Management / Trends: Krankengeld im Risikostrukturausgleich (RSA)
Wer geglaubt hätte, die Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) zwischen den Krankenkassen wäre mit dem jüngst verabschiedeten GKV-Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) erst einmal zu einem Schlusspunkt gekommen, hat sich in jedem Fall getäuscht. Schon im FKG selbst wird der Beirat beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beauftragt, im Jahre 2023 erstens die Konstruktion und Wirksamkeit der sog. Manipulationsbremse zu überprüfen und zweitens die Umsetzung der Regionalkomponente zu evaluieren (§ 266 Abs. 10 SGB V). Aber nicht nur das. Schon seit längerer Zeit werden zwei aus der RSA-Reform des FKG abgetrennte Probleme bearbeitet, für die das damals noch als Bundesversicherungsamt (BVA) firmierende BAS zwei inzwischen vorliegende Gutachten vergeben hat. Es geht um die Form der Einbeziehung des Krankengeldes in den RSA und den Umgang mit den Zuweisungen für die Auslandsversicherten. Hier soll zunächst das Krankengeld-Gutachten (IGES 2019) betrachtet werden[1].
Dr. Robert Paquet