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Kommentare

Katrin Helling-Plahr MdB

Neuregelung der Sterbehilfe: Widerstände bei Schwarz und Grün brechen

Der 26. Februar 2020 wird in die deutsche Verfassungsrechtsgeschichte eingehen. An diesem Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem damaligen Vorsitzenden Andreas Voßkuhle ein historisches Urteil in Sachen Sterbehilfe gesprochen. Der vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2015 eingeführte Straftatbestand der „Geschäftsmäßigen Förderung zur Selbsttötung“ (§ 217 StGB) wurde uneingeschränkt für verfassungswidrig und nichtig erklärt. In der Urteilsbegründung ließen die Karlsruher Richter kein gutes Haar an der einstigen Strafnorm. Die Richter wiesen die anwesenden Abgeordneten der interfraktionellen Gruppe, die das Gesetz federführend zu verantworten hatten, eindrücklich in ihre Schranken, was im Rahmen des legislativen Ermessens erlaubt ist und was nicht.

Katrin Helling-Plahr


Dr. Manuela Rottmann MdB

Pandemie braucht Ordnung

Die Autoren des zwanzig Jahre alten Infektionsschutzgesetzes hatten keine Pandemie vor Augen. Die Regelungen waren dazu gedacht, lokale Masernausbrüche oder mal einen Salmonellenbefall zu bewältigen, nicht aber den Ausbruch eines gefährlichen, auch durch symptomlose Personen übertragbares Virus einzudämmen. Obwohl es eine Risikoanalyse für einen solchen Fall gab, wurde keine Schutzausrüstung eingelagert. Obwohl in der Fachliteratur schon Jahre vor der Pandemie darüber diskutiert wurde, dass etwa für den Zugang zu knappem Impfstoff eine gesetzliche Impfpriorisierung braucht, fehlten solche Regelungen bis Ende 2020.

Dr. Manuela Rottmann

Andreas Storm

DAK-Finanzstudie zeigt: Kassensturz und Reformen in der GKV notwendig

Die steigende Finanzlücke bis 2025 bedroht die Handlungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung. Unsere jüngst gemeinsam mit dem Berliner IGES Institut vorgelegte mittelfristige Finanzschätzung geht davon aus, dass die gesetzliche Krankenversicherung bereits im kommenden Jahr einen zusätzlichen Finanzbedarf von 15,6 Milliarden Euro haben wird. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, droht den Versicherten schon 2023 der historisch größte Beitragssprung. Die aktuelle IGES-Analyse untermauert die Notwendigkeit eines Kassensturzes nach der Bundestagswahl und dringender Strukturreformen. Wenn wir ein modernes, leistungsfähiges und innovatives Gesundheitswesen haben möchten, erfordert dies zusätzliche Finanzmittel. Die DAK-Gesundheit schlägt deshalb vor, versicherungsfremde Leistungen, die bislang nur anteilig steuerfinanziert sind, vom Gesetzgeber als solche festschreiben und dauerhaft stärker als bisher aus Bundesmitteln finanzieren zu lassen.

Andreas Storm

Prof. Dr. Christoph Benz

Neu aufgestellt – wo geht es für die Bundeszahnärztekammer hin?

Seit der Wahl auf der Bundesversammlung am 04. Juni 2021 steht ein neuer Geschäftsführender Vorstand an der Spitze der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Obwohl ich mich noch nicht so fühle, bin ich nun – als bisheriger Vizepräsident und neuer Präsident – der „alte Hase“ in diesem Gremium, das mit der Wahl von Dr. Romy Ermler zur Vizepräsidentin und Konstantin von Laffert zum Vizepräsidenten jünger und weiblicher geworden ist.

Prof. Dr. Christoph Benz


Prof. Dr. Andreas Lehr
Fina Geschonneck

Handlanger für den Notstandsstaat

Kurz vor der Bundestagswahl laufen CDU/CSU und SPD bei der Entscheidung über die Pflegereform sowie über das Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zur Höchstform auf. Durchpeitschen und beschließen, heißt die Devise. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag nehmen sich dabei auffallend zurück. Vielmehr erscheinen sie als Handlanger der Bundesregierung. Die politischen Regularien werden zwar eingehalten, aber das Ergebnis steht bereits im Vorfeld des Beschlusses im Bundestag fest – trotz Kritik und großer Vorbehalte seitens der Opposition und zahlreicher Akteure.

