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Gesundheitsministerium läuft der Entwicklung hinterher

Digitaldialog muss Handlungsempfehlungen zur elektronischen Patientenakte festlegen

Maria Klein-Schmeink MdB, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Wo soll die Reise mit der elektronischen Patientenakte künftig hingehen? Nach jahrelangen Diskussionen sollte man meinen, Gesundheitsminister Jens Spahn oder zumindest sein Ministerium sollte diese Frage wenigstens in wesentlichen Teilen beantworten können. Doch eine Antwort seines Ministeriums auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion zur elektronischen Patientenakte (BT-Drs. 19/3528 vom 25.7.2018) lässt erschütternd viele zentrale Fragen offen.

Klar ist bislang, dass die Versicherten durch das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ab 2021 einen gesetzlichen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte erhalten werden und auf diese Akte auch mittels mobiler Endgeräte zugreifen können sollen. Das ist richtig. Doch der Kurs des Ministeriums und der Koalition erinnert ansonsten eher an ein Zickzack-Muster. Noch vor etwa mehr als zwei Jahren wurde die Gematik im eHealth-Gesetz durch die Große Koalition beauftragt, bis zum 31.12.2018 jeweils Vorarbeiten für das (konzeptionell fragwürdige) Patientenfach sowie für die elektronische Patientenakte vorzulegen. Dem Entwurf des TSVG ist nun aber zu entnehmen, dass das Patientenfach jetzt gänzlich abgeschafft werden soll. Währenddessen arbeitet die Gematik jedoch bereits an den konzeptionellen Vorarbeiten, die bislang zumindest begrifflich noch Patientenakte und Fach enthalten.

Aktive politische Strategie fehlt

In der bereits erwähnten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage erklärt die Bundesregierung die inzwischen von etlichen Krankenkassen auf den Weg gebrachten Gesundheitsakten nach § 68 SGB V mal eben zu Forschungsprojekten auf dem Weg zur elektronischen Patientenakte. Auf die Frage, welche konzeptionellen, technischen und sonstigen Vorgaben für diese Gesundheitsakten bestehen oder noch geschaffen werden sollen und in welchem Verhältnis diese zu den künftigen Spezifikationen der Gematik stehen, antwortete das Ministerium, die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen. Im Juli 2018! Das heißt wohl nichts anderes als: Die Krankenkassen müssen sich für ihre bereits bestehenden Gesundheitsakten an Standards und Vorgaben orientieren, die noch gar nicht existieren.

Was diese Beispiele zeigen: Die Bundesregierung und insbesondere Jens Spahns Ministerium laufen der Entwicklung bislang nur hinterher. Eine aktive politische Strategie für die Digitalisierung und für die elektronische Patientenakte ist nicht erkennbar. Doch diese ist zwingend notwendig, damit eine künftige Akte Mehrwert für die Versicherten und für die Versorgung erzeugen kann.

Erfolg und Nutzen der elektronischen Patientenakte sind nicht selbstverständlich

Es ist nämlich noch überhaupt nicht ausgemacht, dass die elektronische Akte für Versicherte nutzbringend sein wird und zu einer besseren Verzahnung der Versorgung führt. Das wird insbesondere von ihrer Konzeption abhängig sein: Werden die elektronischen Akten alle Informationen aus den Primärsystemen der Leistungserbringer enthalten? In welchem Format und in welcher Struktur werden die Informationen dort abgelegt sein? Werden auch die Überlegungen der EU-Kommission für ein europäisches Austauschformat für elektronische Patientenakten berücksichtigt?

Als bloße PDF-Sammlung wird der Nutzen der Akte für die Versorgung wie für die Versicherten überschaubar bleiben. Es muss daher insbesondere sichergestellt sein, dass

  • alle in den Primärsystemen von ambulanten und stationären Einrichtungen vorhandenen Informationen automatisch auch in der Akte abgelegt werden.
  • die Patientinnen und Patienten bestimmen können, welcher Leistungserbringer welche Informationen zu sehen bekommt. Für diese wichtigen Entscheidungen benötigen sie Beratung und Unterstützung.
  • die Versicherten sich nicht dauerhaft an einen bestimmten Aktenanbieter binden müssen, sondern diesen ohne Datenverlust auch wechseln können.
  • die in der Akte abgelegten Informationen semantisch interoperabel auf der Grundlage offener internationaler Standards sind. Die beteiligten Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte oder andere Gesundheitsberufe sollten sich zum Beispiel relevante Blutwerte, Diagnosen oder Therapien etc. nicht mühsam in der Akte zusammensuchen müssen, sondern im jeweiligen Kontext angezeigt bekommen. Dazu müssen die beteiligten Systeme den Inhalt und die Bedeutung der einzelnen Informationen „verstehen“ können.

Natürlich hat niemand die Weisheit gepachtet. Der Direktor des Hasso-Plattner Instituts, Christoph Meinel, verglich daher die gesellschaftliche Herausforderung der Digitalisierung kürzlich zu Recht mit dem Versuch, einen neuen Kontinent zu entdecken. Darum ist es fatal, dass Jens Spahn viel über die Blockchain fabuliert, sein Haus aber bislang keinen politischen Plan für diese Entdeckungsreise hat und ziellos anderen Akteuren hinterherläuft. Und es kann überhaupt nicht befriedigen, dass die Gematik quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Ausgestaltung eines zentralen Bausteins der Digitalisierung im Gesundheitswesen bestimmt: der elektronischen Akte.

Ich erneuere vor diesem bislang unbefriedigenden Hintergrund meinen Vorschlag an das Gesundheitsministerium, einen Digitaldialog aller wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen einzuberufen. Ziel eines solches Dialoges sollten insbesondere klare inhaltliche und strategische Handlungsempfehlungen vor allem an die Politik sein. Hierzu bedarf es einer breiten Beteiligung möglichst vieler Akteurinnen und Akteure. Dazu zählen Patienten- und Verbraucherorganisationen, Kostenträger, unterschiedliche Gesundheitsberufe, Wissenschaft, Forschung und Industrie. Was Spahns Ministerium beim Pharmadialog anscheinend recht und billig ist, sollte bei der Digitalisierung doch wohl erst recht möglich sein.

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