Die 19. Legislaturperiode ist auf der Zielgeraden. Sie wäre gesundheitspolitisch auch ohne SARS-CoV-2-Pandemie ereignisreich und dynamisch gewesen. Mit der Corona-Krise wurde dann eine zweite Phase eingeläutet, die – gesundheitspolitisch betrachtet – ein grandioser Stresstest ist, der immer noch andauert. Auch das Zusammenspiel der Akteure war und ist betroffen. Grund genug, einen Rückblick auf die ordnungspolitischen Weichenstellungen zu werfen und die Ausgangslage für Gesundheitspolitik im Wahljahr 2021 zu skizzieren: Welche Rahmenbedingungen und welche Optionen stellen sich im Politikfeld Gesundheit ab 2021 ff.?
Die Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung (KKWerbeV) scheitert an den falschen Interessen. Das BMG wird den im Dezember vorgelegten Entwurf aus Angst vor dem Bundesrat und den mächtigen Sportverbänden liegenlassen. Dabei hätte es genügend gute Gründe für eine scharfe Kritik gegeben. Jetzt wird das Vorhaben aber ausgerechnet wegen der einzigen vernünftigen Neuregelung ausgesetzt: Die Krankenkassen sollen weiterhin den Spitzen- und Profisport mit Geldern für Trikot- und Bandenwerbung unterstützen. Dabei machen sich die Länder bei der Förderung des Breitensports einen schlanken Fuß. Der Vorgang zeigt – in a nutshell –, was der Wettbewerb der Kassen für die Gesundheitspolitik noch bedeutet.
„Gesundheitsregionen – Aufbruch für mehr Verlässlichkeit, Kooperation und regionale Verankerung in unserer Gesundheitsversorgung“ heißt ein Antrag der Grünen-Fraktion vom August 2020. Er findet sich inhaltlich auch im Grundsatzprogramm der Partei wieder. Eine gut abgestimmte integrierte Versorgung muss zur Regel werden – ist das Ziel. Wie das erreicht werden könnte, hat Dr. h.c. Helmut Hildebrandt mit 18 weiteren Autoren in dem Aufsatz „Integrierte Versorgung als nachhaltige Regelversorgung auf regionaler Ebene“ ausgearbeitet. In einer ersten Analyse hat Dr. Robert Paquet den Inhalt bewertet, Hildebrandt hat darauf reagiert . In dieser Analyse antwortet wiederum Paquet, der die Grünen auffordert, „noch einmal über den politischen Preis dieser Wahl und die inneren Widersprüche des Konzepts nachzudenken. Die anderen Parteien sollten jedenfalls die hier aufgeworfenen Fragen ernst nehmen und nach besseren Lösungen suchen.“ Wir laden gern weitere Autoren ein, sich an diesem Diskurs über die anzustrebende Struktur des Gesundheitswesens auf unserer Plattform zu beteiligen.
MVZ stehen im ambulanten Bereich – immer noch neuartig – als institutionelle Leistungserbringer der Tradition der personellen Leistungserbringer gegenüber. Das macht sie zur Projektionsfläche für viele Hoffnungen (z.B. auf mehr integrierte Versorgung oder eine Verbesserung der Angebote im ländlichen Raum), aber auch für Befürchtungen (z.B. im Hinblick auf einen Vertrauensverlust im Arzt-Patient-Verhältnis oder eine „Industrialisierung“ der Versorgung). Auch das Kassenarztrecht und die Bedarfsplanung „fremdeln“ noch mit dieser neuen Form der Versorgungsorganisation. Einige Hinweise zum Entwicklungsbedarf gibt das vom BMG beauftragte Rechtsgutachten, über das im ersten Teil der Analyse berichtet wurde. Im zweiten Teil geht es nun um die problematischen Seiten, die im Auge behalten werden müssen. Berichtet wird über die beiden Gutachten im Auftrag der KZBV (II. und III.) sowie über die Umfrage des BBMV. Am Ende gibt es einen Ausblick zur weiteren Diskussion (V.).
Seit mehr als 15 Jahren gibt es Medizinische Versorgungzentren (MVZ). Diese neue Organisationsform der Versorgung ist ungemein erfolgreich, obwohl der Gesetzgeber immer wieder an den Gründungs-Bedingungen geschraubt hat. Von Beginn an gab es Widerstände der ärztlichen Traditionalisten, die am Idealbild der inhabergeführten Einzelpraxis festhalten. Inzwischen gibt es eine Trägervielfalt bei den MVZ, darunter auch Kapitalgesellschaften und Finanzinvestoren. Das alarmiert die Kritiker des Modells erneut. Sie warnen nicht nur allgemein vor einer fortschreitenden „Ökonomisierung“ des Gesundheitswesens[1], sondern befürchten die direkte Einflussnahme der Eigentümer auf die Versorgungsentscheidungen der MVZ-Ärzte. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein ökonomisches und rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das im Ergebnis keinen grundsätzlichen regulatorischen Handlungsbedarf aufzeigt (I.). Eine empirische Studie (verbunden mit einem Rechtsgutachten) im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zeichnet dagegen eine brisante Gefährdungslage (II. und III.). Eine Umfrage des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) wiederum will zeigen, dass Ärzte, Mitarbeiter und Patienten der MVZs sehr zufrieden sind (IV.). Was von den Gutachten zu halten ist, steht im folgenden Bericht, der in zwei Teilen veröffentlicht wird. Der erste Teil beschäftigt sich mit dem BMG-Gutachten.
