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Alle Artikel von Dr. Robert Paquet

Politische Analysen: Organspende – „Widerspruchslösung“ läuft ins Leere

Die Politik kämpft um mehr Spenderorgane und verspricht sich davon eine starke Hebelwirkung. Der Gesetzentwurf zur sog. „Widerspruchslösung“ will außerdem die bremsende Angehörigenentscheidung gegen eine Organentnahme zurückdrängen. Eine genauere Betrachtung des Spenderpotenzials zeigt jedoch, dass die Zahl der Organspender maximal um die Hälfte gesteigert werden kann. Die Möglichkeiten dazu liegen fast ausschließlich in der Betriebsorganisation der Kliniken mit Neurochirurgie. Das jüngst verabschiedete Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes setzt hier an der richtigen Stelle an. Die „Widerspruchslösung“ wird dagegen trotz ihres massiven Grundrechtseingriffs ihr Ziel verfehlen. Die Angehörigenentscheidung wird zwangsläufig die Regel bleiben. Gesetzliche Instrumente tragen sicher zur Bewusstseinsbildung bei: Ob ihre Mechanismen aber in die erwünschte Richtung wirken oder das Gegenteil provozieren, ist keineswegs ausgemacht.

Dr. Robert Paquet


Politische Analysen: Diskussion über GKV-FKG: Schnappatmung statt Argumente

Der aktuelle Umgang mit dem Faire-Kassenwahl-Gesetz (FKG) zeigt, wie schnell in der gesundheitspolitischen Diskussion vergessen wird. Das gilt für die Gegner und die Befürworter des Gesetzes gleichermaßen. Sie verbeißen sich in der Öffentlichkeit fast ausschließlich an den organisationsrechtlichen Änderungen des FKG. Dabei spielen z.B. die zahlreichen Publikationen zur Konzeption des Wettbewerbs[1] in der GKV überhaupt keine Rolle mehr.

Dr. Robert Paquet

Politische Analysen: Weit weg von Lahnstein

„Mit der Umsetzung der Lahnsteiner Beschlüsse durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 wurde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundlegend modernisiert.“ Das ist der erste Satz im Vorblatt des Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs und des Organisationsrechts der Krankenkassen“. An dieses heroische Datum möchte Jens Spahn mit seinem Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG)  jetzt anknüpfen. Von Lahnstein ist der Minister in Berlin jedoch nicht nur 600 Autokilometer weit entfernt. Im politischen Sinne trennen ihn davon Probleme, die weit schwieriger zu überwinden sein dürften. Denn damals ist dem ebenfalls (mit 43 Jahren) relativ jungen Gesundheitsminister Seehofer – auch gerade mal ein Jahr im Amt – ein kleines Wunder gelungen: Er hat zusammen mit dem widerstrebenden Koalitionspartner FDP und dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD, Rudolf Dreßler, in wenigen Tagen ein Reformpaket geschnürt, das zustimmungsfähig im Bundesrat war. Spahn dagegen hat bisher weder seinen Koalitionspartner noch die Länder mit im Boot.

Dr. Robert Paquet

Politische Analysen: Gesundheitspolitik der AfD – zusammengesuchtes Allerlei

Die AfD im Deutschen Bundestag wirkt seit über einem Jahr auch im Gesundheitsausschuss mit. Dabei stellt sich die Frage: Gibt es eine Gesundheitspolitik der AfD? - Ihre entsprechenden Aktivitäten in Plenum und Ausschuss waren bisher unspektakulär und weitgehend „angepasst“. Das ist vielleicht das Überraschendste. Offenbar hat die Partei ihr gesundheitspolitisches Kernthema noch nicht gefunden und es fehlt ihr ein konsistenter Rahmen für das Themenfeld. Ihre Positionen wirken wie herausgepickt aus den Programmen anderer Parteien. Für die politikwissenschaftliche Analyse ist allerdings bemerkenswert, dass sich die Ausschussmitglieder ernsthaft um parlamentarische Professionalisierung bemühen.

