In Deutschland besteht eine flächendeckend gute Versorgung mit medizinischen Leistungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und durch Krankenhäuser. Allerdings wird es schwieriger, überall – also auch im ländlichen Raum – eine angemessene Versorgung zu organisieren.
Das Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Gefahr! Knappe finanzielle und personelle Ressourcen auf der einen Seite stehen einem steigenden Versorgungsbedarf auf der anderen Seite gegenüber. Der rasante medizinische Fortschritt bringt viel Gutes, hat aber auch einen hohen Preis. Und die teure Gesetzgebung der vergangenen beiden Legislaturperioden macht es nicht einfacher.
Die Corona-Pandemie ist leider noch nicht überstanden, und dennoch wird an vielen Stellen der Republik schon über die Lehren aus der Pandemie diskutiert. Sicherlich ist in den letzten eineinhalb Jahren – und auch davor – nicht alles rund gelaufen. In der Krankenhausversorgung gibt es dennoch sehr positive Erfahrungen und Entwicklungen, die integraler Bestandteil zukünftiger Versorgungsstrukturen bzw. eines Leitbildes werden sollten.
Wir befinden uns im entscheidenden Jahrzehnt im Kampf gegen die Klimakrise. Sie bedroht unsere Lebensgrundlagen und auch unser Wirtschaftsmodell, das bislang nicht ohne fossile Energie auskam. Daher muss die Reaktion der Wirtschaft, der Gesellschaft, aber eben auch der Politik umso entschlossener ausfallen. Eine klimaneutrale Wirtschaft ist eine Jahrhundertaufgabe, die nur gelingen kann, wenn Wirtschaft und Politik an einem Strang ziehen.
Der Patient ist in Narkose, die Operation läuft. Ob sie erfolgreich war, wird eine Gewebeprobe zeigen. Sie muss zur Untersuchung vom Krankenhaus in ein Labor gebracht werden, das rund zehn Kilometer entfernt ist. Und das mitten im Berufsverkehr, die Straßen sind voll. Selbst mit Blaulicht kann das dauern. Die Operation und damit die Narkosezeit verlängern sich. Es sei denn, der Transport wird von einer Drohne übernommen. Sie überfliegt ganz einfach den Straßenverkehr und schafft es in deutlich kürzerer Zeit zum Labor. Je schneller die Probe untersucht werden kann, umso kürzer die Operation und umso besser für den Patienten.
Der Gesetzgeber fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seit fast zehn Jahren auf, die überholten Personalstandards in den psychiatrischen Kliniken zu überarbeiten und insbesondere die psychotherapeutische Versorgung in Psychiatrien zu stärken. Im Kern geht es dabei um mehr Zeit für die Patient*innen: mehr Zeit für Gespräche, mehr Zeit für den Aufbau von tragfähigen und vertrauensvollen Beziehungen, mehr Zeit für Kriseninterventionen. Dafür müsste die Dosis an Psychotherapie (§ 136c SGB V), die eine Patient*in stationär mindestens erhalten soll, erhöht werden. Der G-BA entschied jedoch am 16. September, es beim Überholten und Mangelhaften zu lassen. Damit ist eine seit langem überfällige Reform der Psychiatrie gescheitert.
Die Lage in der Physiotherapie ist seit langem angespannt: Überbordende Bürokratie und schlechte Vergütung erschweren die Arbeit der Physiotherapeuten. Auch beim Fachkräftemangel ist noch lange keine Besserung in Sicht. Das im Frühjahr 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte sich diesen Baustellen annehmen und den Weg für zahlreiche Verbesserungen für die Rahmenbedingungen der Physiotherapie ebnen.
Wie wichtig bestimmte Dinge und wie essenziell bestimmte Werte sind, wird in den Momenten besonders deutlich, in denen sie fehlen. Ein solcher Moment war, als das BMG jüngst sein eigens entwickeltes und zugesagtes Verfahren zur Festlegung des zusätzlichen Steuerzuschusses für die GKV kurzfristig kippte: eine absolute Niederlage der Politik in Bezug auf den Wert Verlässlichkeit. Zwar gibt es einen neuen Fahrplan, der jedoch schiebt die Entscheidung über die endgültige Höhe des Steuerzuschusses für 2022 vom Spätsommer weit in den Herbst und damit auch in die politisch unsichere Zeit unmittelbar nach der Bundestagswahl.
Die neue Richtlinie zur Versorgung schwer psychisch Kranker mit komplexem Behandlungsbedarf macht einen Unterschied zwischen Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten. Die Forderung des GKV-Spitzenverbandes, die Versorgung mit einer ärztlichen Diagnostik zu somatischen Fragen zu beginnen, fand Eingang in den vom G-BA zum Schluss einstimmig beschlossenen Kompromiss. Dies und weitere Vorschriften kommentiert Ulrike Böker aus Sicht des bvvp.
„Mit der jetzt geplanten ePA werden Gesundheitsdaten in Deutschland, zugespitzt formuliert, zu Tode geschützt, während zugleich viele Menschen hier ihre Daten im Rest der Welt ungeschützt zu Markte tragen.“ So die Aussage von Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin an der Frankfurter Goethe-Universität und Vorsitzender des SVR, in seinem Kommentar über die ePA im Observer Gesundheit am 20. Juli 2021 unter dem Titel „Gute Behandlung mit schlechten Daten?“ . Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kleber hält in seinem Kommentar dagegen: „Eine gut gemachte, datenschutzkonforme ePA hat gegenüber der Papierlösung erhebliche Vorteile“. Sie sei, wie Gerlach behauptet, kein „Datensieb mit mehr oder weniger großen Löchern, durch die viele lebenswichtige Informationen verloren gehen werden“. Das könne sie nicht sein, da jeder Arzt eigenen Dokumentationspflichten unterliege.
Spätestens seit der Corona-Pandemie ist den meisten Menschen klar, welche Bedeutung Arzneimittel für die Gesunderhaltung des Einzelnen und die Funktionsfähigkeit einer Volkswirtschaft insgesamt haben. Insbesondere Impfstoffe und COVID-19-Therapeutika für die vielen Erkrankten weisen uns den Weg aus der Krise und zurück in die Normalität.
Über die Corona-Strategie für Herbst und Winter wird politisch derzeit heftig gestritten. Im Fokus dabei ist neben dem Thema Erhöhung der Impfbereitschaft die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, über die der Bundestag am 7. September entscheiden kann. Ausgelöst wurde die Diskussion durch einen BMG-Bericht von Anfang August. Nach Ansicht des Ministeriums sind zur Eindämmung einer neuen großen Infektionswelle in den kommenden Monaten weitere Corona-Einschränkungen erforderlich. Mit Blick auf Herbst und Winter brauche es weiterhin Schutzmaßnahmen. Das Thema hat mittlerweile in einer Sondersitzung des Bundestags-Gesundheitsausschusses auf der Tagesordnung gestanden; die Ministerpräsidenten beraten am 10. August darüber, um eine einheitliche Linie zwischen Bund und Ländern zu präsentieren. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel, kann sich in seinen nachfolgenden Ausführungen „sehr gut vorstellen“, die pandemische Notlage im September auslaufen zu lassen.