Prof. Dr. Andreas Lehr, Fina Geschonneck


Thomas Meißner

Relativiert statt reformiert

Unstreitig ist: Das offensichtliche Gerangel zwischen den Bundesministern Hubertus Heil und Jens Spahn hat zu einem noch größeren und unübersichtlicheren Omnibusgesetz geführt, was an Taktik, Zeitdruck und Abstimmungsspielchen kaum zu überbieten ist. Die Legislaturperiode ist fast um. Es bleiben – Stand heute – nur noch zwei parlamentarische Sitzungswochen, und die Ergänzung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) um die Inhalte einer Pflegereform liegt vor. Jedoch mit Blick auf die notwendige Reform abgespeckt, auf das Notwendigste bzw. das Machbare begrenzt, aber immerhin mit dem Willen zur Veränderung hinterlegt.

Thomas Meißner


Dr. Matthias Gruhl

Lernen aus der Pandemie – eine skeptische Zwischenbilanz

Vor zwölf Monaten war alles noch deutlich klarer: Deutschland hatte die erste Welle im internationalen Vergleich gut überstanden, das Gesundheitswesen stand heldenhaft da und wurde beklatscht. Der Gesundheitsminister gab auf dem Höhepunkt seiner Beliebtheit Interviews in amerikanischen Zeitschriften über den „Wonderful German Way“, und alle waren bereit, über die Lehren aus der Pandemie zu sprechen.[1]

Dr. Matthias Gruhl


Han Steutel

Lückenschluss und Brückenbau bei der NUB-Lücke

Der Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) sieht eine Nachregelung für den Ausgleich von Mehr- oder Mindererlösen der Krankenhäuser bei zusätzlichen Entgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vor. Hier bedarf es aus Sicht des vfa allerdings einer weitergehenden Regelung als derzeit vorgesehen, um die Finanzierung insbesondere von neuartigen Therapien (ATMP) und Reserveantibiotika im Krankenhaus abzusichern. Eine Antwort auf den Vorschlag von Prof. Josef Hecken, G-BA, vom 29. Mai 2021.

Han Steutel


Prof. Josef Hecken

NUB-Lücke bei ATMPs schließen

Forschung und Medizin verbinden große Hoffnungen mit Arzneimitteln für neuartige Therapien, sogenannte Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs). Gerade für lebensbedrohliche Situationen, also z B. für Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind oder an einer Erbkrankheit leiden, sollen sie Hilfe bringen. Um solche neuen Gen- und Zelltherapeutika möglichst schnell in der Versorgung anbieten und zugleich aber auch eine Aussage zu ihrem Nutzen treffen zu können, hat der Deutsche Bundestag sie der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a SGB V – also dem sogenannten AMNOG-Verfahren – durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterstellt.

Prof. Josef Hecken


Ariadne Sartorius

Keine #RasterPsychotherapie – ein dringender Appell

Raster-Psychotherapie ist nun also die neueste Idee, die Jens Spahn uns ins Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) schreiben möchte. Nach vorgefertigten Rastern sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen in Behandlungslinien eingepasst werden. Nichts anderes sieht der Änderungsantrag 49 in einem Konvolut von Formulierungshilfen des BMG für das GVWG vor, obwohl es sich hier erstmal scheinbar patient:innenfreundlich liest: Es soll überprüft werden, ob die psychotherapeutische Versorgung, orientiert am Schweregrad der Erkrankung, bedarfsgerecht sichergestellt wird.

Ariadne Sartorius

Matthias Mohrmann

Das Pflegebudget im Krankenhaus: die falsche Antwort auf die richtige Frage

Die Ausgliederung der Pflegekosten aus dem DRG-Fallpauschalsystem war vielleicht eine der bedeutendsten, sicher aber einschneidendsten Maßnahmen in der Krankenhausfinanzierung der letzten Jahre. Vorausgegangen waren ihr nicht nur eine Vielzahl von Berichten über Pflegemängel in Krankenhäusern, sondern auch eine mediale Präsenz von Pflegekräften, die eindrücklich über ihren beruflichen Alltag berichteten und vor allem eins beklagten: fehlende Zeit für den Patienten, fehlende Zeit für eine der Situation angemessene persönliche Zuwendung. Die Politik musste reagieren.

Matthias Mohrmann

Thomas Ballast

Vertragsärztliche Abrechnungsdaten schneller verfügbar machen

Die Bedeutung von Daten hat durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren zugenommen. Sie können bei der Therapieauswahl helfen, Versorgung beschleunigen, Versorgung individueller machen und auch in der Forschung einen Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitswesens leisten. Abrechnungsdaten der vertragsärztlichen Versorgung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie sind aussagekräftig, wenn es um die Beurteilung des Leistungsgeschehens – zum Beispiel in Bezug auf Abrechnungsvolumina, Finanzprognosen, die Unterstützung bei Kundenanliegen oder Versorgungsforschung – geht.

Thomas Ballast