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Ein Wums für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Dr. Matthias Gruhl, Arzt für öffentliches Gesundheitswesen, Staatsrat a.D.

Das in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland größte Förderprogramm für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) hat die Vorsitzende des Berufsverbandes der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, Ute Teichert, zurecht als historische Sternstunde für dieses Stiefkind des deutschen Gesundheitswesens bezeichnen. Der gemeinsame Beschluss der Gesundheitsminister-Konferenz (GMK) zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister und den Kommunalen Spitzenverbänden vom 4. September leitet vier Milliarden Bundesgeld in den meist kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst.

Allein die schiere Dimension der geplanten Personalaufstockung von bisher 17.000 Stellen auf 22.000 Stellen ist beachtlich. Damit aber nicht genug: Zugesagt werden ebenfalls strukturelle Maßnahmen im IT-Bereich, in der Modernisierung der Gesundheitseinrichtungen an See- und Flughäfen, eine Ausbildungsförderung für die Berufe im Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie eine verbesserte Bezahlung für das ärztliche Personal. Summa summarum: vier Milliarden Euro – wie bereits im Konjunkturpaket vom 3. Juni angekündigt. Und dies alles zeitgerecht glattgezogen vor der schon vor Wochen terminierten Video-Konferenz der Bundeskanzlerin am 9. September, auf der noch einmal von höchster Stelle eine Würdigung für die Leistung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ausgesprochen wurde. Chapeau!

 

Sehr vieles richtig gemacht

Die Verhandlungen zum Pakt liefen bis auf die Frage der Rückvergütung über Umsatzsteueranteile recht konsensual, zumal ja von den Ländern und Kommunen nicht mehr abverlangt wurde, als fremdes Geld zu verteilen und dafür Sorge zu tragen haben, dass es auch ausgegeben wird. Natürlich gibt es noch offene Punkte: Zugesagte Stellen sind noch nicht das gleiche wie vorhandenes Personal, Prüfaufträge keine Sicherheit und Klärungsabsichten auch keine ausformulierten und getroffenen Beschlüsse. Aber bitte: Es ist sehr vieles richtig gemacht worden, insbesondere auch die Klarstellung, dass es nicht nur um die Stärkung des Infektionsschutzes in den Gesundheitsämtern geht, sondern um eine Verbesserung aller präventiver, hoheitlicher, sozialkompensatorischer und planerischer Aufgaben des ÖGD, wie schon in einem  kürzlich veröffentlichten Beitrag an gleicher Stelle (siehe auch Observer Gesundheit) gefordert. Auch der mehrfache Verweis auf den letztjährigen GMK-Beschluss zum Leitbild für den ÖGD weist auf die gesamte Breite und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes als Ziel hin.

Gemeinsame Klammer fehlt

Aber trotz und neben allen frischen Geldes wird ein anderes Faktum über das Gelingen des Gesamtprojektes entscheiden: Zwingend benötigt werden eine gemeinsame Klammer, eine starke Stimme und kontinuierlich zu entwickelnde fachliche Grundlagen, damit wir statt 375 vereinzelter Gesundheitsämter ein gemeinsames Wirken für eine zukunftsfähige Bevölkerungsmedizin in Deutschland erhalten. Das vermag bei allem besten Willen und trotz großem Engagement der sehr kleine und finanziell schwache Berufsverband ebenso wenig leisten, wie die beiden Ausbildungsakademien in Düsseldorf und München. Nochmals: Es gibt in Deutschland nicht  d e n  ÖGD, sondern eine Vielzahl von Varianten, selbst gebastelter Standards und Einzelkämpfertum – und dies nur auf der untersten administrativen Ebene, den Kommunen.

Zwar greift der Pakt erste Punkte für eine Vereinheitlichung auf:

  • eine neue Transparenz der Personalausstattung durch regelmäßige Erhebungen
  • Vernetzung und Standardisierung durch IT Verfahren
  • Stärkung der Ausbildungskapazitäten
  • Einrichtung eines Expertenbeirats zur Klärung eines einheitlichen künftigen Krisenmanagements.

