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KommentareRegionale Freiräume sorgen für eine bessere Versorgung

Kritik am Bundesversicherungsamt im Zusammenhang mit Honorarvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen

Dr. Gerhard Nordmann, 1. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat in einem Schreiben an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen angekündigt, bei deren Vereinbarungen zur Gesamtvergütung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) künftig die Zügel anzuziehen. Die Juristen der Aufsicht sind der Ansicht, dass man bei den Ersatzkassen die gesetzlichen Vorgaben aus § 87 a SGB V nicht richtig einhalte. Deshalb gibt das BVA auf sechs Briefseiten ein Bündel von Rechtshinweisen, um deren Beachtung man ausdrücklich bittet. Und damit die Aufsichtsbehörden in den Ländern die juristische Kompetenz des BVA auch mitbekommen, ging das Schreiben zur Kenntnis auch an alle Landesgesundheitsministerien.

Die KV Westfalen-Lippe ist nicht angeschrieben – dafür aber extrem betroffen. Nehmen die angeschriebenen bundesunmittelbaren Krankenkassen, und in der Folge ebenso die der regionalen Aufsicht unterstehenden Krankenkassen, die Rechtshinweise des BVA ernst, werden sie in weiten Teilen zu Umsetzern von Bundesvorgaben und Berechnungen des InBA (Institut des Bewertungsausschusses) degradiert. Mittelbar würde damit das BVA auch uns als KV jeden Verhandlungsspielraum absprechen.

 

Kleinkarierte Hinweise der Aufseher

Die Aufseher beginnen mit ihren kleinkarierten Hinweisen bei den zeitlichen Vorgaben für den Vertragsabschluss für die MGV. Exakt am 31. Oktober sollen die Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und den regionalen KVen abgeschlossen sein. Fragt man sich: Wie soll das gehen und warum ist das notwendig? Heißt die Antwort: Steht so im Gesetz!

Und so geht es weiter vom Kleinen ins Große: Wir dürfen die Veränderungsrate bei der Morbidität – den sogenannten Schieberegler zwischen den Faktoren Alter und Diagnosen – nicht mehr ohne detaillierte, gerichtsfeste Begründung selber im Lande festlegen. Die regionalen Behandlungsbedarfe dürfen nicht mehr mit anderen KV-Regionen abgeglichen werden. Empfehlungen des Bewertungsausschusses müssen übernommen und dürfen nicht in Frage gestellt werden. Gelder der Gesamtvergütung dürfen ausschließlich für die im EBM abgebildeten Leistungen verwandt werden. Fördertöpfe dürfen nicht einmal mehr im gegenseitigen Einverständnis gebildet werden.

Gegen eine solche Auslegung der bundesgesetzlichen Vorgaben für die Verhandlung der Gesamtvergütung und gegen diese explizite Absprache der Regelungskompetenz der Partner Krankenkassen und KVen auf Landesebene wehren wir uns mit aller Entschiedenheit.

 

Vorbildhafte Versorgungsprojekte in Gefahr

Bei einer so engen Auslegung der gesetzlichen Vorgaben hätten wir in Westfalen-Lippe einige heute bundesweit beachtete und vorbildhafte Versorgungprojekte nicht starten und umsetzen können. So haben die westfälischen Krankenkassen auf Initiative der KVWL über mehrere Jahre je fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den Aufbau von Netzstrukturen und die Förderung innovativer Versorgungsprojekte zu ermöglichen. Ein solches Engagement will das BVA den Kassen künftig untersagen. Mit Finanzmitteln, die wir als KV mit den Krankenkassen verhandelt und in die Gesamtvergütung bekommen haben, werden von uns der Pflegeheimvertrag und das in Lippe und Bielefeld anlaufende Geriatrie-Projekt unterstützt. Setzt sich die Rechtsauffassung des BVA durch, werden solche Versorgungsinnovationen und auch Modellprojekte wie die von uns finanzierte gemeinsame Notrufzentrale von Feuerwehr und KVWL in Ostwestfalen-Lippe nicht mehr umgesetzt werden können.

Es ist sehr schade, dass sowohl den angeschriebenen Ersatzkassen wie auch den mittelbar betroffenen regionalen Kassen offensichtlich der Mumm fehlt, gegen dieses Diktat aufzubegehren. Aber wahrscheinlich fürchten die Verantwortlichen in den Kassenzentralen, dass die Bonner Beamten bei der nächsten Prüfung zurückschlagen würden.

 

Appell an Gesundheitspolitik

Wir Westfalen wollen uns diese angedrohten Gängelungen nicht gefallen lassen. Wir haben sowohl Landesminister Laumann als auch Bundesminister Spahn informiert, wie der Versorgung und den Innovationen im System geschadet würde, könnten sich diese Rechtsauffassungen durchsetzen. Unser Appell an die Gesundheitspolitik lautet:

  • Die Aufsichtsbehörden der Länder dürfen sich den Auffassungen des BVA nicht anschließen.
  • Die Länder sollten nicht auf die Möglichkeit einer im regionalen Konsens gestalteten Entwicklung ihrer ambulanten Gesundheitsversorgung zugunsten der zentralistischen Vorgaben und Umsetzungen verzichten.
  • Die bisher akzeptierten und keinesfalls umstrittenen regionalen Verhandlungsspielräume müssen erhalten bleiben. Eingriffe von Bundesebene in die notwendigen regionalen Kompetenzen müssen im SGB V zurückgenommen bzw. angepasst werden.

 

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