
Neuregelung der Sterbehilfe: Widerstände bei Schwarz und Grün brechen
Der 26. Februar 2020 wird in die deutsche Verfassungsrechtsgeschichte eingehen. An diesem Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem damaligen Vorsitzenden Andreas Voßkuhle ein historisches Urteil in Sachen Sterbehilfe gesprochen. Der vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2015 eingeführte Straftatbestand der „Geschäftsmäßigen Förderung zur Selbsttötung“ (§ 217 StGB) wurde uneingeschränkt für verfassungswidrig und nichtig erklärt. In der Urteilsbegründung ließen die Karlsruher Richter kein gutes Haar an der einstigen Strafnorm. Die Richter wiesen die anwesenden Abgeordneten der interfraktionellen Gruppe, die das Gesetz federführend zu verantworten hatten, eindrücklich in ihre Schranken, was im Rahmen des legislativen Ermessens erlaubt ist und was nicht.
Katrin Helling-Plahr











