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„Zuckerbrot und Peitsche“ ist der falsche Weg

Freie Allianz der Länder-KVen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Es fehlt das große Ganze

Martin Degenhardt, Geschäftsführer Freie Allianz der Länder-KVen (FALK)

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) vorgelegt. Auch wenn einzelne Details des Gesetzes durchaus begrüßenswert sind, ist der Grundtenor doch erschreckend. Das Gesetz atmet den Geist des GKV-Spitzenverbands: mehr Daumenschrauben und immer engere Regulierung. Die Dramatik des sich anbahnenden Ärztemangels ist scheinbar immer noch nicht in der Bundespolitik angekommen.

Das zentrale Ziel der deutschen Gesundheitspolitik muss es sein, ausreichend Nachwuchs für die medizinischen Berufe zu finden. Für Ärzte und Psychotherapeuten als freie Berufe geht das nur über eine Steigerung der Attraktivität des Berufs. Freie Berufe werden nicht durch eine Politik von „Zuckerbrot und Peitsche“ und einen immer größeren Regulierungsdrang attraktiver, sondern durch klare Anreize und mehr Freiheit zur Gestaltung des Berufs. Auch Jens Spahn setzt wie seine Vorgänger auf eine immer stärkere Regulierung mit planwirtschaftlichen Komponenten. Der einzige Unterschied zu seinen Vorgängern ist: Die leere Drohung mit einer Übernahme der Versorgung durch heute schon überforderte Krankenhäuser findet nicht mehr statt. Stattdessen gibt es ein bisschen Geld für die Vertragsärzteschaft.

Finanzrahmen völlig unzureichend

Die Regelungen zur Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit werden ohne Effekt sein, da fast die Gesamtheit der Praxen im Land mehr als 25-Stunden Sprechstunde anbieten. Die durch die Überprüfung einhergehende Bürokratie überlagert daher leider die durchaus vorhandenen Ansätze zur adäquaten Vergütung der ärztlichen Arbeit. Zu begrüßen ist grundsätzlich, dass mehr Leistung zur Versorgung und die sprechende Medizin höher vergütet werden sollen - auch wenn die bürokratische Ausgestaltung die Wirkungen dieser Maßnahme bedroht.

Unklar bleibt allerdings, wie die vielen im Gesetz adressierten Vorschläge mit den zur Verfügung gestellten Mitteln von 500 bis 600 Millionen Euro in Einklang zu bringen sind. Diese Summe reicht gerade einmal für die bessere Vergütung des Erstkontakts. Wenn alle anderen Ideen dann über eine Umverteilung finanziert werden müssen, wie dies die GKV schon fordert, dann verpuffen diese Maßnahmen vollständig und führen nur zu mehr Ärger bei den Hauptlastträgern der Versorgung. Der Einstieg in die Entbudgetierung ist also zu begrüßen, der anvisierte Bürokratie- und Finanzrahmen dafür jedoch völlig unzureichend.

Zusammenlegung der Notfallnummern 112 und 116/117 ist fatal

Insbesondere ist im Bereich der Terminvermittlung zu begrüßen, dass nicht mehr nur die Telefonvermittlung über Terminservicestellen gestärkt wird, sondern endlich anerkannt wird, was die Ärzte in diesem Bereich bisher schon leisten, wenn es denn medizinisch erforderlich ist. Fatal hingegen ist, dass die Bundesregierung scheinbar weiterhin an einer Zusammenlegung der Notfallnummer 112 und der Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst festhält. Dies birgt die Gefahr, dass echte Notfälle durch Anrufer ohne lebensbedrohliche Erkrankungen in der Warteschleife hängen bleiben. Dieser Zusammenschluss ist unnötig und potentiell gefährlich und sollte daher fallengelassen werden, wie dies auch der Sachverständigenrat empfohlen hat.

Bei vielen anderen Punkten hat man das Problem erkannt, die Lösungen bedürfen aber noch einer intensiven Diskussion: Wir haben in den meisten Bundesländern zu wenig Kinderärzte, und unter anderem zu wenig Psychiater und Rheumatologen. Eine vollständige Aufhebung der Zulassungssperren bedeutet aber, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Die Versorgung in diesen Fachgruppen in den wenigen gut versorgten Metropolen wird sich mit dieser Regelung weiter verbessern, zu Lasten der Versorgung in strukturschwachen Regionen – denn es wird nicht genügend Ärzte geben, um die Versorgung in allen Regionen Deutschlands zeitnah zu verbessern. An diesem Mangel wird auch die Aufhebung von Zulassungssperren nichts ändern. Auch die Neuerungen in der Bedarfsplanung wirken unausgegoren. Jedenfalls ist fraglich, wie die Mitsprache der Länder hierbei zu besseren Ergebnissen führen soll – die Krankenhausplanung kann jedenfalls keine Empfehlung für das planerische Wirken der Länder abgeben.

Auch bei den medizinischen Versorgungszentren (MVZ) scheinen die entscheidenden Probleme in der Politik angekommen zu sein. Die bisher vorgeschlagenen Lösungen reichen aber bei weitem nicht aus, um die räumliche und organisatorische Konzentration der Versorgung zu verhindern. Es ist zu begrüßen, dass die Möglichkeiten der Nachbesetzung einer Angestellten-Arztstelle auf das sachgerechte Maß beschränkt werden sollen und Zulassungsausschüsse mehr Rechte beim Umgang mit MVZ bekommen. Insgesamt sind die getroffenen Regelungen jedoch ungenügend, um dauerhaft zu große MVZ-Strukturen zu verhindern.

Die Erhöhung des Strukturfonds und die Erleichterung bei der Errichtung von KV-Eigeneinrichtungen sind zu begrüßen, allerdings ist insgesamt der Grad der Deregulierung der KVen in diesem Bereich und auch insbesondere im Vertragswesen zu gering. Auch aufgrund der verschärften Aufsicht fehlt den KVen weiterhin die nötige Bewegungsfreiheit, um die geforderte Kreativität bei der Sicherstellung der Versorgung entfalten zu können. Schließlich unterstützt die Ärzteschaft die Einführung einer einheitlichen Patientenakte – es ist absolut notwendig, dass eindeutig geregelt wird, dass jeglicher Zugriff von Krankenkassenmitarbeitern auf Patientendaten ausgeschlossen wird. Sensible Patientendaten dürfen nicht in unbefugte Hände gelangen.

Fazit

Während der Grundtenor des Gesetzes und die immer stärkere Regulierung klar abzulehnen sind, sind viele Einzelmaßnahmen dem Grunde nach zu befürworten. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass diese Einzelmaßnahmen den gewünschten Erfolg bringen werden. Das große Ganze hat der Gesetzgeber mal wieder nicht im Blick. Deswegen müssen dringend konkrete und praktikable Änderungen vorgenommen werden, um dem Ziel einer besseren Versorgung der Patienten näherzukommen.

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