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Kommentare

Erwin Rüddel MdB

„Spätestens ab Ende September müssen wir wieder weitestgehend zur Normalität zurückkehren“

Über die Corona-Strategie für Herbst und Winter wird politisch derzeit heftig gestritten. Im Fokus dabei ist neben dem Thema Erhöhung der Impfbereitschaft die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, über die der Bundestag am 7. September entscheiden kann. Ausgelöst wurde die Diskussion durch einen BMG-Bericht von Anfang August. Nach Ansicht des Ministeriums sind zur Eindämmung einer neuen großen Infektionswelle in den kommenden Monaten weitere Corona-Einschränkungen erforderlich. Mit Blick auf Herbst und Winter brauche es weiterhin Schutzmaßnahmen. Das Thema hat mittlerweile in einer Sondersitzung des Bundestags-Gesundheitsausschusses auf der Tagesordnung gestanden; die Ministerpräsidenten beraten am 10. August darüber, um eine einheitliche Linie zwischen Bund und Ländern zu präsentieren. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel, kann sich in seinen nachfolgenden Ausführungen „sehr gut vorstellen“, die pandemische Notlage im September auslaufen zu lassen.

Erwin Rüddel


Nicole Westig MdB

Gründliche Korrekturen der verunglückten Pflegereform erforderlich

Auf den letzten Metern der aktuellen Legislaturperiode setzt die Große Koalition noch über den Umweg des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes eine Pflegereform durch, die ihren Namen nicht wirklich verdient. Sie zeigt zumindest, wie die Pflegepolitik einer künftigen Bundesregierung nicht aussehen sollte. Gleichzeitig höhere Löhne für Pflegende und Entlastungen für Pflegebedürftige erreichen zu wollen, ohne eine solide Refinanzierung zu präsentieren, kann nicht funktionieren. Von daher wird eine pflegepolitische Aufgabe der nächsten Legislaturperiode sein, gründliche Korrekturen an dieser verunglückten Reform vorzunehmen und die Pflege in Deutschland wirklich auf sichere Füße zu stellen.

Nicole Westig

Susanne Ferschl MdB

„Solidarisch versichern“ lautet die Antwort!

Wohin es führt, wenn Finanzminister darüber entscheiden, welche gesundheitspolitischen Verbesserungen finanziert werden, offenbarte das Gerangel um die sogenannte „Pflegereform“ in der letzten Sitzungswoche dieser Wahlperiode. Sechs Milliarden Euro aus Steuern wollte der Gesundheitsminister, erhalten hat er eine. Wenn selbst Spahn schon sechs Milliarden Euro für nötig erachtet hat, dann kann man ermessen wie wenig Löcher mit der von Scholz bewilligten eine Milliarde Euro gestopft werden können. Gestrichen wurden alle echten Leistungsverbesserungen: die Dynamisierung der Leistungsbeträge und die Deckelung der Eigenanteile. Kürzung lautet die Devise, nicht etwa Richtungswechsel. Placebos statt Therapie. Nur um Besserverdienende zu schonen.

Susanne Ferschl

Stephan Pilsinger MdB

Den Herausforderungen der Zukunft besonders im Gesundheitswesen stellen

Die Corona-Pandemie hat aus meiner Sicht ganz klar gezeigt, wie leistungsfähig unser Gesundheitssystem ist. Auf der anderen Seite hat die Krise aber auch Schwächen im System offenbart, die auf weit zurückliegende politische Entscheidungen zurückgehen. Sowohl die unmittelbaren als auch die prospektiven Auswirkungen der Pandemie machen Reformen in bestimmten Bereichen daher unumgänglich. In den kommenden Jahren wird es Aufgabe der Politik sein, diesen Reformbedarf zu identifizieren und konkrete Verbesserungsmaßnahmen gesetzgeberisch umzusetzen.

Stephan Pilsinger MdB


Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach

Gute Behandlung mit schlechten Daten?

„Die ePA ist ein Angebot. Versicherte entscheiden selbst, ob und wie sie die ePA nutzen möchten. Die Patientinnen und Patienten bestimmen, ob und welche Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in der ePA gespeichert werden und auch, welche wieder gelöscht werden sollen. (…) Ab 2022 soll der Patient die Zugriffsfreigabe über seine App für jedes Dokument einzeln festlegen können, zum Beispiel für eine Untersuchung bei einem Facharzt.“[1]

Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach


Katrin Helling-Plahr MdB

Was in der kommenden Legislatur auf der Agenda stehen muss

Die vergangenen anderthalb Jahre haben uns als Gesellschaft unglaublich viel abverlangt und unser Gesundheitssystem auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. All den darin tätigen Menschen, die tagtäglich an vorderster Front gegen Covid-19 standen und stehen, gebührt unsere aufrichtigste Dankbarkeit.

