Kliniken und Ausbildungsinstituten, die aktuellen Sicherungsinstrumente greifen für sie jedoch nicht. Sie sind weder Angestellte und im Rahmen der praktischen Ausbildung nur in den seltensten Fällen tatsächlich in „Vollzeit“ (mehr als 20 Wochenstunden) ambulant tätige Selbstständige. Nur dann könnten sie die staatlichen Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige beantragen.

Die Regelungen im ambulanten Bereich wurden für vertragsärztlich Tätige getroffen, welche über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abrechnen. Die Ausbildungsinstitute sind jedoch nicht Vertragspartner der KVen, sondern haben Direktverträge mit den Krankenkassen. Der Schutzschirm des Bundesgesundheitsministeriums für Behandler*innen in der vertragsärztlichen Versorgung greift hier daher nicht.

PiA können nicht in Kurzarbeit gehen

Auch wenn Ausbildungsinstitute keine Therapien per Video anbieten wollen, sind den PiA in der praktischen Ausbildung die Hände gebunden. Im stationären Bereich sieht es für PiA nicht besser aus: Viele psychiatrische Angebote wurden kurzfristig eingestellt oder zumindest stark reduziert. Als Praktikant*innen können PiA nicht in Kurzarbeit gehen – und Home Office ist hier auch nicht oder nur sehr begrenzt möglich.

Verzögerungen in der Ausbildung und Verdienstausfälle führen zur Verschlimmerung der finanziellen Lage. Man hängt länger in prekären Ausbildungsstrukturen fest, als man geplant hatte. Die ohnehin schon spärlichen Einnahmen fallen zeitweise weg, während die Kosten (Lebenshaltung, Ausbildungsgebühren) weiterhin anfallen. Wenn man dann keinen finanziellen Puffer hat, kann das nicht aufgefangen werden.

Ansonsten sinnvolle Regelungen zur Dauer von Ausbildungsabschnitten („Abschnitte von mindestens 3 Monaten in der Praktischen Tätigkeit“) und Fristen, in denen Leistungsnachweise für die Prüfungsanmeldung erbracht werden müssen, stellen plötzlich große bürokratische Hürden dar. Was, wenn noch ein paar Theoriestunden fehlen, aber gerade keine Seminare angeboten werden? Was, wenn Supervisor*innen sich weigern, Supervision über Video anzubieten, weil ihnen die technischen Hürden zu hoch sind? PiA können sich nicht einfach umorientieren und sich ein anders Angebot suchen, weil sie vertraglich an ihre Institute und deren Angebot gebunden sind. Am Ende bliebe den PiA so nichts übrig, als diese Situation ertragen: Zusätzlich zur Pandemie eine weiterlaufende, anstrengende Ausbildung und die finanzielle Notlage.

In einer Ausnahmesituation in der unsere Gesellschaft Solidarität so groß schreibt, dürfen die PiA nicht wieder durch alle Raster fallen! Daher ein Appell an die deutsche Gründlichkeit und unseren Erfindergeist: Das geht doch noch anders, oder?

Was wir brauchen, ist ein festgelegter Rahmen für Kulanzregelungen durch die Landesprüfungsämter, ein weitreichendes Entgegenkommen der Ausbildungsinstitute (Aussetzung der Ausbildungsgebühren, Hygieneausrüstung, Angebot von Videobehandlungen und Online-Seminaren) und eine finanzielle Absicherung der PiA von politischer Seite in allen Phasen der Ausbildung.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme des PiA-Politik-Treffens.

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