Dr. Robert Paquet


Politische Analysen: Gesundheitspolitik auf dem Weg in die „höfische Gesellschaft“?

Ein gutes Jahr nach der Regierungsbildung zeichnet sich in der Gesundheitspolitik ein neues Muster ab. Minister Spahn regiert mit sehr persönlichen Akzenten und zieht alle Handlungsfäden an sich. Das verändert auch das Verhalten der Akteure in der Selbstverwaltung und der Lobbyszene. Nur noch das Zentralgestirn ist entscheidend. Von seinen Strahlen hängen Wohl und Wehe ab. In diesem Politikfeld zeigt sich eine Tendenz zur „höfischen Gesellschaft“[1].

Dr. Robert Paquet


Politische Analysen: Omnibus TSVG – wer sitzt drin und wohin geht die Reise?

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geht in die heiße Phase: Am 13. Februar 2019 führt der Gesundheitsausschuss des Bundestags die bereits zweite öffentliche Anhörung durch. Die Aufregung in der (Fach-) Öffentlichkeit – etwa um Mindestsprechstunden – sollte dabei nicht den Blick verstellen, dass das Gesetzeswerk eben nicht „nur“ Fragen des „Terminservice“ anpackt, sondern auch etliche weitere versorgungsrelevante Aspekte – und das nicht nur im Kleingedruckten. Angesichts eines emsig neue Initiativen vorbringenden Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat sich das TSVG längst zu dem Versorgungsgesetz dieser Legislaturperiode (so der Minister selbst) gemausert.

Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg, Dr. Robert Paquet


Politische Analysen: Die GRÜNEN vergleichen GKV und PKV

‚Auch die besten PKV-Tarife können der GKV das Wasser nicht reichen.‘ Das war als frohe Botschaft für den Jahreswechsel gedacht. In einer Studie wurden PKV und GKV nach über 100 „Mindestkriterien“ verglichen, die formal dem GKV-Leistungskatalog nachgebildet wurden. Dabei wird nicht nur suggeriert, alle diese Kriterien seien lebensnotwendig, sondern von der Soziotherapie bis hin zur stationären Versorgung gehen alle Leistungsbereiche ungewichtet mit dem gleichen Punktwert in die Bewertung ein. Bei diesem Hase-und-Igel-Spiel konnte die PKV nur verlieren. Das Fazit der GRÜNEN fällt jedoch bemerkenswert milde aus: Angepeilt wird ein evolutionäres Reformprogramm für die PKV.

Dr. Robert Paquet


Politische Analysen: MVZs vor dem Roll-Back?

Finanzinvestoren steigen in die Trägerschaft von MVZs ein und bilden Ketten. Besonders die Zahnärzte sind seit der Möglichkeit von fachgruppengleichen MVZ-Gründungen betroffen und reagieren alarmiert. Der Stand der Dinge wird beschrieben. Die daran anschließenden Befürchtungen dargestellt. Kritisch reflektiert werden die diskutierten Problemlösungen. Die Bundesregierung reagiert ungnädig auf entsprechende Fragen, stellt sich unwissend und will über Konsequenzen eigentlich (noch) gar nicht reden. Ob man was und wie viel tun muss, ist zur Zeit in jeder Hinsicht unklar.

Dr. Robert Paquet


Politische Analysen: Fördern und Fordern: Was bringt das TSVG für die ambulante Versorgung?

Seit dem 23. Juli liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) vor. Das TSVG bildet zusammen mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) das aktuelle gesetzgeberische BMG-Dreigestirn, das die großen Linien des Koalitionsvertrages umsetzen soll. Minister Jens Spahn hat die wesentliche Rationale des TSVG eindeutig umrissen: „Wir werden mit einem Bündel an Maßnahmen auf die zu langen Wartezeiten für GKV-Patienten reagieren“ (Spahn 2018a). Und: „Ich bin der festen Überzeugung, zufriedene Patienten bekomme ich nur mit zufriedenen Ärzten“ (Spahn 2018b). Der 144-seitige Referentenentwurf selbst ist das Paradebeispiel eines Omnibus-Gesetzes: Er greift Themen der ambulanten Versorgung auf, erweitert im gleichen Atemzug aber auch den GKV-Leistungskatalog, trifft Regelungen für das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht, etc. Was aber bringt das TSVG konkret für die ambulante Versorgung, welche Linien verfolgt es – und wo sind noch offene Punkte für den Kabinettsentwurf?

Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg, Dr. Robert Paquet


Politische Analysen: Stärkung des Pflegepersonals belastet Pflegebedürftige

Die Maßnahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) müssen zum größten Teil von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Angesichts einer auch ansonsten wenig überzeugenden Finanzierungspolitik für die Soziale Pflegeversicherung wird das viele Betroffene überfordern. Die Koalition hat darauf bisher keine Antwort. Mit dem Konzept des „Sockel-Spitze-Tauschs“ gibt es jedoch eine kreative Lösung, mit der vor allem die GRÜNEN, inzwischen aber auch SPD-Politiker liebäugeln. Aber auch die Fixierung des „Eigenanteils“ und die Übertragung der „Mehrkosten“ auf die Pflegeversicherung haben einen Preis. Es geht nicht nur um höhere Beitragssätze, sondern auch um Fehlanreize und neue Regulierungsmechanismen.

Dr. Robert Paquet

Politische Analysen: RSA Regionalgutachten 2018 – Gefangen in der eingespielten Logik

Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des RSA hat nach dem Sondergutachten zur Evaluation im Juni 2018 auch das Gutachten zu den regionalen Verteilungswirkungen des RSA vorgelegt. Geklärt werden sollten die Unter- und Überdeckungen auf regionaler Ebene, die auch beim aktuellen Morbi-RSA verbleiben. Für sie sollte der Beirat ggf. eine Ergänzung des Ausgleichsverfahrens entwickeln. Um es kurz zu machen: Der Beirat sieht Handlungsbedarf und tastet sich mit seinem eingeübten Zahlenspiel zu einer recht komplexen Lösung voran. Der folgende Beitrag versucht, diesen Argumentationsgang nachzuvollziehen. Auch wenn man sich der Logik des Gutachtens schwer entziehen kann, wächst bei der Lektüre der Verdacht auf einen Zirkelschluss.

Dr. Robert Paquet

Politische Analysen: Ratlos mit drei Gutachten –

Anlass der nunmehr veröffentlichten Rechtsgutachten ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. November 2015 über die verfassungsrechtliche Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Erlass von Richtlinien und anderen verbindlichen Entscheidungen für die Versorgung in der GKV. Dabei spielt der konkrete Gegenstand der damaligen Entscheidung für die heutige Diskussion keine Rolle. Das obiter dictum des Gerichts hat der Auseinandersetzung über die Legitimation des G-BA jedoch eine neue Richtung gegeben: Das BVerfG weist nämlich pauschale und allgemeine Zweifel an der demokratischen Legitimation des G-BA zurück und postuliert, es bedürfe „ konkreter Ausführungen nicht nur zum Einzelfall, sondern auch zur Ausgestaltung der in Rede stehenden Befugnis, zum Gehalt der Richtlinie und zur Reichweite der Regelung auf an ihrer Entstehung Beteiligte oder auch unbeteiligte Dritte. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss für eine Richtlinie hinreichende Legitimation besitzt, wenn sie zum Beispiel nur an der Regelsetzung Beteiligte mit geringer Intensität trifft, während sie für eine andere seiner Normen fehlen kann, wenn sie zum Beispiel mit hoher Intensität Angelegenheiten Dritter regelt, die an deren Entstehung nicht mitwirken konnten. Maßgeblich ist hierfür insbesondere, inwieweit der Ausschuss für seine zu treffenden Entscheidungen gesetzlich angeleitet ist .“

Dr. Robert Paquet