Katrin Helling-Plahr


Kordula Schulz-Asche MdB (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Was ist in der nächsten Legislaturperiode pflegepolitisch zu tun?

Seit Jahren steigt durch den demografischen Wandel und den Babyboom der 1950er und 1960er Jahre die Zahl älterer Menschen und in dieser Folge auch die Zahl Pflegebedürftiger stetig an. Gleichzeitig gehen viele Pflegefachkräfte in den nächsten Jahren in Rente oder verlassen bereits in jungen Jahren den Beruf, da sich die Arbeitsbedingungen zunehmend verschärfen. Der bereits bestehende Wettbewerb aller Branchen der deutschen Wirtschaft um Fachkräfte wird sich in den nächsten Jahren immer weiter zuspitzen.

Kordula Schulz-Asche


Bärbel Bas MdB

Wo stehen wir in der Pflege – und was brauchen wir?

Wir wollen eine Gesellschaft des gegenseitigen Respekts. Unter dieser Überschrift steht unser Zukunftsprogramm. Gegenseitiger Respekt zeigt sich gerade auch am Umgang mit denen, die auf Hilfe angewiesen sind und gepflegt werden müssen.

Bärbel Bas MdB


Katrin Helling-Plahr MdB

Neuregelung der Sterbehilfe: Widerstände bei Schwarz und Grün brechen

Der 26. Februar 2020 wird in die deutsche Verfassungsrechtsgeschichte eingehen. An diesem Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem damaligen Vorsitzenden Andreas Voßkuhle ein historisches Urteil in Sachen Sterbehilfe gesprochen. Der vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2015 eingeführte Straftatbestand der „Geschäftsmäßigen Förderung zur Selbsttötung“ (§ 217 StGB) wurde uneingeschränkt für verfassungswidrig und nichtig erklärt. In der Urteilsbegründung ließen die Karlsruher Richter kein gutes Haar an der einstigen Strafnorm. Die Richter wiesen die anwesenden Abgeordneten der interfraktionellen Gruppe, die das Gesetz federführend zu verantworten hatten, eindrücklich in ihre Schranken, was im Rahmen des legislativen Ermessens erlaubt ist und was nicht.

Katrin Helling-Plahr


Dr. Manuela Rottmann MdB

Pandemie braucht Ordnung

Die Autoren des zwanzig Jahre alten Infektionsschutzgesetzes hatten keine Pandemie vor Augen. Die Regelungen waren dazu gedacht, lokale Masernausbrüche oder mal einen Salmonellenbefall zu bewältigen, nicht aber den Ausbruch eines gefährlichen, auch durch symptomlose Personen übertragbares Virus einzudämmen. Obwohl es eine Risikoanalyse für einen solchen Fall gab, wurde keine Schutzausrüstung eingelagert. Obwohl in der Fachliteratur schon Jahre vor der Pandemie darüber diskutiert wurde, dass etwa für den Zugang zu knappem Impfstoff eine gesetzliche Impfpriorisierung braucht, fehlten solche Regelungen bis Ende 2020.

Dr. Manuela Rottmann

Andreas Storm

DAK-Finanzstudie zeigt: Kassensturz und Reformen in der GKV notwendig

Die steigende Finanzlücke bis 2025 bedroht die Handlungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung. Unsere jüngst gemeinsam mit dem Berliner IGES Institut vorgelegte mittelfristige Finanzschätzung geht davon aus, dass die gesetzliche Krankenversicherung bereits im kommenden Jahr einen zusätzlichen Finanzbedarf von 15,6 Milliarden Euro haben wird. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, droht den Versicherten schon 2023 der historisch größte Beitragssprung. Die aktuelle IGES-Analyse untermauert die Notwendigkeit eines Kassensturzes nach der Bundestagswahl und dringender Strukturreformen. Wenn wir ein modernes, leistungsfähiges und innovatives Gesundheitswesen haben möchten, erfordert dies zusätzliche Finanzmittel. Die DAK-Gesundheit schlägt deshalb vor, versicherungsfremde Leistungen, die bislang nur anteilig steuerfinanziert sind, vom Gesetzgeber als solche festschreiben und dauerhaft stärker als bisher aus Bundesmitteln finanzieren zu lassen.

Andreas Storm

Prof. Dr. Christoph Benz

Neu aufgestellt – wo geht es für die Bundeszahnärztekammer hin?

Seit der Wahl auf der Bundesversammlung am 04. Juni 2021 steht ein neuer Geschäftsführender Vorstand an der Spitze der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Obwohl ich mich noch nicht so fühle, bin ich nun – als bisheriger Vizepräsident und neuer Präsident – der „alte Hase“ in diesem Gremium, das mit der Wahl von Dr. Romy Ermler zur Vizepräsidentin und Konstantin von Laffert zum Vizepräsidenten jünger und weiblicher geworden ist.

Prof. Dr. Christoph Benz