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Kommentare

Prof. Dr. Andreas Lehr
Fina Geschonneck

Handlanger für den Notstandsstaat

Kurz vor der Bundestagswahl laufen CDU/CSU und SPD bei der Entscheidung über die Pflegereform sowie über das Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zur Höchstform auf. Durchpeitschen und beschließen, heißt die Devise. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag nehmen sich dabei auffallend zurück. Vielmehr erscheinen sie als Handlanger der Bundesregierung. Die politischen Regularien werden zwar eingehalten, aber das Ergebnis steht bereits im Vorfeld des Beschlusses im Bundestag fest – trotz Kritik und großer Vorbehalte seitens der Opposition und zahlreicher Akteure.

Prof. Dr. Andreas Lehr, Fina Geschonneck


Thomas Meißner

Relativiert statt reformiert

Unstreitig ist: Das offensichtliche Gerangel zwischen den Bundesministern Hubertus Heil und Jens Spahn hat zu einem noch größeren und unübersichtlicheren Omnibusgesetz geführt, was an Taktik, Zeitdruck und Abstimmungsspielchen kaum zu überbieten ist. Die Legislaturperiode ist fast um. Es bleiben – Stand heute – nur noch zwei parlamentarische Sitzungswochen, und die Ergänzung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) um die Inhalte einer Pflegereform liegt vor. Jedoch mit Blick auf die notwendige Reform abgespeckt, auf das Notwendigste bzw. das Machbare begrenzt, aber immerhin mit dem Willen zur Veränderung hinterlegt.

Thomas Meißner

Dr. Matthias Gruhl

Lernen aus der Pandemie – eine skeptische Zwischenbilanz

Vor zwölf Monaten war alles noch deutlich klarer: Deutschland hatte die erste Welle im internationalen Vergleich gut überstanden, das Gesundheitswesen stand heldenhaft da und wurde beklatscht. Der Gesundheitsminister gab auf dem Höhepunkt seiner Beliebtheit Interviews in amerikanischen Zeitschriften über den „Wonderful German Way“, und alle waren bereit, über die Lehren aus der Pandemie zu sprechen.[1]

Dr. Matthias Gruhl

Han Steutel

Lückenschluss und Brückenbau bei der NUB-Lücke

Der Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) sieht eine Nachregelung für den Ausgleich von Mehr- oder Mindererlösen der Krankenhäuser bei zusätzlichen Entgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vor. Hier bedarf es aus Sicht des vfa allerdings einer weitergehenden Regelung als derzeit vorgesehen, um die Finanzierung insbesondere von neuartigen Therapien (ATMP) und Reserveantibiotika im Krankenhaus abzusichern. Eine Antwort auf den Vorschlag von Prof. Josef Hecken, G-BA, vom 29. Mai 2021.

Han Steutel


Prof. Josef Hecken

NUB-Lücke bei ATMPs schließen

Forschung und Medizin verbinden große Hoffnungen mit Arzneimitteln für neuartige Therapien, sogenannte Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs). Gerade für lebensbedrohliche Situationen, also z B. für Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind oder an einer Erbkrankheit leiden, sollen sie Hilfe bringen. Um solche neuen Gen- und Zelltherapeutika möglichst schnell in der Versorgung anbieten und zugleich aber auch eine Aussage zu ihrem Nutzen treffen zu können, hat der Deutsche Bundestag sie der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a SGB V – also dem sogenannten AMNOG-Verfahren – durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterstellt.

Prof. Josef Hecken


Ariadne Sartorius

Keine #RasterPsychotherapie – ein dringender Appell

Raster-Psychotherapie ist nun also die neueste Idee, die Jens Spahn uns ins Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) schreiben möchte. Nach vorgefertigten Rastern sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen in Behandlungslinien eingepasst werden. Nichts anderes sieht der Änderungsantrag 49 in einem Konvolut von Formulierungshilfen des BMG für das GVWG vor, obwohl es sich hier erstmal scheinbar patient:innenfreundlich liest: Es soll überprüft werden, ob die psychotherapeutische Versorgung, orientiert am Schweregrad der Erkrankung, bedarfsgerecht sichergestellt wird.

