Die Belastungsgrenze der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, insbesondere in der häuslichen Pflege, ist überschritten. Es rächt sich, dass sie jahrelang kaum Verbesserungen erfahren haben.
Nun also doch: Kurz vor dem Ende des Ferienmonats August stellt der Bundesminister sein angekündigtes Sommerprojekt vor: die Eckpunkte für eine flächendeckende Einführung von Gesundheitskiosken. Dazu wählt er publizistisch die Bühne des Hamburger Modellprojektes. Also: Mission accomplished?
Gesundheitsminister Lauterbach hat versprochen, bis Ende März 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Finanzierung der GKV künftig abgesichert werden soll. Im Hinblick auf diesen Termin arbeiten die Verbände des Gesundheitswesens an Lösungsvorschlägen. Am 22. August hat des IKK e.V. ein Konzept vorgelegt. Es enthält erstmals Ansätze, die über die Standardforderungen der Kassen hinausgehen und eine gewisse Kreativität verraten. Leider sind sie im Ergebnis überwiegend untauglich und bleiben im Kern verzagt.
Es waren erschreckende Bilder, die man in dieser Form für Europa nicht erwartet hätte: Intensivstationen und Krankenhäuser waren überfüllt, in den Gängen unzählige Betten mit schwer kranken Patientinnen. Transporte von Intensivpatienten in Nachbarländer und viele Tote. Plötzlich wurde spürbar, dass die Ressourcen moderner Medizin endlich sein können, und die Frage, wer eine Behandlung bekommt, plötzlich entscheidend wird.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert; es wurde durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts direkt aus den Grundgesetzartikeln zur Würde des Menschen und zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit abgeleitet. Informationen über die eigene Gesundheit gehören zweifelsohne zu den sensibelsten personenbezogenen Daten und unterliegen daher besonders hohen Schutzanforderungen. Beim Thema „Gesundheit“ ist aber auch ein anderes relevantes Schutzgut der Verfassung zu berücksichtigen: die körperliche Unversehrtheit.
Ambulantisierung geht (zurecht) mit großen Erwartungen einher – Vermeidung von für Patienten problematischen und medizinisch-fachlich unnötigen stationären Aufenthalten, Effizienzgewinne und Basis für Strukturbereinigung. Vorschläge dazu, welche Leistungen neu in den „Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen“ (§ 115 b SGB V) aufgenommen werden sollen, liegen auf dem Tisch.
Zirka 50 Prozent der berufstätigen Ärzt:innen sind weiblich. Das gleiche Bild zeigt sich bei den Zahnärzt:innen. Von den Psychotherapeut:innen sind 72 Prozent Frauen. 83 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Altenpflege sind weiblich. In der Krankenpflege sind es 80 Prozent. Seit mehr als einem Jahrzehnt studieren mehr Frauen als Männer Medizin. In den Hörsälen der Zahnmedizin sind bald zwei Drittel der Studierenden weiblich. Die „Feminisierung“ der Medizin ist längst Wirklichkeit. Schaut man sich die Entwicklung der Geschlechterverteilung im Studium an, darf man davon ausgehen, dass sich der Trend weiter verstärken wird.
Dr. Farnaz Matin-Mann, Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat, Antje Kapinsky, Cornelia Wanke, Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB, Dr. Christina Tophoven, Dr. Anke Klas, Hannelore König, Dr. Rebecca Otto, Dr. Christiane Wessel, Dr. Christiane Groß, Spitzenfrauen Gesundheit e.V.
Sommer, Sonne, Strandlektüre: Das klingt nach Leichtigkeit und Sorglosigkeit. Was liest unser Gesundheitsminister, oder was sollte er lesen? Und warum soll man sich darüber überhaupt Gedanken machen?
Es läuft nicht rund im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Besser: Es läuft zu wenig. Der von Ideen und Gesetzesvorhaben nur so strotzende Koalitionsvertrag im Kapitel Pflege und Gesundheit hat viele hoffnungsvolle Erwartungen geweckt, selbst als entscheidende Finanzierungsoptionen mit der letzten Fassung einkassiert wurden.
Ermittler gehen mittlerweile von über einer Milliarde Euro Gesamtschaden aus, der bundesweit durch Abrechnungsbetrug bei Bürgertests entstanden ist. Im Rahmen der neuen Testverordnung wird den Kassenärztlichen Vereinigungen aufgrund detaillierter Anspruchsvoraussetzungen die Abrechnungsprüfung noch weiter erschwert. Die KVen haben daher allen Grund, die Abrechnung von Corona-Bürgertests zu verweigern.
Seit dem 1. Januar 2022 ist die Errichtung des Medizinischen Dienstes Bund abgeschlossen. Diese ging zurück auf das MDK-Reformgesetz, das 2019 vom Bundestag beschlossen worden ist und insbesondere folgende Ziele verfolgte: Die Unabhängigkeit des Beratungs- und Begutachtungsdienstes der Kranken- und Pflegeversicherung zu stärken, die Rolle des Medizinischen Dienstes Bund als eigenständiger Akteur in Trägerschaft der Medizinischen Dienste in den Ländern hervor zu heben und ihm die Kompetenz zum Erlass von Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu übertragen.
„Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das schaffen viele.” Dieses Zitat von Friedrich Wilhelm Raiffeisen passt gut zum bevorstehenden G7-Gipfel. Auf der Agenda stehen zahlreiche Themen, die eines gemeinsam haben: Sie erfordern grenzübergreifende Zusammenarbeit.