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Überflüssiger Hürdenlauf zur Psychotherapie

Regelungen im TSVG sind für Patienten kontraproduktiv

Benedikt Waldherr, Vorsitzender des Berufsverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)

Zeitlich passend zur Verabschiedung des Kabinettsentwurfs des neuen Gesundheitsgesetzes für schnellere Termine (TSVG) scheint sich nun also auch unser Gesundheitsminister Jens Spahn vor den Karren jener spannen zu lassen, die die altbekannten Vorurteile predigen. Ihnen zufolge würden die Psychotherapeuten nur leicht erkrankte Patienten behandeln – diese auch noch viel zu lange – und viel zu geringe Fallzahlen vorweisen können. Die wahren Helden der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen seien hingegen die Psychiater mit ihren hohen Fallzahlen. Ihnen sollte deshalb auch in Zukunft die Steuerung der Versorgung psychisch kranker Menschen unterliegen.

Die Vertreterversammlung der KBV äußerte sich hierzu vergangene Woche einstimmig: „Eine gesteuerte Zuweisung zu definierten Behandlungspfaden speziell für Menschen mit psychischen Erkrankungen stellt eine ungeheure Diskriminierung dieser Patientengruppe dar. Menschen mit einer psychischen Erkrankung wird zugemutet, dass sie längere Versorgungswege beschreiten und sich mehreren Fachleuten offenbaren müssen.“

Therapien müssen sorgfältig terminiert werden

Aber warum haben Psychotherapeuten so geringe Fallzahlen und warum dauern Psychotherapien oft so lange? Warum hilft es nicht bei den Psychotherapeuten, die Sprechstundenzeiten einfach anzuheben? Ein Vergleich mit einem niedergelassenen Chirurgen kann erläutern, wo das Problem liegt: Wenn dieser pro Tag drei Stunden in seinem Operationssaal steht, um chirurgisch zu behandeln, so kann er nicht gleichzeitig Sprechstundenzeiten wahrnehmen. Er ist für diese Zeit gebunden. In der Sprechstundenzeit kann er Patienten nur so zeitnah eine Operation anbieten, wie seine Behandlungskapazität im OP es zulässt. Er muss die begonnene Operation zu Ende führen, auch wenn weitere Patienten warten müssen.

Psychotherapeuten sind in ihrer Behandlungszeit aber nicht für die Zeit einer Viertel-, halben oder ganzen Operationsstunde gebunden, sondern – mit großen Streuungen – im Schnitt zwischen 20 und 25 Sitzungen pro Patient, und können diese Zeit nur durch vorzeitige Entlassung verkürzen, zum Schaden der Patienten, wie bei einer vorschnell beendeten Operation. Daher müssen beide Behandler ihre Behandlungen sorgfältig terminieren. Es ist unschwer zu erkennen, dass die Terminvergabe nicht für jeden Patienten am Folgetag oder in der nächsten Woche erfolgen kann. Das wäre nur möglich, wenn man Patienten in Behandlung vorzeitig auf die Straße setzte.

Zwangsstrukturierung der Behandlungszugänge führt zu schlechterer Versorgung

Wartezeiten sind somit nicht Zeichen einer Mangelversorgung, sondern notwendige Begleiterscheinung zeitaufwändiger Behandlungen. Diese verringern nicht nur persönliches Leid, sondern wenden auch volkswirtschaftlichen Schaden ab, wenn Patienten mithilfe einer ambulanten Behandlung weiter ihrer Berufstätigkeit nachgehen können und Krankschreibungen verhindert werden.

Die von Jens Spahn schnell noch in den Kabinettsentwurf eingeschleuste Zwangsstrukturierung der Behandlungszugänge für Psychotherapiepatienten erhöht aber absehbar den Bedarf an Ärzten und Psychotherapeuten bei gleichzeitiger Verschlechterung der Versorgung. Da Psychotherapeuten, wie in mehreren Versorgungsstudien (u.a. TK-Studie, Albani-Erhebung, KBV-Studie) nachgewiesen, gut diagnostizieren und indizieren und dann genau im notwendigen Maß behandeln, käme es bestenfalls zu einer zusätzlichen überflüssigen Bindung von Behandlungskräften durch die vorgeschaltete Steuerungsebene. Für die Patienten aber käme es zu einem höchst belastenden überflüssigen Hürdenlauf zur Psychotherapie. Die schwer Betroffenen wären hiervon am ehesten abgeschreckt und würden am stärksten belastet.

Ein Nebeneffekt: Da vermutlich auch Psychiater als Ausführende dieser vorgeschalteten Instanz angesprochen würden, würden deren ohnehin viel zu geringe Behandlungskapazitäten damit noch zusätzlich gebunden.

Schlimmstenfalls aber – und das muss leider als Intention der ganzen Regelung angesehen werden – kommt es dazu, dass Psychotherapeuten unter Druck gesetzt werden, die Behandlungen zu verkürzen, um in immer kürzeren Intervallen immer mehr Fälle durchzuschleusen. Das würde das Absterben der nachweisbar wirksamen Psychotherapie bedeuten, wie wir sie derzeit als medizinisch notwendige Krankenbehandlung in Deutschland kennen und schätzen. Diese Katastrophe gilt es zu verhindern.

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