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Kommissionen, Länder und Kommunen - Begriffe-Zählung im Koalitionsvertrag

Dr. Robert Paquet

A.     Regieren mit „Kommissionen“

gibt es nicht erst seit heute. Der Trend verstärkt sich noch. Dem K-Vertrag zufolge werden 14 neue Kommissionen (der Bundesregierung und des Bundestages) eingerichtet. Das setzt die Tendenz des letzten K-Vertrages fort. Fünf weitere Kommissionen werden erwähnt und „unterstützt“, „gestärkt“ oder bekommen zusätzliche Aufträge.

In solchen Kommissionen werden oft Probleme und politische Kontroversen verkapselt, vertagt oder geschreddert. Die jeweiligen Themen sprechen für sich.

Die Zahl der insgesamt arbeitenden Kommissionen auf Bundesebene dürfte dabei inzwischen dreistellig sein. Die der Mitglieder sicher in die vielen Tausend gehen. Wer Mitglied ist, sollte daher innehalten und über seine Käuflichkeit nachdenken. Außer nach dem Maß der individuellen Aufwandsentschädigungen ist der Wert einer Mitgliedschaft durch die Kommissions-Inflation inzwischen doch recht zweifelhaft geworden. In bestimmten Berufs-Rollen oder Professionen könnte es künftig zum positiven Qualitätsmerkmal werden, nicht als Mitglied einer dieser Kommission anzugehören.

I.     Neue Kommissionen werden eingerichtet …

Seite

31       „ …werden wir eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zur „Stärkung der beruflichen Bildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs“ einrichten.“

47       „Wir werden zeitnah eine Daten-Ethikkommission einsetzen …“

61       „ … setzen wir eine Kommission „Wettbewerbsecht 4.0“ ein.“

75       „Wir werden eine Kommission  …einsetzen, die bis Anfang 2019 eine Strategie „Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität“  … erarbeitet.“

91       „… werden wir in 2018 die Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einrichten …“

98       „wissenschaftliche Kommission“ zur Honorarordnung GKV und PKV

103     „Es soll eine Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt werden, die sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befasst.“ (Migranten)

104     „Wir werden eine Kommission „Fluchtursachen“ im Deutschen Bundestag einrichten …“

109     „Für eine „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ werden wir eine Enquête-Kommission einsetzen.“ …

116     „Die Bundesregierung wird zusammen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einsetzen.“

119     „Ferner wollen wir eine Expertenkommission zum Thema Antiziganismus einsetzen.“

131     „ …wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die gesetzliche Vorschläge für eine grundlegende Reform erarbeitet.“ (Personengesellschaftsrecht)

142     „Wir werden eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen.“

164     „Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann.“

II.     Fünf Mal werden bestehende Kommissionen unterstützt, gestärkt etc.

Seite

21       „Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages werden wir in ihrer Arbeit stärken.“

96       „Wir bitten die Pflegemindestlohn Kommission, sich zeitnah mit der Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West zu befassen.“

113     „Die Arbeit der unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der NS-Vergangenheit der für Stadtentwicklung, Wohnungswesen und Bauen zuständigen Institutionen werden wir unterstützen …“

115     „Die Arbeit der im Rahmen des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ eingesetzten Baukostensenkungskommission wird fortgesetzt.“

120     „Die Fluglärmkommissionen werden wir in ihrer Arbeit unterstützen.“

B.     Begriff „Länder“ (im Sinne von (und manchmal auch explizit) Bundesländern)

Durch die relativ neue Entwicklung zu großen und tief gegliederten Verhandlungsgruppen bei den Koalitionsverhandlungen werden zunehmend auch die „Landesfürsten“ der Parteien beteiligt. Das führt dazu, dass die Länderkompetenzen und ihre Interessen immer wieder – in Abgrenzung zum Bund – thematisiert und somit bestätigt bzw. ausgeweitet werden. Die Ländervertreter nutzen diese Mitsprache – unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit –, um den Ländereinfluss explizit auszuweiten, Absprachen zu erzwingen und ihre Veto-Möglichkeiten in den Politikprozess einzubringen.

Etwa alle drei Seiten kommt daher irgendetwas vor mit „Entlastung“ oder „Unterstützung“ der Länder bzw. mit erweiterten Mitsprachemöglichkeiten der Länder in Bundesangelegenheiten oder Fragen der „konkurrierenden Gesetzgebung“. Ganz abgesehen von der Mitwirkung der Länder in den diversen „Kommissionen“.

Thematische Schwerpunkte liegen erkennbar in der Bildungs- und Verkehrspolitik, aber auch im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Eine besondere Rolle spielt die Gliederung der „Gebietskörperschaften“ natürlich bei dem aktuellen Thema der Migration.

C.     Begriff „Kommunen“

Mehr oder weniger gilt das für die „Länder“ gesagte auch für die „Kommunen“. Hier kommen außerdem die inhaltlichen Schwerpunkte „Wohnungsbau“ und „direkte Demokratie“ hinzu.

 

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