Ariadne Sartorius


Matthias Mohrmann

Das Pflegebudget im Krankenhaus: die falsche Antwort auf die richtige Frage

Die Ausgliederung der Pflegekosten aus dem DRG-Fallpauschalsystem war vielleicht eine der bedeutendsten, sicher aber einschneidendsten Maßnahmen in der Krankenhausfinanzierung der letzten Jahre. Vorausgegangen waren ihr nicht nur eine Vielzahl von Berichten über Pflegemängel in Krankenhäusern, sondern auch eine mediale Präsenz von Pflegekräften, die eindrücklich über ihren beruflichen Alltag berichteten und vor allem eins beklagten: fehlende Zeit für den Patienten, fehlende Zeit für eine der Situation angemessene persönliche Zuwendung. Die Politik musste reagieren.

Matthias Mohrmann


Thomas Ballast

Vertragsärztliche Abrechnungsdaten schneller verfügbar machen

Die Bedeutung von Daten hat durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren zugenommen. Sie können bei der Therapieauswahl helfen, Versorgung beschleunigen, Versorgung individueller machen und auch in der Forschung einen Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitswesens leisten. Abrechnungsdaten der vertragsärztlichen Versorgung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie sind aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung des Leistungsgeschehens – zum Beispiel in Bezug auf Abrechnungsvolumina, Finanzprognosen, die Unterstützung bei Kundenanliegen oder Versorgungsforschung – geht.

Thomas Ballast


Dr. Stanislava Dicheva-Radev
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig

Keine automatische Substitution bei Biosimilars

Bei der Behandlung mit Biosimilars – biologischen Arzneimitteln, die als arzneilich wirksamen Bestandteil eine strukturelle Version des Wirkstoffs eines in der EU bereits zugelassenen biologischen Arzneimittels (Referenzarzneimittel) enthalten – unterscheidet man heute zwischen der ärztlich verordneten Umstellung von einem Referenzarzneimittel auf ein Biosimilar (sog. „Switch“) und dem nicht vom Arzt veranlassten Austausch eines biologischen Arzneimittels (Referenzarzneimittel) gegen ein Biosimilar oder eines Biosimilars gegen ein anderes Biosimilar (Substitution).

Dr. Stanislava Dicheva-Radev, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig


Thomas Bublitz

Kein López-Effekt für die Pflege

Seine Ära bei VW war kurz und liegt fast 30 Jahre zurück. Doch auch heute noch ist der „Kostenkiller“ José Ignacio López vielen ein Begriff, und der „López-Effekt“ gilt als Synonym für schlechte Qualität aufgrund von hohem Kostendruck. Die derzeitige Auseinandersetzung um das Pflegebudget für Krankenhäuser zeigt verblüffende Parallelen zu den damaligen Vorkommnissen, die dazu führten, dass Zulieferbetriebe reihenweise in die Insolvenz getrieben wurden. Zwar sind Krankenhäuser keine Zulieferer für die Krankenkassen, aber die Beziehungen sind seit der Einführung der Pflegebudgets durchaus vergleichbar, und auch das Verhalten der Kassen ähnelt auffällig dem des damaligen Automanagers.

Thomas Bublitz

Maria Klein-Schmeink MdB

„Weiter so ist keine Option – weder bei der Versorgung noch bei der Finanzierung“

Die Corona-Pandemie hat die enorm hohe gesellschaftliche Bedeutung eines funktionierenden Gesundheitswesens noch einmal verdeutlicht und gezeigt, wie wichtig eine verlässliche Gesundheitsversorgung und eine gute Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe sind. Sie hat aber auch die Schwachstellen offenbart. Die starren Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär verhindern oftmals eine patientenorientierte Versorgung, sorgen für Doppelbehandlungen oder Versorgungsabbrüche. Zudem behindert das heutige Gesundheitssystem eine abgestimmte Versorgung, fördert ökonomische Egoismen und folgt einer nicht mehr zeitgemäßen Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen.

Maria Klein-Schmeink

Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB

„In Deutschland fehlt es an funktionierenden Public-Health-Strukturen“

Gesundheit ist kein rein individuelles Geschehen. Vielmehr hängt unsere Gesundheit maßgeblich von unserer Umwelt, unseren Lebensbedingungen ab – also von Faktoren, auf die Menschen häufig nur einen geringen Einfluss haben Diese Feststellung mag auf den ersten Blick wie ein Allgemeinplatz klingen. Tatsächlich aber orientiert sich die Gesundheitspolitik noch immer primär an der Individualmedizin. Unser heutiges Gesundheitswesen funktioniert bislang überwiegend nach folgendem Schema: Definierte Krankheiten werden zunächst diagnostiziert, dann behandelt und schließlich bestenfalls geheilt. Die öffentliche Gesundheitsfürsorge spielt demgegenüber bislang hierzulande eine untergeordnete Rolle.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB