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Kommentare

Dr. Stanislava Dicheva-Radev
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig

Keine automatische Substitution bei Biosimilars

Bei der Behandlung mit Biosimilars – biologischen Arzneimitteln, die als arzneilich wirksamen Bestandteil eine strukturelle Version des Wirkstoffs eines in der EU bereits zugelassenen biologischen Arzneimittels (Referenzarzneimittel) enthalten – unterscheidet man heute zwischen der ärztlich verordneten Umstellung von einem Referenzarzneimittel auf ein Biosimilar (sog. „Switch“) und dem nicht vom Arzt veranlassten Austausch eines biologischen Arzneimittels (Referenzarzneimittel) gegen ein Biosimilar oder eines Biosimilars gegen ein anderes Biosimilar (Substitution).

Dr. Stanislava Dicheva-Radev, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig


Thomas Bublitz

Kein López-Effekt für die Pflege

Seine Ära bei VW war kurz und liegt fast 30 Jahre zurück. Doch auch heute noch ist der „Kostenkiller“ José Ignacio López vielen ein Begriff, und der „López-Effekt“ gilt als Synonym für schlechte Qualität aufgrund von hohem Kostendruck. Die derzeitige Auseinandersetzung um das Pflegebudget für Krankenhäuser zeigt verblüffende Parallelen zu den damaligen Vorkommnissen, die dazu führten, dass Zulieferbetriebe reihenweise in die Insolvenz getrieben wurden. Zwar sind Krankenhäuser keine Zulieferer für die Krankenkassen, aber die Beziehungen sind seit der Einführung der Pflegebudgets durchaus vergleichbar, und auch das Verhalten der Kassen ähnelt auffällig dem des damaligen Automanagers.

Thomas Bublitz

Maria Klein-Schmeink MdB

„Weiter so ist keine Option – weder bei der Versorgung noch bei der Finanzierung“

Die Corona-Pandemie hat die enorm hohe gesellschaftliche Bedeutung eines funktionierenden Gesundheitswesens noch einmal verdeutlicht und gezeigt, wie wichtig eine verlässliche Gesundheitsversorgung und eine gute Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe sind. Sie hat aber auch die Schwachstellen offenbart. Die starren Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär verhindern oftmals eine patientenorientierte Versorgung, sorgen für Doppelbehandlungen oder Versorgungsabbrüche. Zudem behindert das heutige Gesundheitssystem eine abgestimmte Versorgung, fördert ökonomische Egoismen und folgt einer nicht mehr zeitgemäßen Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen.

Maria Klein-Schmeink

Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB

„In Deutschland fehlt es an funktionierenden Public-Health-Strukturen“

Gesundheit ist kein rein individuelles Geschehen. Vielmehr hängt unsere Gesundheit maßgeblich von unserer Umwelt, unseren Lebensbedingungen ab – also von Faktoren, auf die Menschen häufig nur einen geringen Einfluss haben Diese Feststellung mag auf den ersten Blick wie ein Allgemeinplatz klingen. Tatsächlich aber orientiert sich die Gesundheitspolitik noch immer primär an der Individualmedizin. Unser heutiges Gesundheitswesen funktioniert bislang überwiegend nach folgendem Schema: Definierte Krankheiten werden zunächst diagnostiziert, dann behandelt und schließlich bestenfalls geheilt. Die öffentliche Gesundheitsfürsorge spielt demgegenüber bislang hierzulande eine untergeordnete Rolle.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB


Sebastian Baumann

17 Monate sind genug!

Geht das nun schon wieder los? Diese Frage stellt sich unweigerlich mit Blick auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Am 22. November 2019 verkündete Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende der Unterausschüsse Psychotherapie und Methodenbewertung im G-BA: „Derzeit bereiten wir einen Antrag auf Nutzenbewertung für den Einsatz des Verfahrens bei Kindern und Jugendlichen vor.“[1] 17 Monate später warten die Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien noch immer – bisher ist nichts passiert. Auch in der neuen Arbeitsplanung des G-BA taucht das Thema nicht auf.

Dipl.-Psych. Sebastian Baumann


Harald Weinberg MdB

„Wollen wir noch mehr Markt- und Profitorientierung zulassen oder mehr Orientierung am Gemeinwohl?“

Jens Spahn gilt als einer der fleißigsten Gesundheitsminister. Und sein Tempo war zunächst überaus beeindruckend: „20 Gesetze in 20 Monaten“, so hieß es, „das hat noch kein Gesundheitsminister zustande gebracht!“ Nur: Geschwindigkeit allein ist noch keine Qualität. Und so manch eine Ungenauigkeit in den Gesetzen dürfte dem/der künftigen Gesundheitsminister bzw. Gesundheitsministerin noch auf die Füße fallen.

Harald Weinberg


Anja Hajduk MdB

Das strukturelle Defizit der GKV ist besorgniserregend

Der Blick auf die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist aktuell stark geprägt durch die Herausforderung der Corona-Pandemie. Aber unabhängig davon steht die GKV vor einem großen, strukturellen Finanzierungsproblem. In diesem Jahr werden ihr laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) voraussichtlich 19,9 Milliarden Euro fehlen. Für dieses Defizit ist nicht allein die Pandemie verantwortlich. Laut Untersuchungen des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) machen die Corona-Kosten lediglich vier Milliarden des Defizits aus. Bereits vor Ausbruch der Pandemie im vergangenen Jahr ist der GKV-Spitzenverband von einem milliardenschweren Defizit ausgegangen.

Anja Hajduk


Erwin Rüddel MdB

„Wir werden nicht nur über das Heben von Effizienzen sprechen, sondern auch Kostendämpfungsgesetze beschließen werden müssen.“

Was fordern Gesundheitspolitiker des Bundestages für die kommende Legislaturperiode? Für Erwin Rüddel MdB, CDU/CSU, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, ist es klar: eine strukturelle Krankenhausreform, ein größeres Augenmerk auf die Prävention sowie mehr Einsatz in der Digitalisierung. Im Bereich Finanzierung wird nach seiner Einschätzung in der nächsten Legislaturperiode nicht nur über das Heben von Effizienzen gesprochen, sondern auch über Kostendämpfung.

Erwin Rüddel


Kathrin Vogler MdB

Hilfe zum Suizid: Selbstbestimmung sichern, Alternativen aufzeigen

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar des letzten Jahres den vom Deutschen Bundestag in nach ausführlicher Debatte und mit großer Mehrheit beschlossenen §217 StGB, der die absichtlich und geschäftsmäßig betriebene Förderung des Suizid unter Strafe gestellt hat, aufgehoben und damit den rechtlichen Zustand vor der Gesetzesänderung wieder hergestellt. Diejenigen Vereine und Personen, die mit mehr oder weniger öffentlicher Werbung ein angeblich „humanes" Sterben propagieren, haben also ihre Tätigkeit wieder aufgenommen, wenn auch zu konstatieren ist, dass sie dies nun erheblich unauffälliger tun.

Kathrin Vogler


Prof. Dr. Andrew Ullmann MdB

Reformen im Gesundheitswesen angehen

Die Neuauflage der Großen Koalition regiert in dieser Legislaturperiode seit März 2018. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik stand dabei Gesundheitspolitik so im Fokus wie derzeit. Dies ist unzweifelhaft mit der Coronavirus-Pandemie verbunden. Aber auch abseits des pandemischen Geschehens stand die Gesundheitspolitik im Fokus der Berichterstattung. Der amtierende Gesundheitsminister hat über die vergangenen drei Jahre viel Staub aufgewirbelt und für medialen Rummel gesorgt. Ein halbes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl sollte daher der Frage nachgegangen werden, wie die Bilanz dieses Wirbels abseits der Pandemie zu bewerten ist. Um das Ergebnis vorwegzugreifen: Die Bilanz ist enttäuschend.

Prof. Dr. Andrew Ullmann

Daniel Freund MdEP

Keine Transparenz ohne unabhängige Kontrolle

Von der kommenden Legislaturperiode an sollen für Abgeordnete des Bundestages strengere Transparenzregeln gelten. Anfang 2022 soll außerdem erstmals ein gesetzlich verbindlicher und sanktionsbewehrter Verhaltenskodex für Lobbyisten in Bundestag, Bundesregierung und Ministerien folgen. Nach einer Reihe von Skandalen um undurchsichtige Maskengeschäfte will die Große Koalition mit mehr Transparenz verlorengegangenes Vertrauen in politische Institutionen und Prozesse zurückgewinnen. Mit den angekündigten Regeln für Abgeordnete werden an einigen Stellen zwar erste Fortschritte erzielt. Doch das Gesetz droht zum Papiertiger zu werden. Ein Blick nach Brüssel hätte gezeigt: Ohne unabhängige Kontrolle gibt es keine Transparenz.

Daniel Freund MdEP

Dr. Robert Paquet

Digitalisierung zum x-ten Mal?

Der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) hat sich in seinem jüngsten Gutachten – vorgestellt am 24. März 2021 – mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen beschäftigt[1]. Dabei entwickelt er ein neues Narrativ, dass das bisherige Paradigma vom Kopf auf die Füße stellt: Datensicherheit statt Datenschutz. Statt Daten vor Nutzung zu schützen, müsse das Anrecht der Versicherten herausgestellt werden, dass ihre Daten zu ihrem eigenen Nutzen und zum Nutzen der Allgemeinheit verarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund entwickelt der SVR eine Fundamentalkritik am bisherigen Konzept der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem damit zusammenhängenden Design der „Forschungsdaten“. Eine kleine Revolution, die bisher fast ganz vom Corona-Rauschen überdeckt wurde. Höchste Zeit, dass Ärzte und Krankenkassen die Initiative des SVR im Interesse ihrer Patienten und Versicherten unterstützen.

Dr. Robert Paquet