Alle diese Einzelpunkte sind wichtig, befreien aber den ÖGD in toto nicht aus seinem „klein – klein“ und verhindern nicht, dass das Förderprogramm bei der nächsten kommunalen Sparrunde wieder verpufft. Der ÖGD braucht ein einheitliches fachliches Fundament, eine wissenschaftlich anerkannte und verbindliche Grundlage für ein einheitliches, begründetes Handeln, auf die er sich jederzeit als Maßstab berufen kann, auch gegenüber den kommunalen Kämmereien.

Aber wer organisiert diesen Prozess, wer entwickelt solche Standards, wer spricht künftig für den ÖGD fachlich und im politischen Raum, wenn die Aufmerksamkeitskarawane des deutschen Gesundheitswesens sich wieder anderen Themen zuwendet? Der Berufsverband ist dazu so, wie er jetzt ausgestattet ist, nicht in der Lage, und ob es die Stiftungsprofessuren werden, ist im akademischen Konzert sehr unsicher. Wahrscheinlich bedarf es eines eigenen Gremiums, das wahrnehmbar die weitere Entwicklung des ÖGD mit einem klaren Mandat auf Bundesebene vertritt.

Starkes Mandat für den Expertenbeirat

Eines ist aber allen Beteiligten klar: Das RKI kann und wird diese Aufgabe nicht mit der gebotenen Akzeptanz übernehmen, dazu hat es zu viel Vertrauen in eine gute Governance in der Krise verloren. Auch ist der ÖGD viel breiter aufgestellt, als es das wahrnehmbare Portfolio des RKI abbilden könnte. Vielleicht bietet sich der angekündigte Expertenbeirat an, eine solche Stimme für den ÖGD zu entwickeln, wenn er auf Dauer angelegt wird und die organisatorische Potenz erhält. Es ist sehr wichtig, ihm ein solches starkes Mandat zuzusprechen. Nochmals – bei allem Respekt vor den jetzigen Beschlüssen: Ohne eine solche klare wahrnehmbare Vertretung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist der Pakt wahrscheinlich nur eine temporäre Verbesserung. Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen bedarf bekanntlich eines langen Atems und/oder einer Institution, die das Atmen übernimmt.

Bleibt die Frage, warum es einer Krise und eines Bundesministeriums bedurfte, um die strukturelle Wiederbelebung und Erneuerung des ÖGD voranzutreiben. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist bekanntlich Länder- beziehungsweise Kommunalangelegenheit. Diese haben zwar wohlklingende Entschließungen, aber keine flächendeckende Stärkung des ÖGD in den letzten Jahren zu Stande gebracht – sieht man von guten Ausnahmen in einigen Großstädten ab.

Neue Abhängigkeiten von der Bundesebene

Und dann noch die Frage: Wieso übernimmt es außerhalb jeglicher Zuständigkeit der Bund, mit eigenen Geld und strukturellen Vorgaben die Versäumnisse anderer Institutionen zu korrigieren?

Selbstverständlich liefert Corona dazu eine Rechtfertigung, aber gibt es dahinter noch ein taktisches Kalkül, in dem hier, wie auch mit dem Krankenhauszukunftsgesetz mit Geld den Ländern und Kommunen Zuständigkeiten „abgekauft“ werden, so dass der Föderalismus sich zurückzieht zugunsten eines stärkeren zentralstaatlichen Ansatzes? Zweifelsohne entstehen hier neue Abhängigkeiten von der Bundesebene. Es würde sehr wundern, wenn der Bund nur wegen eines Gutmenschentums so tief in seine Schatulle greift, ohne dahinter letztendlich eine strukturelle Entwicklung im genannten Sinne zu beabsichtigen. Eigentlich wäre es dann logisch und clever, wenn die geforderte „dauerhaft starke Stimme“ für den ÖGD auf Bundesebene organisiert würde.

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