Seit Jahrzehnten ist die intersektorale bzw. integrierte Versorgung (IV) Thema von Koalitionsverträgen und gesundheitspolitischen Sonntagsreden. Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind jedoch noch lange nicht so förderlich, wie man danach meinen sollte. Das liegt auch daran, dass die Regeln von Politikern und den Akteuren der Selbstverwaltung gemacht werden. Praktiker der Versorgung haben in dieser Diskussion dagegen meistens keine Stimme. Diesem Mangel will das Buch von Ursula Hahn/Clarissa Kurscheid (Hrsg.): „Intersektorale Versorgung – Best Practices – erfolgreiche Versorgungslösungen mit Zukunftspotenzial“ entgegenwirken.
Helmut Hildebrandt, Vorstandsvorsitzender der OptiMedis AG, hat zusammen mit 18 Koautoren einen Vorschlag für die Neuorientierung des deutschen Gesundheitssystems vorgelegt: „Integrierte Versorgung als nachhaltige Regelversorgung auf regionaler Ebene“[1]. Im ersten Teil wird vor allem eine Kritik geliefert: Seit 20 Jahren habe die Einführung von (wettbewerblichen) Selektivverträgen die Idee der Integrierten Versorgung (IV) nicht wesentlich vorangebracht. Im zweiten Teil wird aus einem Perspektivwechsel auf die regionale Ebene der Vorschlag für einen neuen Anlauf unternommen. Die Autoren sind sich der Herausforderung bewusst: Ihr Ansatz würde „das Gesundheitswesen in Deutschland gravierend verändern“ (Langfassung, LF, Einleitung).
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat am 13. August die Ergebnisse ihrer Kommission „Zukunft der Sozialversicherungen: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen“ vorgestellt[1]. Ereignis und Botschaft fielen weitgehend dem Sommerloch zum Opfer. Den Rest haben die dominierenden Nachrichten zur Corona-Pandemie überdeckt. Was noch „rüberkam“, war die (wenig überraschende) zentrale Forderung, das Renteneintrittsalter mit der steigenden Lebenserwartung weiter zu erhöhen (was sich auch auf Kranken- und Pflegeversicherung positiv auswirken würde). Aber auch für die anderen Sozialversicherungszweige gab es bemerkenswerte Vorschläge. Der folgende Beitrag konzentriert sich auf die Kranken- und Pflegeversicherung.
Es ist zwar noch nicht vom BMG offiziell veröffentlicht. Aber das Ende 2019 beim IGES-Institut bestellte „ökonomische Gutachten zum Apothekenmarkt“ ist inzwischen bekannt geworden. Eine detaillierte Auftragsbeschreibung liegt nicht vor[1]. Ziel des BMG war jedoch, eine empirische Argumentationshilfe für den Weg des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) zur „Gleichpreisigkeit“ der Rx-Arzneimittel zu bekommen. Die im Gutachten „Analyse der Auswirkungen einer veränderten Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf den Apothekenmarkt“ basiert auf einer Beschreibung der gegenwärtigen Situation. Sie ist das „Referenz-Szenario“ für Modellrechnungen bei „partieller Aufgabe der Preisbindung nur für ausländische Versandapotheken“ und einem Boni-Verbot in der GKV-Versorgung nach den Vorgaben des VOASG .
In der vergangenen Woche hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen gesundheitspolitischen Antrag in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 19/21881). Die Überschrift benennt das Ziel: „Gesundheitsregionen: Aufbruch für mehr Verlässlichkeit, Kooperation und regionale Verankerung in unserer Gesundheitsversorgung“. Die Krankenkassen sollen danach motiviert werden, „Gesundheitsregionenverträge“ für eine „populationsorientierte Versorgung“ abzuschließen. Dafür sollen sie mit Sonderzahlungen aus dem Gesundheitsfonds belohnt werden.
Am 31. August 1990 wurde der „Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag“ unterzeichnet. 30 Jahre später zeigt sich, dass das untergegangene Gesundheitssystem der DDR einige Elemente enthielt, die man heute der „integrierten Versorgung“ zurechnen würde[1]. Die Abwicklung der Polikliniken, der Dispensaires und des Betriebsgesundheitswesens schien damals selbstverständlich; unter dem dominierenden Eindruck der materiellen Mängel dieser Einrichtungen wurde ihr strukturelles Potential meist nicht mehr erkannt. Die ideologische und ökonomische Übermacht des „Westens“ führte bis auf wenige Ausnahmen (in Brandenburg für die Polikliniken) zur fast restlosen Beseitigung dieser Strukturen. Bei einigen jedoch wurde sehr viel später der Grundgedanke (wieder) aufgegriffen, und entsprechende Strukturen wurden neu entwickelt. Das gilt z.B. für die medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die „strukturierten Behandlungsprogramme“ und das Konzept der Gemeindeschwester .
Mit dem am 29. Juli vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: Die Einführung einer „Digitalen Rentenübersicht“ (dort genannt „säulenübergreifende Renteninformation“, S. 93) und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (S. 51). Außerdem geht es um ein transparentes Verfahren bei der Zulassung und Vergütung von Rehabilitationseinrichtungen für die gesetzliche Rentenversicherung. Die Regelungen zu den Sozialwahlen geben Anlass, erneut über den Sinn der Selbstverwaltung nachzudenken: Der Staat bestimmt immer genauer das Leistungs- und Beitragsrecht. Die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung schrumpfen mehr und mehr zusammen. Gleichzeitig soll jetzt das Verfahren der Sozialwahl weiter demokratisiert und „modernisiert“ werden. Lohnt sich das überhaupt? Die Antwort ist nicht einfach.