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„Wir sind für neue Aufgaben gut gerüstet“

Sandra Goldschmidt, Verwaltungsratsvorsitzende Medizinischer Dienst Bund

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Errichtung des Medizinischen Dienstes Bund abgeschlossen. Diese ging zurück auf das MDK-Reformgesetz, das 2019 vom Bundestag beschlossen worden ist und insbesondere folgende Ziele verfolgte: Die Unabhängigkeit des Beratungs- und Begutachtungsdienstes der Kranken- und Pflegeversicherung zu stärken, die Rolle des Medizinischen Dienstes Bund als eigenständiger Akteur in Trägerschaft der Medizinischen Dienste in den Ländern hervor zu heben und ihm die Kompetenz zum Erlass von Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu übertragen.

Neue Berichtspflichten zur Aufgabenerledigung und Qualitätssicherung erhöhen gleichzeitig die Transparenz über die Aufgabenwahrnehmung der Medizinischen Dienste. Auch die Besetzung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste wurde neu geregelt. So gehören den Gremien nun 16 Vertreter:innen der Kassenarten, fünf Vertreter:innen der Patient:innen-, Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen sowie zwei Vertreter:innen aus den ärztlichen und pflegerischen Berufen an. Alle Gruppen verbindet das Engagement für eine gute und transparente Versorgung. Aus der vielfältigen Zusammensetzung erwächst gleichzeitig die Verantwortung, die vorhandenen unterschiedlichen Erfahrungen und Expertisen aktiv in die Arbeit der Medizinischen Dienste einzubeziehen.

Neues Stellungnahmeverfahren für mehr Beteiligung bei der Richtlinienerstellung

Dies gilt umso mehr für die neue Aufgabe des Medizinischen Dienstes Bund als Richtliniengeber. Der Medizinische Dienst Bund erlässt verbindliche Richtlinien, die – z.B. im Fall von Begutachtungsrichtlinien – auch einen Einfluss auf das Leistungsgeschehen im Gesundheitswesen haben können. Dem Erlass vorausgesetzt ist ein neues Stellungnahmeverfahren, das für noch mehr Beteiligung bei der Richtlinienerstellung sorgt.

Ziel des Verwaltungsrats ist es, den Medizinischen Dienst Bund gemeinsam so weiterzuentwickeln, dass er seine neue Rolle und Aufgabe erfolgreich wahrnehmen kann.  Dabei ist es gut zu wissen, dass der Medizinische Dienst Bund und die Medizinischen Dienste für ihre erweiterten Aufgaben grundsätzlich gut gerüstet sind. Sie setzen auf einem etablierten System der Beratung und Begutachtung im Rahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf, das auf hohem Dienstleistungsniveau seit über drei Jahrzehnten besteht. Die Kernaufgabe der Medizinischen Dienste in den Ländern ist und bleibt die Einzelfallbegutachtung und die sozialmedizinische Beratung im Auftrag der Krankenkassen. Wie bisher ist es wesentliche Aufgabe des Medizinischen Dienstes Bund, die Medizinischen Dienste in den Ländern bei ihrer Tätigkeit koordinierend zu unterstützen und für eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung zu sorgen.

Breit aufgestelltes Expertenwissen

Auf Systemebene gehört die Beratung des GKV-Spitzenverbandes in medizinischen und pflegerischen Fragen weiterhin zum Kerngeschäft des Medizinischen Dienstes Bund. In Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten trägt der Medizinische Dienst Bund mit seinem breit aufgestellten Expert:innenwissen dazu bei, die pflegerische und medizinische Versorgung weiter zu verbessern, das solidarische Gesundheitssystem qualitativ weiterzuentwickeln und den Zugang zu den Leistungen für alle Versicherten nach gleichen Kriterien sicherzustellen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Patient:innen- und Versichertenorientierung. Unser Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, damit eine gute und solidarische Versorgung für alle Versicherten auch in Zukunft möglich ist.

 

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